Alle Details zur Nachversteuerung

Andreas Fritsch

 · 24.01.2013

Alle Details zur NachversteuerungFoto: Lars Bolle (YACHT)
Kroatiens EU-Beitritt: Endlich sind alle Details zur Nachversteuerung bekannt.
Kroatien: Auf der Boot in Düsseldorf präsentierte die Regierung des Landes die langersehnten, ausführlichen und durchweg positiven Infos für Eigner.

Eine Info-Broschüre der kroatischen Zentrale für Tourismus, die seit gestern auf der Messe verteilt wird, sagt schon eine ganze Menge zur generellen Vorgehensweise aus, lässt allerdings auch ein paar Fragen unbeantwortet (ein PDF des Faltblatts finden Sie hier). Um diese letzten Punkte zu klären, sprach die YACHT auf der Messe mit Branimir Mader von der kroatischen Handelskammer, der vom zuständigen Ministerium zur Bearbeitung der Fragen rund um die Nachversteuerung beauftragt wurde.

Um es vorwegzunehmen: Offensichtlich scheint die kroatische Regierung einen sehr praxisfreundlichen und relativ unkomplizierten Weg zur Nachversteuerung gefunden zu haben. Sollte alles wirklich so umgesetzt werden, wie Mader im Gespräch zusagte, dürfte sich die Lage für die Eigner deutlich entspannen. Besonders zwei kritische Punkte konnte er im Gespräch ausräumen. Zum einen teilte er mit, dass alle Schiffe, die älter als acht Jahre sind, nicht nachversteuert werden müssen. Allerdings liegt das entsprechende Gesetz noch zur Prüfung bei der EU. Es wird aber damit gerechnet, dass diese Regelung in Kürze in Kraft tritt. Damit können Tausende von Eignern aufatmen.

Zweiter wichtiger Punkt: Es besteht kein Grund zur Eile beim Umsetzen der Nachversteuerung, denn Anträge, die vor dem Stichtag am 31. Mai eingereicht worden sind, werden auch nach dem Ablaufen der Frist bearbeitet und die Schiffe mit fünf Prozent versteuert. Wer einen Antrag stellt, sollte sich also unbedingt die Abgabe des Termins schriftlich bestätigen lassen!

Im Folgenden nun der aktuelle Stand zur Versteuerung:

  1. Eigner müssen zur Nachversteuerung unter die kroatische Flagge wechseln und ihr Boot im kroatischen Yacht-Register eintragen lassen. Nach Angaben von Herrn Mader kann der Eigner nach dem Umflaggen das Register wieder verlassen, wann immer er will, muss aber den erneuten bürokratischen Aufwand betreiben und auch die anfallenden Gebühren tragen. Zurzeit verlangen die Behörden noch einen schriftlichen Nachweis der Löschung des Bootes aus dem "heimischen Register". Dies soll in Kürze gestrichen werden, da der Internationale Bootsschein, den die meisten Eigner haben, kein offizielles Register ist.
  2. Der Eigner muss sich im Steuerregister des kroatischen Finanzministeriums eintragen lassen.
  3. Berechnungsgrundlage für die Nachversteuerung ist der Zeitwert des Schiffes. Dieser muss nicht mit einem Gutachten festgelegt werden, es reichen Angaben des Eigners. Macht dieser Wertangaben, die den kroatischen Behörden zu niedrig erscheinen, behalten sie sich vor, Preise nach gängigen Gebrauchtboot-Preislisten anzusetzen, u.a. dem Eurotax-Schwacke.
  4. Für die nötigen Schritte der Nachversteuerung kann der Eigner Speditionen, Marinabetreiber, Charterfirmen oder Berater beauftragen. Bedingung ist, dass sie in Kroatien ihren Sitz haben. Eine offizielle Liste des Ministeriums geeigneter Firmen wird es nicht geben. Die Gebühren der Agentur kann diese selbst bestimmen, deshalb ist den Eignern dringend empfohlen, Preise zu vergleichen!
  5. Die Höhe der Steuer beträgt 5 Prozent, dazu kommen Zollabgaben in Höhe von 1,7 Prozent.
  6. Die Frist für die Nachversteuerung läuft am 31. Mai 2013 aus. Wer bis dahin nicht den Antrag auf Nachversteuerung abgegeben hat, muss dies zum üblichen kroatischen Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent tun.
  7. Für Anfragen zu Detailproblemen einzelner Eigner hat das Ministerium eine zentrale Auskunfts-E-Mail Adresse eingerichtet, an die Eigner schreiben können, sie lautet nautika@hgk.hr. Zurzeit können Mails nur in Englisch, Kroatisch oder Italienisch beantwortet werden.
  8. Weitere Nebenkosten der Nachversteuerung entstehen für die Eintragung ins Schifffahrtsregister, Verwaltungsgebühren etc. Zurzeit wird die Gebührenordnung überarbeitet, die Preise sollen deutlich sinken, ein Boot über 12 Meter Länge würde dann wohl 700 Euro Gebühren kosten, darunter sind nur 20 Euro im Gespräch. Dazu kommt die Bezahlung der Agentur, Spedition u. Ähnliches, die für den Eigner die Behördengänge abnimmt. Diesen kann die Firma selbst bestimmen, zurzeit kursieren als erste Anhaltswerte Kosten von etwa 1 Prozent des Zeitwertes der Yacht. Sobald der Redaktion mehr Modelle vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.
  9. Falls die eigene Yacht schon versteuert war, werden als Nachweis nur offizielle Versteuerungspapiere oder Original-Rechnungen akzeptiert. Gebrauchtboot-Verträge zwischen Eignern, in denen lapidar steht, "die Mehrwertsteuer wurde entrichtet" oder Ähnliches werden nicht akzeptiert!
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Andreas Fritsch

Andreas Fritsch

Freier Autor

Andreas Fritsch segelte seit Kindesbeinen an, erst mit der Jolle, später mit eigenen Kielschiffen auf der Elbe und der Ostsee. Ab 1997 arbeitete er für die YACHT, ab 2001 schwerpunktmäßig im Bereich Reise und Charter. Er war in fast allen Revieren weltweit unterwegs und gilt als Charter-Experte. Er hat zwei Revierführer für das Mittelmeer geschrieben. Seit einigen Jahren segelt er mit einem GFK-Klassiker vom Typ Grinde auf der Ostsee und arbeitet aktuell als Freier Autor für YACHT und BOOTE.

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