PraxisDas Verkehrstrennungsgebiet - Einbahnwege für die Sicherheit

Christian Tiedt

 · 03.09.2025

Praxis: Das Verkehrstrennungsgebiet - Einbahnwege für die Sicherheit
Ein Verkehrstrennungsgebiet (VTG) leitet den Seeverkehr in sichere Bahnen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert und wie man sich richtig verhält. ​

Wo sich der Seeverkehr vor der Küste bündelt - also etwa im Bereich von Ansteuerungen - sind Verkehrstrennungsgebiete (VTG) eingerichtet. Dabei handelt es sich um geografisch genau festgelegte und bezeichnete Einbahn-Fahrwasser, die durch eine Sicherheitszone getrennt sind.

In Deutschland gibt es VTGs im Bereich der Deutschen Bucht (Nordsee), wo sie die Schifffahrt zu den Seehäfen und in die Gegenrichtung lenken. In der Ostsee wird der Verkehr um die Ansteuerung der Kieler Förde herum und in der tückischen, sehr schmalen Kadetrinne zwischen dem Darß und der dänischen Insel Falster auf diese Weise reguliert.

Immer im rechten Winkel

Ein Verkehrstrennungsgebiet darf nicht beliebig gequert werden. Wenn überhaupt, muss das möglichst auf einem Kurs im rechten Winkel zur Ausrichtung der Einbahnwege passieren (siehe Abbildung A). “Vorhalten”, um die Strecke über Grund zu verkürzen, ist nicht erlaubt.

Abbildung A: Verkehrstrennungsgebiet (VTG)Foto: Christian TiedtAbbildung A: Verkehrstrennungsgebiet (VTG)

So läuft man zwar Gefahr, durch Wind und Strom versetzt zu werden, was die gefahrene Distanz erhöht, dafür bietet das eigene, ohnehin kleine Boot aber auch ein besseres Radarprofil für die “Großen”, und seine Absicht, das Gebiet zu queren ist deutlich erkennbar.

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Generell gilt: Fahrzeuge von weniger als 20 Meter Länge dürfen die Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern. Deren Geschwindigkeit von häufig mehr als 20 Knoten muss bei einer Sichtung auf jeden Fall einkalkuliert werden.

Grundlage: Regel 10 der KVR

Festgelegt wird ein Verkehrstrennungsgebiet (engl. traffic seperation scheme; TSS) von der International Maritime Organization (IMO). Rechtliche Basis dafür ist Regel 10 der internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Sie umfasst die folgenden Bestimmungen:

  • ​Fahrzeuge unter 20 m Länge , Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen die Maschinenfahrzeuge auf dem Einbahnweg nicht behindern.
  • Immer in der festgelegten bzw. empfohlenen Verkehrsrichtung fahren (entsprechend der Pfeile).
  • Möglichst weit vor der Trennlinie fahren oder sich von der Trennzone freihalten (also ganz rechts fahren).
  • An den Enden des Verkehrstrennungsgebietes ausoder einlaufen oder von der Seite in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  • Queren nach Möglichkeit vermeiden, aber wenn, dann möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  • Außer im Notfall und beim Queren (fischende Fahrzeuge in der Trennzone sind ausgenommen) darf man die Trennlinie oder -zone nicht überfahren.
  • Vorsicht in Zu- und Abgangsbereichen.
  • Ankern nur im Notfall.
  • Wer das Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muss einen möglichst großen Abstand halten.
  • Mmanövrierbehinderte Fahrzeuge, die im VTG Arbeiten zur Erhaltung und Sicherung der Schifffahrt ausführen oder Unterwasserkabel verlegen, sind von der Befolgung der Befahrensregeln wenn nötig befreit.

Weitere Bestimmungen​

Der Sammelbegriff für die Festlegung von Schifffahrtswegen auf internationaler Ebene wird “routing” genannt. Verkehrstrennungsgebiete gehören in diese Gruppe.

Die Küstenverkehrszone zwischen VTG und Festland darf von Fahrzeugen unter 20 m Länge, Segelfahrzeugen und fischenden Fahrzeugen benutzt werden. Sie ist für den Küstenverkehr in beide Richtungen bestimmt.

Tiefwasserwege (deep water routes) haben festgelegte Grenzen, die auf Reinheit des Meeresgrundes und Unterwasserhindernisse genau untersucht sind – in der Seekarte sind sie mit den Buchstaben DW gekennzeichnet.

Das Verkehrstrennungsgebiet in der Seekarte

Unter dem Kennbuchstaben M sind in der Karte 1 (INT 1) die Symbole für “Schifffahrtswege” (engl. “Tracks and Routes”) zur Verkehrslenkung aufgeführt (siehe Abbildung B):

Abbildung B: Symbole in der SeekarteFoto: Christian TiedtAbbildung B: Symbole in der Seekarte
  1. Verkehrstrennungsgebiet mit Einbahn-Schifffahrtswegen, Trennzone und Begrenzung.
  2. Kreuzung von Verkehrstrennungsgebieten.
  3. Empfohlene Verkehrsrichtung zwischen zwei nahen Verkehrstrennungsgebieten.
  4. Empfohlener Weg, dessen Verlauf hier durch Mitte- Fahrwasser-Tonnen bezeichnet ist.
  5. Festgelegter Weg dessen Verkehrsrichtungen jedoch lediglich Empfehlungen sind.
  6. Vorsichtsgebiet mit zu meidendem Gebiet in der Mitte, wo eine zusätzliche Navigationshilfe – in diesem Fall eine Großtonne – ausliegt.

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