Martin Hager
· 14.08.2013
Doppelkabinen auf kommerziell genutzten Yachten sind nach LY3 nun doch zugelassen.
MCA, die britische Maritime and Coastguard Agency, erlaubt in ihrer dritten Version des Large Yacht Code (LY3) nun doch die Integration von Doppelkabinen auf kommerziell genutzten Yachten mit Bruttoraumzahlen von 3000 bis 5000 GT.
Einige Mitglieder der Superyacht Builders Association (SYBAss) drängten zur Änderung der Vorschrift, da die zuerst vorgeschriebenen Einzelkabinen auf Superyachten über 3000 GT einen negativen Einfluss auf die Mannschaftsbereiche hätten.
"Das würde weniger Komfort und Platz für jedes Crewmitglied bedeuten", sagte der technische Direktor von SYBAss Chris van Hooren. Die Änderung der LY3-Regularien sollen nun auch in die Maritime Labour Convention (MLC)-Vorschriften implementiert werden. Die MLC kümmert sich um grundlegende Rechte und den Schutz von Seeleuten. dft.gov.uk/mca