

Corona-Virus: Lockerungen
Es tut sich was im Norden
Es kommt wieder Leben in die Häfen im Norden: Schleswig-Holstein hat die Landesverordnung, die die einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 festlegt, auch in dieser Hinsicht entspannt. Seit gestern dürfen demnach „Sportboothäfen eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben“. Zur Erklärung heißt es dazu wortwörtlich:
„Sportboothäfen dürfen im eingeschränkten Umfang wieder öffnen. Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein. Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten. Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.“
Ministerpräsident Daniel Günther kündigte zudem an, dass die Kontrollen an der Grenze zu Dänemark ab dem 15. Mai in Abstimmung mit dem Nachbarn zurückgefahren werden sollen.
Davon unabhängig bleibt das Verbot für die Einreise zu touristischen Zwecken allerdings zunächst weiter in Kraft. Chartertörns sind damit nach wie vor ausgeschlossen, und zwar ebenfalls bis mindestens Mitte Mai, ohne dass es bislang ein konkretes Datum in dieser Hinsicht gäbe.
Einen Schritt weiter ist man bereits in Mecklenburg-Vorpommern gegangen: Dort gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bereits einen umfassenden Fahrplan zum Neustart der Touristmusindustrie bekannt: Danach dürfen ab dem 9. Mai Gaststätten wieder öffnen (allerdings unter strengen Hygiene- und Distanzierungsregeln), am 18. Mai dann auch Hotels und Pensionen bis zu 60 % der Kapazität.
Das freut die Charterunternehmen in der Mecklenburgischen Seenplatte und an der Ostseeküste, die ebenfalls in diese Kategorie fallen dürften. Chartergäste aus anderen Bundesländern müssen mit der Anreise zwar noch eine Woche länger warten. Ab dem 25. dürfen aber dann auch sie wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.
Begründet wurde der Plan mit dem sich positiv entwickelnden Infektionsverlauf in den letzten Wochen.
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