Unbekannt
· 21.07.2017
Wir zeigen die Schifffahrtszeichen entlang der deutschen Binnen- und Seewasserstraßen – wobei nicht alle Zeichen überall zu finden sind.
Die vollständigen Bedeutungen und die zugrunde liegenden Paragrafen findet man in der entsprechenden Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, in den drei Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau sowie der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Die Farbe Rot weist in der Regel auf Gebote und Verbote hin, die Farbe Blau fast immer auf Empfehlungen und Erlaubnisse.