Einsteiger-SpezialVorschriften auf dem Wasser

Boote Redaktion

 · 12.05.2022

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Einsteiger-Spezial: Vorschriften auf dem WasserFoto: Paul Wyeth

Wie im Straßenverkehr gelten auch auf dem Wasser feste Regeln. Wir haben sie im dritten Teil unserer Serie für Sie zusammengefasst.

See- und Binnenreviere

Grundsätzlich unterscheidet man die Reviere in See- und Binnengebiete. Das Seegebiet umfasst die gesamten deutschen Küsten und teilweise einmündenden Flüsse und deren Nebenflüsse. Auf diesen Revieren gilt die führerscheinfreie 15-PS-Regelung uneingeschränkt.

Foto: Christian Tiedt

Auf Rhein und Bodensee gilt die neue Regelung dagegen nicht. Wie sieht es im Ausland aus? In Län­dern, in denen keine Führerscheinpflicht besteht, darf man meist auch als Deutscher ohne Führerschein fahren. In führerscheinpflichtigen Ländern gelten nationale Regelungen, die teilweise strenger ausfallen als unsere Vorschriften. Mehr Infos dazu beim ADAC oder BOOTE-Leserdienst.

Ausrüstungspflicht

Wer auf See (Binnen auch zu empfehlen) fahren möchte, benötigt vorgeschriebenes Zubehör. Dazu zählt eine Papierseekarte, Schallsignalgeber (Hupe), Ankerball (muss gesetzt werden, wenn man vor Anker liegt) und die Navigationsbeleuchtung, die nicht dazu da ist, besser in die Ferne zu sehen, sondern auf dem Wasser bei Nacht und unsichtigem Wetter gesehen zu werden.

Die angebrachten Positionslaternen müssen eine Baumusterprüfung besitzen, wie beispielsweise vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie). Ausnahme bei der Beleuchtung: wenn man die vorgeschriebenen Laternen nicht führen kann, weil beispielsweise der Motor keine Lichtspule besitzt, was bei Außenbordern mit Handstarter und Pinnenlenkung häufig der Fall ist.

Auch solch ein kleines Kajütboot muss auf Seegewässern zumindest eine Papierseekarte, einen Schallsignalgeber (Hupe), Ankerball und eine Navigationsbeleuchtung besitzen.Foto: Morten Strauch
Auch solch ein kleines Kajütboot muss auf Seegewässern zumindest eine Papierseekarte, einen Schallsignalgeber (Hupe), Ankerball und eine Navigationsbeleuchtung besitzen.

Zerlegbare Schlauchboote haben außerdem den Nachteil, dass man keine Möglichkeit hat, die Laternen ordnungsgemäß zu installieren. Wer solch ein Boot besitzt, darf bei Nacht und unsichtigem Wetter nicht fahren, außer es liegt ein Notfall vor. In dieser Situation ist ein weißes Licht (beispielsweise Taschenlampe) mitzuführen und rechtzeitig zu zeigen, um eine Kollision zu verhindern.

Bei der Hupe reicht eine elektrische oder ein Mundhorn. Welche Signale welche Bedeutung haben, erfährt man auf Schallsignaltafeln, die es als praktische Aufkleber genauso in Bootszubehörläden gibt wie Seekarten. Dort sind ebenfalls einfache Klebebuchstaben zu bekommen, um das Boot zu kennzeichnen, denn im Binnenbereich unterliegen Boote der sogenannten Kennzeichnungsverordnung.

Ein Boot mit weniger als 3 PS fällt auf Binnenschifffahrtsstraßen noch nicht unter die Kennzeichenverordnung.Foto: Paul Wyeth
Ein Boot mit weniger als 3 PS fällt auf Binnenschifffahrtsstraßen noch nicht unter die Kennzeichenverordnung.

Boote mit einer Antriebsmaschine ab 2,21 kW (3 PS) müssen auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Kennzeichen führen. Diese bekommt man bei Wasser- und Schifffahrtsämtern, ADAC und dem Deutschen Motoryachtverband. Auf See gelten die Kennzeichen ebenfalls oder die einfache Beschriftung mit Bootsname und Heimathafen. Eine Haftpflichtversicherung ist zwar in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben, wir empfehlen sie aber dringend.

Verkehrsregeln

Grundsätzlich gilt, dass der Berufsverkehr Vorrang hat und dass Sportboote ausweichen müssen. Außerdem muss man Arbeitsbooten und -schiffen in ausreichendem Abstand begegnen oder überholen. Auf den Schifffahrtswegen verhält man sich im Grunde wie auf der Straße: rechts fahren, rechts vor links beachten und niemanden gefährden. Wo die Wasserstraßen ihre Begrenzungen haben, erkennt der Skipper an den Fahrwassertonnen.

Auf Binnenwasserstraßen sind die Fahrwässer von der Quelle zur Mündung markiert: Am rechten Ufer rote Tonnen, am linken Ufer grüne Tonnen.Foto: Delius Klasing Verlag
Auf Binnenwasserstraßen sind die Fahrwässer von der Quelle zur Mündung markiert: Am rechten Ufer rote Tonnen, am linken Ufer grüne Tonnen.

Bei Seerevieren liegt – von See aus gesehen – die grüne Tonne an Stb. (rechts) und die rote an Bb. (links). Auf Binnenwasserstraßen wird von der Quelle zur Mündung geschaut: Am rechten Ufer begrenzen die roten Tonnen und am linken Ufer die grünen das Fahrwasser. Wer gelbe Tonnen sieht, sollte einen großen Bogen darum machen, denn entweder handelt es sich um einen geschützten Abschnitt (beispielsweise Badebuchten) oder eine Untiefe.

Weiße Schilder mit roter Umrandung und einer Zahl in der Mitte geben die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. Aber Achtung: Nicht überall stehen Schilder, hier muss sich der Fahrer vorher im Revierführer schlaumachen. Einige Schilder erklären sich von selbst, für die anderen gibt es Bildtafeln im Zubehörshop.