Törnplanung


Die Schiffahrtszeichen

Verbotszeichen

Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schiffahrt
Allgemeines Verbotszeichen
entweder Tafeln
oder rote Lichter
oder rote Flaggen
Werden zwei Lichter oder zwei Flaggen übereinander gezeigt, bedeutet dies ein langdauerndes Verbot.

Gesperrte Wasserflächen; für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb befahrbar.
Allgemeines Überholverbot
Überholverbot für Verbände untereinander und gekup-pelte Fahrzeuge. Gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband von weniger als 110 m Länge und 12 m Breite ist.
Verbot des Begegnens und Überholens.
Stilliegeverbot auf der mit diesem Zeichen bezeichneten Seite der Wasserstraße.
Stilliegeverbot auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf der Tafel in Metern angegeben ist.
Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der mit diesem Zeichen bezeichneten Uferseite.
Wendeverbot.
Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen.
Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren.
Verbot der Einfahrt; Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen.
Das linke rote Licht
ist erloschen
Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.
Fahrverbot für Sportboote.
Verbot des Wasserskilaufens.
Fahrverbot für Segelboote.
Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren.
Verbot des Segelsurfens.

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