Christian Tiedt
· 05.09.2024
In jenem konkreten Fall, über den die Berliner Zeitung B.Z. berichtete, waren zwei Freunde mit ihrem aufblasbaren Kajak im Spreewald südlich der Hauptstadt unterwegs. Als die beiden von der Polizei gestoppt wurden, rechneten sie zunächst mit einer Alkoholkontrolle. Entsprechend groß war die Verblüffung, als es stattdessen ein Verwarngeld von 55 Euro für den fehlenden Bootsnamen gab.
Zur Ausbildung zum Sportbootführerschein gehört auch das Thema Kennzeichen und Kennzeichnungspflicht. Aber selbst erfahrene Skipper sind sich nicht immer sicher, welches Kleinfahrzeug davon betroffen ist - geschweige denn, wie es sich mit aufblasbarem Sportgerät oder Badespielzeug verhält. Wer jedoch führerscheinfrei auf dem Wasser unterwegs ist, also etwa mit dem Kajak, erfährt von den entsprechenden Vorschriften dagegen häufig erst, wenn es zu spät ist.
Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Selbst bei der Unterkategorie der sogenannten Kleinstfahrzeuge, zu denen auch Kajaks zählen. Um teure Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich deshalb, nicht nur über die verschiedenen Arten von Kleinfahrzeugen einen zumindest groben Überblick zu haben, sondern auch die örtlichen Vorschriften in dieser Hinsicht zu kennen (auch bei noch so sperrigen Titeln) - und dazu gehören eben auch Kennzeichen und Kennzeichnungspflicht.
Dazu gehören zum einen bundesweite Vorschriften wie die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung für Kleinfahrzeuge (KlFzKV-BinSch) oder die Sportboot-Vermietungsordnung binnen (BinSch-SportbootVermV), zum anderen aber auch örtliche Vorschriften. Denn sobald man sich auf einem Landesgewässer befindet, gilt dort auch die entsprechende Befahrens- oder Nutzungsordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Um beim genannten Beispiel der beiden Paddler zu bleiben, wäre das in Brandenburg die Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV), da die Wasserstraßen des Spreewaldes Landesgewässer sind. Paragraf 34 behandelt die “Kennzeichen der Kleinfahrzeuge” - und schreibt vor, dass auch ein Kajak dort gekennzeichnet werden muss.

Ressortleiter Reise