Seenot-Signalmittel für Charterboote
Seit dem 17. Oktober 2012 ist die neue Führerscheinregelung in Kraft. Danach dürfen auch Charterboote im Seebereich bis 15 PS ohne Führerschein gefahren werden. Bisher schrieb die See-Sportbootverordnung allerdings für diese Yachten Seenotsignalmittel vor, für die ein Fachkundenachweis erforderlich war, über den die führerscheinfrei fahrenden Skipper nicht verfügen. Auf Anregung des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft will das BMVBS dieses Problem nun durch einen Erlass regeln, der in Kürze in Kraft treten soll.
Zukünftig können Yachten, die innerhalb von 3 Seemeilen Entfernung von der Küstenlinie unterwegs sind, mit fachkundefreien Signalmitteln ausgerüstet werden. Die Mindestausrüstungspflicht gilt als erfüllt wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:
- Begrenzung des Fahrtgebietes auf 3 sm von der Küstenlinie
- Signalgeber mit roten Leuchtsternen (Steighöhe mindestens 80 m, Brennzeit mindestens 5 Sekunden, Mindestlichtstärke 10.000 Candela)
- Zusätzlich 4 Handfackeln rot und 2 schwimmfähige Rauchsignale orange
- Mindestalter von 18 Jahren eines Bordmitgliedes
- Mitführung einer vom Mieter unterzeichneten Erklärung, die bestätigt, dass der Vermieter ihn in den Umgang mit den mitgeführten Seenotrettungsmitteln eingewiesen hat
Durch diese praxisnahe Regelung wird es zukünftig auch Charterkunden ohne Amtlichen Sportbootführerschein möglich sein im Rahmen der 15 PS Regelung einen Urlaub auf dem Wasser zu verbringen.
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