AnkerpfähleNutzung eingeschränkt

Unbekannt

 · 26.11.2011

Ankerpfähle: Nutzung eingeschränktFoto: Wualex / Wikipedia
Ankerverbot: Hier dürfen auch kein Ankerpfähle benutzt werden.

Kein vollwertiger Ankerersatz: Die WSV schränkt die Nutzung absenkbarer Pfähle und Stelzen bei Binnenschiffen ein – auch um Schäden zu vermeiden.

  Ankerverbot: Hier dürfen auch kein Ankerpfähle benutzt werden.Foto: Wualex / Wikipedia
Ankerverbot: Hier dürfen auch kein Ankerpfähle benutzt werden.

Nach Angabe der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West werden in der Binnenschifffahrt – und insbesondere bei Neubauten – zunehmend sogenannte Stelzen oder Pfähle eingebaut. Diese werden dann im Schiffsbetrieb während des Stilliegens nicht nur zusätzlich zu Ankern oder zum Festmachen mit Tauen oder Drähten benutzt, sondern in vielen Fällen auch als alleiniger Ankerersatz. Das allerdings entspräche nicht den Anforderungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, betont man bei der WSD West.

Darüber hinaus würden Stelzen und Pfähle immer häufiger in Dichtungsstrecken mit undurchlässigem Kanalbett eingesetzt. Damit besteht die dringende Gefahr, die Dichtung zu durchstoßen oder zumindest soweit zu beschädigen, dass es zu unkontrolliertem Austreten des Wassers kommen könnte. Die gleiche Problematik gilt für die Wasserstraße kreuzende Düker.

Um Abhilfe zu schaffen, wurde jetzt eine Anordnung erlassen, die es untersagt, auf den Bundeswasserstraßen Rhein-Herne-Kanal, Wesel-Datteln- Kanal, Ruhr, Schifffahrtsweg Rhein-Kleve, Datteln-Hamm-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal und Küstenkanal in Strecken, in denen nicht geankert werden darf verboten, Stelzen oder Pfähle in den Grund zu drücken.

Das Verbot gilt jedoch nicht für Fahrzeuge und schwimmende Geräte während ihres Einsatzes an Baustellen außerhalb von gedichteten Strecken und des Kreuzungsbereichs von Dükern. Das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt kann für Bau- und Notfalleinsätze weitergehende Ausnahmen zulassen.