KennzeichnungsverordnungAuch Kajaks und Co. müssen mitunter Bootsnamen tragen

Christian Tiedt

 · 05.09.2024

Kennzeichnungsverordnung: Auch Kajaks und Co. müssen mitunter Bootsnamen tragenFoto: Redaktion BOOTE
Wer der Kennzeichnungspflicht seines Kleinfahrzeuges nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (freie Illustration)
Welches Kleinfahrzeug muss ein Kennzeichen tragen? Immer wieder sorgt Unwissen dafür, dass ein Ausflug auf dem Wasser unfreiwillig teurer wird, wenn die Behörden einen Verstoß feststellen. So erging es kürzlich zwei Paddlern in Brandenburg, die sich bei der Kontrolle zunächst keiner Schuld bewusst waren. Dabei ist die örtliche Vorschrift eindeutig - man muss sie nur kennen.

In jenem konkreten Fall, über den die Berliner Zeitung B.Z. berichtete, waren zwei Freunde mit ihrem aufblasbaren Kajak im Spreewald südlich der Hauptstadt unterwegs. Als die beiden von der Polizei gestoppt wurden, rechneten sie zunächst mit einer Alkoholkontrolle. Entsprechend groß war die Verblüffung, als es stattdessen ein Verwarngeld von 55 Euro für den fehlenden Bootsnamen gab.

Kennzeichen sind Thema bei der Ausbildung

Zur Ausbildung zum Sportbootführerschein gehört auch das Thema Kennzeichen und Kennzeichnungspflicht. Aber selbst erfahrene Skipper sind sich nicht immer sicher, welches Kleinfahrzeug davon betroffen ist - geschweige denn, wie es sich mit aufblasbarem Sportgerät oder Badespielzeug verhält. Wer jedoch führerscheinfrei auf dem Wasser unterwegs ist, also etwa mit dem Kajak, erfährt von den entsprechenden Vorschriften dagegen häufig erst, wenn es zu spät ist.

Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Selbst bei der Unterkategorie der sogenannten Kleinstfahrzeuge, zu denen auch Kajaks zählen. Um teure Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich deshalb, nicht nur über die verschiedenen Arten von Kleinfahrzeugen einen zumindest groben Überblick zu haben, sondern auch die örtlichen Vorschriften in dieser Hinsicht zu kennen (auch bei noch so sperrigen Titeln) - und dazu gehören eben auch Kennzeichen und Kennzeichnungspflicht.

Vorschriften für Bundes- und Landesgewässer

Dazu gehören zum einen bundesweite Vorschriften wie die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung für Kleinfahrzeuge (KlFzKV-BinSch) oder die Sportboot-Vermietungsordnung binnen (BinSch-SportbootVermV), zum anderen aber auch örtliche Vorschriften. Denn sobald man sich auf einem Landesgewässer befindet, gilt dort auch die entsprechende Befahrens- oder Nutzungsordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Um beim genannten Beispiel der beiden Paddler zu bleiben, wäre das in Brandenburg die Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV), da die Wasserstraßen des Spreewaldes Landesgewässer sind. Paragraf 34 behandelt die “Kennzeichen der Kleinfahrzeuge” - und schreibt vor, dass auch ein Kajak dort gekennzeichnet werden muss.

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Christian Tiedt

Christian Tiedt

Ressortleiter Reise

Christian Tiedt wurde in Hamburg geboren, blieb lange aber ohne direkten Zugang zum Wassersport. Nach der Berufsausbildung bot das Studium dann endlich die Gelegenheit, auf dem Wasser aktiv zu werden – und die entsprechenden Führerscheine zu machen. Zuerst beim Fahrtensegeln und dann, mit dem Einstieg bei BOOTE im Jahr 2004, auch mit Motorbooten aller Art. Christian konnte inzwischen fast ganz Europa (und einige weiter entfernte Destinationen) auf eigenem Kiel kennenlernen und teilt seine Erlebnisse und Erfahrungen für die YACHT und BOOTE am liebsten in Törnreportagen.

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