Doch keine Abgabe für Sportboote

Jürgen Strassburger

 · 27.02.2015

Doch keine Abgabe für SportbooteFoto: Christian Tiedt
Doch keine Maut für die Nutzung der Bundeswasserstraßen.

Ende der Maul- und Klauenseuche: Minister Dobrindt hat seine Pläne für eine Sportbootmaut gekippt. Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis.

Diese Meldung erreichte uns glücklicherweise einen Tag vor Redaktionsschluss dieser BOOTE-Ausgabe. Wenn die Ministerentscheidung auch nur einen Tag später gefallen wäre, hätten wir Sie, liebe Leser, an dieser Stelle mit
einem Bericht konfrontiert, dessen Inhalt seit dem 05. Februar keinen Bestand mehr hat: Katharina Reiche, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, hatte Mitte November letzten Jahres verkündet, dass es ab August 2018 eine Maut für Sportboote geben werde.

Seit dem 05. Februar aber sind nun zum Glück die Ankündigungen der Staatsekretärin "Schnee von gestern"; denn die angedachte Bootsmaut wurde an diesem Tag von Minister Dobrindt persönlich "kassiert".
Auf die Frage "Kommt die Sportbootmaut?" sagte der Minister den "Lübecker Nachrichten" wörtlich: "Nein. Ich kenne die Diskussion, aber eine Vignette für Sportboote habe ich nicht in der Planung." Und weiter: "Entsprechende Gerüchte über eine Maut entsprechen nicht meinen Vorstellungen. Richtig ist: Wir erarbeiten gerade ein Wassertourismuskonzept, das noch in diesem Jahr vorgestellt wird. Eine Vignette für Sportboote ist darin nicht vorgesehen."

Der Sinneswandel des Ministers in Sachen Sportbootmaut ist erfreulich und erstaunlich zugleich. Denn es war ja nicht erst Staatssekretärin Reiche, die im November letzten Jahres die Mautpläne des Ministeriums öffentlich machte. Sie war allerdings die Erste, die mit ihren Verlautbarungen zur Sportbootmaut für medialen Wirbel sorgte.
Tatsächlich fand bereits am 8. April 2014 auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) mit den Wassersportverbänden eine Gesprächsrunde zum Thema "Bundesgebührengesetz und Sportbootpauschale" in Hamburg statt.

Die Ergebnisse dieser Sitzung veröffentlichte der Deutsche Seglerverband – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – am 10. April 2014 auf seiner Internetseite: "Bundeswasserstraßen werden gebührenpflichtig", heißt es dort. Und weiter: Das noch vom letzten Deutschen Bundestag beschlossene Bundesgebührengesetz (BGebG) verlangt, "dass spätestens ab 2017 für individuell zurechenbare Leistungen des Bundes Gebühren nach dem Vollkostenprinzip zu erheben sind. Das gilt ausdrücklich auch für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundeswasserstraßen."

Die Gebühr werde grundsätzlich nach den Kosten erhoben, die den einzelnen Nutzern bzw. Nutzergruppen zuzurechnen sind. Das BMVI bezifferte die dem Bund durch die Sport- und Freizeitschifffahrt entstehenden Kosten auf rund 65 Millionen Euro pro Jahr.

Das vom BGebG an sich vorgegebene "Vollkostenprinzip" könne eingeschränkt werden, "soweit entsprechendes öffentliches Interesse und Grundsätze der Billigkeit entgegenstehen." Unter diesem Aspekt, so das BMVI damals, sollen Wassersport, Freizeitschifffahrt und Wassertourismus durch die Nutzerfinanzierung nicht unmöglich gemacht werden. Gleichzeitig aber sollte die Nutzerfinanzierung einen "nennenswerten Anteil" der Kosten von 65 Millionen Euro abdecken.

Das klingt wie die berühmte "Quadratur des Kreises". So durfte beispielsweise munter darüber spekuliert werden, ob die 10 € pro Meter Bootslänge, die damals für die Bootsmaut – oder für eine Vignette – im Gespräch waren, tatsächlich einen "nennenswerten Anteil" an den Kosten decken würden.

Genau diese Überlegungen waren es wohl, die Minister Dobrindt jetzt veranlasst haben, die Reißleine zu ziehen. "Aufwand und Ertrag einer Bootsmaut stehen in keinem vernünftigen Verhältnis", sagte uns ein Sprecher des Ministeriums. Deshalb würden die Mautpläne weder im Rahmen des Bundesgebührengesetzes noch im Rahmen des in diesem Jahr vorzulegenden Wassertourismus-Konzeptes weiter verfolgt.

Nach dem Motto "Alle zehn Jahre wieder" steht Minister Dobrindt mit seinem Rückzug von der Bootsmaut in guter Tradition: 2004/05 war es Verkehrsminister Stolpe, der mit der Einführung einer "Vignette für Motor- und Segelyachten in Höhe von 60 bis 90 Euro pro Jahr" Schiffbruch erlitt. Anfang der 1990er-Jahre scheiterte Finanzminister Theo Waigel nach massiven Protesten mit der Einführung einer Bootssteuer. Auf die Frage von BOOTE, ob es in absehbarer Zeit einen neuen Vorstoß in Sachen Bootsmaut geben werde, sagte ein Sprecher des Ministeriums: "In dieser Legislaturperiode und unter Minister Dobrindt ganz sicher nicht."

Der Rückzug von den aktuellen Mautplänen hat bei den Wassersportverbänden allgemein für große Erleichterung gesorgt. Philipp Süß, Generalsekretär des Deutschen Seglerverbandes, meinte: "Das ist ein wichtiges Signal. Es stärkt den Optimismus Tausender Wassersportvereine, Unternehmen und Tourismusanbieter im gesamten Bundesgebiet, Deutschland als Land des Wassersports weiter auszubauen."

Steffen Häbich, Leiter der ADAC Sportschifffahrt, verbindet mit der Entscheidung von Minister Do-brindt die Hoffnung, "dass nun ein schlüssiges Wassertourismuskonzept vorgelegt werden kann, das, jenseits der gescheiterten Finanzierung durch die Nutzer, langfristig tragfähig und finanziell abgesichert ist." Im Blick hat Häbich dabei vor allem die Bestandssicherung der rund 2800 Kilometer vom Bund zu "sonstigen Wasserstraßen" herabgestuften Gewässer, die für die Berufsschifffahrt nur noch eine geringe, für die Sportschifffahrt aber eine große Bedeutung haben.

Ganz nebenbei ist der finanzielle Beitrag der Sportschifffahrt an den Unterhaltskosten der Wasserstraßen keineswegs gleich null. Erst im vergangenen Jahr wurde die vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Seglerverband an den Bund zu zahlende Jahrespauschale von 50 000 auf 77 000 Euro erhöht.