Richtig Trailern Teil 3

Erich Bogadtke

, Karl Heinz Dauth

 · 17.12.2011

Richtig Trailern Teil 3Foto: Morten Strauch
Liegt das Boot richtig auf den Kielrollen? Kontrolle ist wichtig!

SERIE, TEIL 3: Unser Trailer-ABC sagt Ihnen, worauf Sie beim Gespannfahren achten müssen, um sicher anzukommen. Diebstahlsicherung bis Kielrollen.

Mit dem Boot von Hamburg nach Berlin in sechs Tagen? Oder lieber in sechs Stunden? Klar, der Weg ist das Ziel und führt auf eigenem Kiel über Elbe, Elbe-Havel-Kanal und die Untere Havel-Wasserstraße durch jede Menge Natur und Städte wie Lauenburg, Magdeburg und Potsdam. Derweil steht der Trailerkapitän am Autobahndreieck Wittstock/Dosse im Stau. Oder auch nicht.

In jedem Fall ist er mit seinem Gespann deutlich schneller am Ziel als der „Kollege Binnenschiffer“. Zudem kann er, wenn er will, schon ein paar Tage später auf seinem Boot vor der Küste Kroatiens oder in Niendorf an der Ostsee völlig entspannt in der Sonne liegen. Vorausgesetzt er hat sich bei seinem Törn auf der Straße an die wichtigsten „Spielregeln“ gehalten. Was man beim Gespannfahren beachten muss und wie man dabei sicher und komfortabel ans Ziel kommt, verrät unser Trailer-ABC.

TEIL 3: DIEBSTAHLSICHERUNG – KIELROLLEN

DIEBSTAHLSICHERUNG

Jeder Trailerfahrer sollte seinen Trailer ausreichend gegen „Langfinger“ sichern. Er läuft sonst Gefahr, bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz zu verlieren. Der beste Schutz ist eine Sicherung, die im angehängten und abgehängten Zustand sowie beim Fahren benutzt werden kann. Achsenhersteller wie AL-KO und auch der Zubehörhandel haben solche Sicherungen im Angebot.

FÜHRERSCHEIN

Welchen Führerschein benötige ich, wenn ich ein Pkw-Gespann fahren will? Die Antwort auf diese Frage würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Deshalb werden wir das Thema in der nächsten Ausgabe von BOOTE behandeln.

GEFAHRGUT

Grundsätzlich ist die Beförderung von Diesel und Benzin auf der Straße eine Beförderung von Gefahrgut.
Es sind jedoch Freistellungen zu beachten. Zum Beispiel für die Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt wird – sofern diese Güter einzelhandelgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern.

Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 l je Behälter und 240 l je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Tanks gelten demnach nicht als „einzelhandelgerecht verpackt“.

Dennoch gilt in der Praxis: Ist ein Tank fest im Boot installiert, darf er beim Transport voll sein. Wer mit jedem Kilo rechnen muss – und wer muss das nicht –, der wird beim Trailern ohnehin auf einen vollen Tank und Reservekanister verzichten.

GESCHWINDIGKEIT

In Deutschland ist die Höchstgeschwindigkeit für Pkw-Gespanne auf 80 km/h festgelegt. Erfüllen Zugauto und Trailer die in der 9. Ausnahmeverordung zur StVO beschriebenen technischen Voraussetzungen und wurden diese von einer Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ geprüft und dokumentiert (Eintrag in die Fahrzeugpapiere, Plakette), darf auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 km/h gefahren werden. Im Ausland gelten jedoch immer die Vorschriften des jeweiligen Landes.

GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE

Bis auf wenige Ausnahmen (Osteuropa) ist eine grüne Versicherungskarte bei Auslandsfahrten nicht mehr Pflicht. Die Versicherungsunternehmen empfehlen die „grüne Karte“ dennoch. Hat man sie dabei, wird bei einem Unfall im Ausland die Abwicklung wesentlich einfacher. Seit die Trailer ein eigenes Kennzeichen haben müssen (1992), brauchen sie auch eine eigene Versicherungskarte. Die gibt es natürlich nur, wenn eine eigene Versicherung für den Trailer abgeschlossen wurde (siehe unter Versicherungen).

HÖHE DER LADUNG

Die maximal zulässige Höhe für Ladung ist in Deutschland und den anderen europäischen Ländern auf 4 m begrenzt. Man kann zwar eine Sondergenehmigung bekommen, nur sind die Auflagen dann so umfangreich, dass man einen solchen Transport besser den Profis überlassen sollte.

KENNZEICHEN

Sportanhänger – dazu zählen auch die Bootstrailer – sind weder steuer- noch versicherungspflichtig, müssen aber seit 1992 ein eigenes Kennzeichen führen. Das Kennzeichen bekommt man bei der Zulassungsstelle.

KIELROLLEN

Kielrollen sind tragende Elemente und sollten deshalb exakt dem Kielverlauf des Bootes angepasst werden. Mindestens einmal im Jahr müssen die Rollen und ihre Wellen auf Schäden und Leichtgängigkeit geprüft werden.

Ein Tipp: Die gelben Kielrollen aus Polyurethan sind viel robuster, drehen deutlich leichter als ihre schwarzen Kollegen aus Gummi und sind damit für alle, die viel slippen, erste Wahl.