Lasse Johannsen
· 08.06.2026
Herr Köster, was ist der Stand der Dinge in Sachen Aktionsplan Ostseeschutz?
Also, das Kabinett hatte bereits 2024 beschlossen, den Aktionsplan Ostseeschutz aufzustellen. Und der besteht aus einem 16-Punkte-Papier für eine gesunde Ostsee. So lautet das Wording. Das ist quasi als Ersatzinstrument zum gescheiterten Nationalpark-Projekt entwickelt worden.
Das war vor zwei Jahren…
…Genau. Und danach ist die praktische Umsetzung des 16-Punkte-Plans mit allen Stakeholdern abgestimmt worden.
Wer war da alles dabei?
Das waren neben uns Wassersportlern die Touristiker, die maritime Wirtschaft, Landwirte und Fischer. Und wir als Segler haben da einige Dinge eingebracht, insbesondere zu den Themen der Befahrensregelungen, der Wassernutzungsrechte und der zeitlichen Begrenzung all dessen.
Wie ging es dann weiter?
Das zuständige Ministerium hat dann die entsprechenden Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Landtag verabschieden lassen und die Naturschutzgebiete ausgewiesen, so dass die seitdem bestehen.
Welche sind das?
Das sind drei Gebiete, eins zwischen Geltinger Birk und Schleimünde, eines in der südlichen Hohwachter Bucht und eines nordwestlich Fehmarns.
Und dafür werden jetzt Befahrensregeln erarbeitet?
Der Zeitplan sah erstmal vor, dass dann wieder alle Stakeholder, also alle Beteiligten, sich in sogenannten Regionaltreffen versammeln, um weitere Ideen für Nutzungskonzepte, für Beteiligungskonzepte und dergleichen einzubringen. Das hat auch stattgefunden, und zwar einmal in Gelting, einmal im Ostholsteinischen und auch auf Fehmarn. Auch mit großer Beteiligung des Wassersports. Und man hat sich da auch über bestimmte Wassersportzonen und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der Naturschutzgebiete ausgetauscht, was aber zunächst mal unverbindlich als Stoffsammlung vorgesehen war.
Also noch gar nicht konkret…
…Nein, aber parallel dazu gibt es einen sogenannten Arbeitskreis für die Regelung einer Befahrensverordnung, die durch das Schleswig-Holsteinische Umweltministerium beim zuständigen Bundesverkehrsministerium beantragt wird.
Warum dort?
Weil die Ostsee in den Bereichen, in denen die Naturschutzgebiete liegen, eine Bundeswasserstraße ist. Und dafür ist eben das Bundesverkehrsministerium zuständig.
Und was genau macht dieser Arbeitskreis?
Der erarbeitet diesen Antrag auf Erlass einer Befahrensverordnung und stimmt diesen inhaltlich ab.
Wie sieht dieser Arbeitskreis aus?
Der hat ungefähr 30 Beteiligte aus unterschiedlichen Bereichen. Touristik, maritime Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Sport. Da sind die Umweltverbände beteiligt, namentlich NABU und BUND. Da sitzt man zusammen und diskutiert mögliche Lösungen.
Und wie weit ist der Antrag?
Da sind wir so weit, dass wir noch ein oder zwei Sitzungen haben werden. Und dann wird die Diskussion bestimmter Themen zur Befahrensverordnung erledigt sein. Und das Umweltministerium formuliert dann diese Anträge. Das ist so der Stand.
Wie geht es dann weiter?
Dann wird das Ganze in Berlin behandelt werden. Und entschieden werden. Es kann aber keiner so richtig vorhersagen, wie schnell das geht, denn da geht es auch um Seerecht und Schifffahrtsrecht, da geht es um Seeverkehrsrecht. Stichwort ist da immer die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs. Die müssen weiter gewährleistet sein. Dabei geht es also auch um schifffahrtspolizeiliche Themen. Zwischen Schleimünde und Falshöft-Kalkgrund verläuft ja der Kiel-Flensburg-Weg als Einfahrt in die Flensburger Außenförde. Deswegen muss das alles genau überprüft werden.
Das kann also etwas dauern…
Ja, aber da wird es dann weitergehen und es weiß keiner, wie Berlin entscheiden wird. Und es ist auch die Frage, in welcher Legislatur das passiert.
Aber am Ende wird eine Verordnung entstanden sein?
Das wird eine bundesrechtliche Befahrensverordnung, die dann quasi als Annex, also im Verordnungsstatus unterhalb der Seeschifffahrtsstraßenordnung steht. Dann wird es wahrscheinlich auch eine Sanktionsregelung geben, also eine Ordnungswidrigkeitenregelung. Das heißt, wenn man verstößt, ist es wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit. Und dann wird es eine Durchführungsverordnung geben, also eine Regelung die festlegt, wer am Ende für dieses Thema zuständig ist, die Landespolizei oder die Bundespolizei und so weiter.
Sie arbeiten als Vorsdtandsmitglied für Umweltfragen des Landesseglerverbandes Schleswig-Holstein an den Vorschlägen mit. Was haben wir Segler nach Ihrem persönlichen Eindruck zu erwarten?
Ich verlasse mich darauf, dass wir uns bei der Aufstellung des Aktionsplanes mit den beteiligten Ministerien und den Verantwortlichen seinerzeit abgestimmt und zu einem Wortlaut gefunden haben, eine Regelung gefunden haben, mit der wir als Wassersportler, als Segler gut leben können. Und wir vertrauen darauf, dass sich die Politik an diese Vereinbarung auch hält. Das ist unsere Hoffnung und unser Anspruch an die Beteiligung des Segelsports zu derart wichtigen Themen wie dem Umwelt- und Naturschutz.

Stellvertretender Chefredakteur YACHT