Genehmigung einer Steganlage - Ein Schuss ins Herz

Jürgen Strassburger

 · 04.02.2017

Genehmigung einer Steganlage - Ein Schuss ins HerzFoto: Spyc

Behördenwahnsinn in Berlin: Das Bezirksamt Spandau sägt an den Wurzeln des Wassersports in der Hauptstadt

Die Umsetzung des vom Bundes­verkehrsministerium erdachten „Wassertourismuskonzepts“ droht dem Wassersport bereits schmerzhafte Einschränkungen zu bringen. Die Umsetzung der neuesten, ebenfalls aus Berlin stammenden Attacke gegen den Wassersport wäre aber ein Schuss in sein Herz. Nur dass diesmal nicht aus der obersten Etage gefeuert wurde, sondern eher aus dem Erdgeschoss.

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamts Spandau hat am 4. November 2016 dem Spandauer Yachtclub mitgeteilt, dessen Antrag auf Erteilung der wasser­behördlichen Genehmigung einer Steg­anlage nur unter folgenden Auflagen zuzustimmen:

▶ Das Übernachten und auch nur das vorübergehende Wohnen auf den Booten, solange diese in der Anlage liegen, ist nicht zulässig.
▶ Die Anlage darf nur vom 1. März bis zum 30. November eines Jahres mit Booten belegt sein. In der Zeit vom 1. Dezember bis zum 28./29. Februar dürfen keine Boote in der Anlage liegen/dort festgemacht sein.
▶ Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen dürfen nicht auf der Steganlage installiert werden, noch dürfen Boote auf andere Art und Weise mit Strom versorgt werden.
▶ Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Das Gleiche gilt für eine indirekte Beleuchtung, etwa über die Boote.

Ein Schildbürgerstreich? Wie stellt man sich beim Bezirksamt Funktion und Aufgabe einer modernen Sportbootanlage vor? Oder sollte der Sachbearbeiter darüber möglicherweise gar nicht nachgedacht haben? Das ist zu befürchten: Offensichtlich getrieben von dem fragwürdigen Motiv, „die sich gegenwärtig verstärkende Nutzung der Liegeplätze mit so genannten Hausbooten“ unbedingt zu beschränken, über­nimmt der Sachbearbeiter Gedankenspiele aus einem (bis zum heutigen Tag nicht rechtskräftigen) Urteil des Verwal­tungs­gerichts Berlin (Az. VG 10 K 336.15 vom 28.6.2016), in dem es in einem Nachbarschaftsstreit um ein angeblich sichtbehinderndes Hausboot an einer Steganlage geht.

Da diesem „Ärgernis“ auf Grundlage bestehender Rechtsverordnungen nicht beizukommen ist, spekuliert das Verwaltungsgericht über ein völlig neues Konzept für Sportbootstege:

Die bishe­rige Genehmigung der Bootssteganlage enthält kein ausdrückliches Verbot des Wohnens und Übernachtens auf den Booten, solange diese am Bootssteg liegen. Ein solches Verbot für sämtliche Boote wäre aber als Auflage denkbar, da ein Sportbootsteg – ähnlich einem Parkplatz – dem Anlegen der Boote dient und nicht als Campingplatz auf dem Wasser genehmigt worden ist.

Absurdistan in Berlin! Die von einem erfahrenen Verwaltungsrichter als „recht unbedacht und völlig überflüssig“ bezeichneten Gedankenspiele des Verwaltungsgerichts scheinen aber im Bezirks­amt Spandau auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Und so stellt sich die Frage, ob Berlin wieder mal zum Vorreiter für eine völlig neue Generation von Sportbootstegen wird: ohne Wasser, ohne Strom und ohne Licht, dafür aber mit Übernachtungsverbot. Das geht gar nicht!

Was aber ebenfalls nicht geht, ist, dass sich die Vereine zulasten der Hausboote „sauber machen“ wollen, so wie man es einem Brief des Spandauer Yacht-Clubs an das Be­zirksamt entnehmen kann:

Unserer Erkenntnis nach hat das Be­zirksamt wohl eher das Ziel, den Anteil stationärer Hausboote in Spandau zu begrenzen. Dies dürfte jedoch nicht mit den Zielen des Spandauer Yacht-Clubs kollidieren.

Wassersportliche Solidarität sieht anders aus!