Leonie Meyer
· 22.02.2023
Eine Sunseeker ist vor der hawaiianischen Insel Maui in einem Meeresschutzgebiet am Morgen des 19. Februars auf Grund gelaufen. Eine Bergungsaktion ist bereits eingeleitet - kann aber mehrere Tage andauern
Die 28 Meter lange Sunseeker namens “Nokoa” lief in einem Meeresschutzgebiet auf Grund. Der Vorfall ereignete sich in der Honolua Bay, die bei der hawaiianischen Insel Maui liegt. Wie lokale Medien berichten, werde davon ausgegangen, dass sich die Yacht von ihrem Liegeplatz gelöst hatte. Notrufe wurden gegen 6.45 Uhr (Ortszeit) gesendet. Wie die Abteilung für Land und natürliche Ressourcen von Hawaii (Hawaii Department of Land and Natural Resources, kurz: DNLR) berichtet, gab es keine Verletzten. Weitere Angaben zum Hergang und den Eigentümern wurden nicht veröffentlicht. Eine Bergungsaktion sei direkt eingeleitet worden. Es könne einige Tage dauern, bis die Sunseeker aus dem Meeresschutzgebiet entfernt werde.
Der Kraftstoff, die Batterien und andere potenziell umweltschädliche Stoffe seien von der US-Küstenwache gesichert worden, heißt es weiter. Augenzeugen hätten zwar berichtet, dass Kraftstoff ins Wasser geflossen sei, jedoch gelangte ein Mitglied der Küstenwache an Bord, um die Pumpe abzustellen. Damit konnte eine größere Verschmutzung verhindert werden.
Der erste Schritt der Bergungsaktion, die heute eingeleitet wurde, besteht darin, den verbleibenden Kraftstoff abzupumpen. Anschließend soll die Sunseeker an ihren Besitzer übergeben werden. Nach Angaben der DNLR habe der Eigentümer ein privates Unternehmen damit beauftragt, die Yacht aus dem Meeresschutzgebiet zu entfernen. Der soll einen Schlepper einsetzen, um die Yacht aufs Meer und in einen Hafen zu ziehen. Dort soll sie im besten Fall repariert werden. Eine Bergung wird - wie allgemein üblich - bei Flut vorgenommen. Anfallende Kosten müssen vom Eigentümer der “Nokoa” getragen werden.
Für eine erste Bewertung der durch die Grundberührung verursachten Korallen- oder Lebendgesteinsschäden im Meeresschutzgebiet wurde die Wasser-Ressourcen Abteilung der DLNR beauftragt. Das Ergebnis: Sie stellte Schäden an mehreren Korallen und lebendem Gestein fest. Die Besatzung muss für eine genauere Bewertung jedoch ein weiteres Mal ausrücken. Auch für die hier entstanden Schäden und damit einhergehende Kosten muss der Eigentümer aufkommen. Der Besitzer muss zusätzlich mit einer hohen Geldstrafe rechnen, da Korallen in dem Gebiet unter Naturschutz stehen.