Die vollständigen Bedeutungen und die zugrunde liegenden Paragrafen findet man in der entsprechenden Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, in den drei Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau sowie der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Die Farbe Rot weist in der Regel auf Gebote und Verbote hin, die Farbe Blau fast immer auf Empfehlungen und Erlaubnisse.