Lasse Johannsen
· 17.07.2026
Sie prägen das Bild deutscher Hafenstädte, segeln bei historischen Regatten und bewahren das seemännische Handwerk für künftige Generationen: Traditionsschiffe sind lebendiges maritimes Kulturerbe. Doch ihr Erhalt ist teuer. Aufwendige Restaurierungsarbeiten, Sicherheitsprüfungen und technische Zulassungsverfahren stellen Vereine und private Eigentümer vor enorme finanzielle Herausforderungen – oft sind es Ehrenamtliche, die die Last tragen. Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im November 2025 Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro zur Förderung der deutschen Traditionsschiffe bereitgestellt hatte, vermeldet das Bundesverkehrsministerium jetzt das Inkrafttreten einer neuen Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt und die Bereitstellung von Zehn Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026.
Die Förderrichtlinie Traditionsschifffahrt wurde am 16. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am selben Tag in Kraft getreten. Anträge können ab sofort und bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, kommentierte die Veröffentlichung mit einem Bekenntnis zum maritimen Erbe:
„Traditionsschiffe sind schwimmende Zeugen unserer Schifffahrtsgeschichte und prägen bis heute das Erscheinungsbild zahlreicher Hafenstädte. Die Schiffe sind nicht nur wegen der historischen Bauweise erhaltenswert, sondern bewahren auch den historischen Schiffsbetrieb. Mit unserem Förderprogramm sorgen wir dafür, dass die historischen Schiffe und ihre traditionellen Seemannschaften uns weiterhin erhalten bleiben."
Das Programm setze zugleich auf mehr Sicherheit: Gefördert würden ausschließlich Maßnahmen, die zur technischen Verkehrszulassung nach der Schiffssicherheitsverordnung notwendig seien.
Damit reagiert das Programm auf ein Problem, das die Szene seit Jahren beschäftigt. Denn die verschärften Sicherheitsanforderungen für Traditionsschiffe haben viele Betreiber vor teure technische Nachrüstungen gestellt. Die neue Förderrichtlinie soll genau diese Hürde abfedern.
Der Förderzweck ist klar eingegrenzt: Zuschüsse gibt es für Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Dienstleistungen, die direkt der technischen Verkehrszulassung eines Traditionsschiffes dienen. Maßgebliche Grundlage ist dabei stets der Besichtigungsbericht der BG Verkehr mit einer konkreten Einzelaufstellung über notwendige Maßnahmen. Beide Kategorien sind förderfähig: bestehende zugelassene Schiffe, die instand gehalten werden müssen – und Fahrzeuge, die neu als Traditionsschiff zugelassen werden sollen.
Nicht gefördert werden hingegen allgemeine Betriebskosten oder Maßnahmen ohne direkten Bezug zur Verkehrszulassung.
Die mögliche Förderquote klingt auf den ersten Blick großzügig: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden. Doch das Förderprinzip funktioniert als Fehlbetragsfinanzierung – und das ist ein wichtiger Unterschied zu pauschalen Zuschüssen.
Konkret bedeutet das: Antragsteller müssen zunächst alle eigenen verfügbaren Mittel einsetzen. Erst der verbleibende, nachgewiesene Fehlbetrag – die Lücke zwischen Gesamtkosten und Eigenmitteln – wird durch die Bundesförderung geschlossen. Der Eigenanteil kann also deutlich höher ausfallen als die nominalen zehn Prozent, je nach individueller Finanzlage.
Zusätzlich gilt eine EU-Beihilfegrenze: Im Rahmen der sogenannten De-minimis-Regelung darf ein einzelner Antragsteller innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 300.000 Euro aus EU-Mitgliedsstaaten an Förderung erhalten. Die Auszahlung erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs – wer früh beantragt, sichert sich die verfügbaren Mittel.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines Traditionsschiffs unter deutscher Flagge sind – oder eines Schiffes, das als Traditionsschiff neu zugelassen werden soll. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Personen oder Organisationen, die ein Schiff lediglich betreiben, ohne dessen Eigentümer zu sein. Nur der Eigentümer kann den Antrag stellen – auch wenn er das Schiff nicht selbst im Betrieb führt.
Das Förderprogramm hat ein konkretes quantitatives Ziel: Der aktuelle Bestand zugelassener Traditionsschiffe unter deutscher Flagge soll nicht nur erhalten, sondern durch Neuzulassungen bis 2029 auf mindestens 86 Fahrzeuge erweitert werden. Das setzt voraus, dass auch Schiffe, die bislang nicht als Traditionsschiff zugelassen sind, den aufwendigen Zulassungsprozess erfolgreich durchlaufen – und dafür bietet das Förderprogramm nun erstmals einen echten finanziellen Anreiz.
Dass der Bund Geld für Traditionsschiffe bereitstellen will, war bereits länger bekannt. Neu ist nun die konkrete Ausgestaltung per Förderrichtlinie. Für viele Vereine, Stiftungen und Eigner dürfte genau dieser Schritt entscheidend sein. Denn die Szene klagt seit Jahren über hohe Kosten, unsichere Perspektiven und schwierige Finanzierung. Wie groß der Druck auf viele Projekte ist, zeigt auch ein Blick auf die Probleme der Traditionsschiffe bei Finanzierung und Nachwuchs.
Ob das Programm die Lage spürbar entspannt, wird sich nun daran entscheiden, wie viele förderfähige Projekte tatsächlich durch das Raster der Fehlbedarfsfinanzierung kommen und ob die Mittel für die dringendsten Maßnahmen reichen.
Zuständige Behörde für das Programm ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich. Anträge können ab sofort bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Alle Informationen, Formulare und die vollständige Förderrichtlinie sind auf der Website der BAV abrufbar. Für Rückfragen steht das Referat III.4 zur Verfügung:
Schloßplatz 9, 26603 Aurich
04941 / 602-678 (Mo.–Do.: 9–15 Uhr, Fr.: 9–13 Uhr)
Hilft die neue Förderrichtlinie den Traditionsschiffen wirklich weiter oder bleibt sie für viele Projekte zu eng gefasst? Schreib deine Einschätzung in die Kommentare.

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