Seit langer Zeit diskutiert die Europäische Union über ein privates Vermögensverzeichnis, das auch Yachteigner betreffen könnte. Nun wurde die Einführung beschlossen. Wie es in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wird, ist jedoch noch unklar.
Auch in Deutschland sorgt eine Gesetzesänderung für Besorgnis. Am 1. Januar 2024 trat eine Überarbeitung des Lastenausgleichsgesetzes in Kraft. Dieses Gesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem Vermögen umverteilt wurde. Menschen, die im Krieg große Verluste erlitten hatten, erhielten finanzielle Unterstützung von denen, die weniger betroffen waren. Das Ziel war es, die durch den Krieg entstandenen sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zu verringern.
Ab dem 1. Januar 2024 wird es – einfach ausgedrückt – möglich sein, das Vermögen der Bevölkerung auch bei anderen Krisen nach dem Lastenausgleichsgesetz umzuverteilen. Der ursprüngliche Zweck des Gesetzes wird erweitert und soll künftig nicht mehr nur Kriegsfolgen ausgleichen.
Angesichts des geplanten Vermögensverzeichnisses und des erweiterten Lastenausgleichsgesetzes fragt man sich, wann eine Umverteilung von Privatvermögen gerechtfertigt sein könnte.
Die Idee hinter dem geplanten privaten Vermögensverzeichnis ist es, eine umfassende Transparenz über Vermögenswerte von Privatpersonen zu schaffen. Laut Beschlussvorlage soll dies nicht nur die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern, sondern auch dazu dienen, einen gerechten Lastenausgleich zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Unter anderem im Bereich der Yachteigner scheint die EU eine Möglichkeit zu suchen, auf Vermögenswerte wie Luxusgüter zugreifen zu können.
Besorgnis bereitet die zum 12. Dezember 2019 beschlossene Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes von 1952. Eine Änderung, die auf den ersten Blick nur schwer als solche zu erkennen ist. Die Anpassung erfolgte nämlich in Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG), auf den das Lastenausgleichsgesetz sprachlich verweist: Dort wurde das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch „Soziale Entschädigung“ ersetzt. Die Änderung trat am 1. 1. 2024 in Kraft.
Doch warum diese Änderung? Können die Kosten der Pandemie oder auch der Klimapolitik unter dem Stichwort „Kriegsopferfürsorge“ als Lastenausgleich im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes geltend gemacht werden? Bisher nicht. Die Änderung der Begrifflichkeit zu „Soziale Entschädigung“ könnte insofern darauf hindeuten, dass die Regierung in Erwägung zieht, diese und andere Kosten ab 2024 im Rahmen eines Lastenausgleichs geltend zu machen. Denn dafür bestünde durch die Änderung des SozERG ab 2024 eine völlig neue Grundlage. Für Vermögensbesitzer könnte das eine versteckte Gefahr bedeuten. Zwar ist derzeit noch unklar, ob es tatsächlich zu einem solchen Lastenausgleich kommt und wie dieser aussehen könnte. Verbraucher sollten die Diskussion jedoch aufmerksam verfolgen, um mögliche finanzielle Auswirkungen zu erkennen und Verlusten vorzubeugen.
Die geplante Gesetzesänderung und die Einführung des privaten Vermögensverzeichnisses könnten erhebliche Auswirkungen auf Yachteigner haben. Zum einen müssten sie mit einem höheren bürokratischen Aufwand rechnen, da detaillierte Informationen zu ihren Yachten offengelegt werden müssten. Zum anderen könnte die Transparenz dazu führen, dass eine zukünftige Besteuerung von Yachten erfolgt. Des Weiteren könnte die Einführung des privaten Vermögensverzeichnisses Auswirkungen auf den Markt für Luxusgüter wie Yachten haben. Potenzielle Käufer könnten sich durch die Aussicht auf eine umfassende Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse möglicherweise zurückhalten.
Angesichts der drohenden Erfassung im privaten Vermögensverzeichnis und der erweiterten Lastenausgleichsregelung haben zahlreiche Yachteigner bereits reagiert. Viele entscheiden sich dafür, ihre Yachten aus deutschen Registern zu löschen und alternative Registrierungsoptionen in Betracht zu ziehen.
Diese Flucht in ausländische Gewässer stellt nicht nur einen Akt der Absicherung gegenüber möglichen finanziellen Belastungen dar, sondern bedeutet auch weitreichende steuerliche Konsequenzen für die Eigner.
Liechtenstein und San Marino sind dabei besonders interessante Optionen. Liechtenstein bietet eine stabile Rechtsgrundlage und eine zuverlässige Verwaltung für Yachtregistrierungen. Gleichzeitig punktet San Marino mit seiner Position außerhalb der EU und kann Yachteignern eine attraktive Alternative bieten.
Das von der Europäischen Union beschlossene private Vermögensverzeichnis und die seit Jahresbeginn in Kraft getretene Novellierung des deutschen Lastenausgleichsgesetzes hat in der Öffentlichkeit eine rege Diskussion und der Politik viele Möglichkeiten eröffnet. Yachteigner sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig über die potenziellen Auswirkungen informieren.
Von einer voreiligen Flucht durch Ausflaggen ist allerdings dringend abzuraten. Ganz im Gegenteil – unsere Welt ist im Wandel, und wir erleben bewegte Zeiten. Und nur weil Probleme am Horizont aufziehen, ist es nicht angezeigt, in Gewässer zu wechseln, in denen wir weder die aktuelle Wetterlage einschätzen noch die kommenden Stürme vorhersehen können.
Zwar könnte sich in Europa ein Lastenausgleich anbahnen, aber wer den rechtzeitig kommen sieht, kann zu gegebener Zeit reagieren. Die Flaggen-Flucht in das europäische Ausland ist für die meisten Eigner mit nicht kalkulierbaren Risiken verbunden. Nur spezialisierte Kanzleien können gegen hohe Honorare sichere und passgenaue rechtliche Konstruktionen entwickeln, die dort vor staatlichem Zugriff schützen. Seien Sie also informiert, und behalten Sie die Wetterlage im Blick, aber segeln Sie mit Freude und Leidenschaft (vorerst) unter deutscher Flagge weiter.
Benyamin Tanis Der Segler und Rechtsanwalt aus Kiel berät und vertritt seine Mandanten seit vielen Jahren mit einem Team aus mehreren Anwälten, Boots- und Schiffbauern und einem europaweiten Netzwerk von Partnerkanzleien in allen rechtlichen Fragen rund um die Themen des Yachtsports vom Bootskauf über Steuer- und Zollangelegenheiten bis hin zur Abwicklung von Schadensfällen.