Tödlicher Bootsunfall in BarßelProzess nach sieben Jahren eingestellt

Boote Redaktion

 · 20.04.2023

Tödlicher Bootsunfall in Barßel: Prozess nach sieben Jahren eingestelltFoto: Pixabay
Ein Bootsunfall mit tödlichen Folgen: Das OLG in Hamburg hat das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Gegen eine Zahlung einer Geldauflage wird der Berufungsprozess um einen Bootsunfall mit tödlichen Folgen in Barßel (Landkreis Cloppenburg), der sich 2016 ereignete, eingestellt. Wie der NDR berichtet, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg nun eine Entscheidung getroffen

Das war passiert: Im August 2016 waren nach dem Hafenfest in Barßel zwei Motorboote mit jeweils vier Insassen frontal zusammengestoßen. Ein 27-jähriger Bootsfahrer und seine 24-jährige Beifahrerin kamen bei der Kollision ums Leben, mehrere Menschen wurden verletzt. Darunter waren auch Schwerverletzte. Angeklagt war der überlebende Bootsführer aus Barßel.

Bei dem Verfahren vor dem OLG handelte es sich um einen Berufungsprozess. Im Jahr 2021 hatte das Schifffahrtsgericht in Emden den mittlerweile 32-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit noch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Hinzu kam eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro.

Der Angeklagte muss Schmerzensgeld zahlen

Nachdem Urteil des OLG muss der Bootsfahrer, der bei dem Unfall betrunken war, Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro an eine verletzte Insassin zahlen. Weitere 15.000 Euro muss er an die Eltern der verstorbenen Mitfahrerin zahlen. Wie der NDR in Niedersachsen berichtet, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte aus Barßel dem zugestimmt.

Gutachter sind sich einig, anders als im ersten Prozess

“Das OLG hatte zuvor darauf hingewiesen, dass nur eine Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt infrage gekommen wäre”, wie der NDR weiter berichtet. Das lag auch an der Einschätzung der Gutachter: Sie schlossen nicht aus, dass der Angeklagte mit deinem Boot deutlich langsamer war als zunächst angenommen. Im Punkt, dass der Angeklagte den Unfall nicht mit Sicherheit verschuldet hat, waren sich die Gutachter – im Gegensatz zum ersten Prozess – einig.

Mit 1,9 Promille sei der Angeklagte zwar stark alkoholisiert gewesen, jedoch wurden bei dem verstorbenen Fahrer des Unfalls auch 1,5 Promille nachgewiesen worden. Außerdem sei dieser in der Unfallnacht ohne Beleuchtung unterwegs gewesen.

Jahrelang wurde in diesem Fall nicht verhandelt, da sich kein Gericht zuständig fühlte. Mit dem Urteil wird das Verfahren nun eingestellt.


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