Jürgen Strassburger
· 14.02.2018
Alte Bootsführerscheine können ab sofort ins neue ID1-Kartenformat umgeschrieben werden. See und Binnen werden auf ein und derselben Karte ausgewiesen.
Die Zusammenlegung der Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen (siehe Artikel aus BOOTE 7/2017) hat den Weg zur Einführung des Sportbootführerscheins im Scheckkartenformat geebnet.
Schon bei der Verabschiedung der neuen Sportbootführerscheinverordnung Anfang Mai 2017 (BGBl I. S. 1016) ist berücksichtigt worden, "dass zur Herstellung der Führerscheinkarte bei der Bundesdruckerei eine gewisse Vorlaufzeit erforderlich ist und nicht garantiert werden kann, dass bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung die Herstellung einer Führerscheinkarte reibungslos erfolgen kann".
Daraus folgte, dass die Sportbootführerscheine See und Binnen bis zum 31. Dezember 2017 nach dem Muster der bis zum 10. Mai 2017 geltenden Fassung der Verordnungen ausgestellt wurden.
Nun aber ist die neue Karte da, und Prüflinge, die seit dem 1. Januar dieses Jahres eine Sportbootführerscheinprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten im Regelfall spätestens zehn Werktage danach die Karte im sogenannten ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 direkt von der Bundesdruckerei.
Egal ob See, ob Binnen oder ob beide Qualifikationen erworben wurden: Es bleibt immer bei dieser einen Karte. Denn ähnlich wie beim Kfz-Führerschein sind Geltungsbereich und Antriebsart der erfolgreich abgelegten Führerscheinprüfungen auf der Vorderseite der Karte unter der Ziffer 10. in englischen Abkürzungen ausgewiesen.
So steht "IW" für Inland Waters (Binnenschifffahrtsstraßen), "CW" für Coastal Waters (Seeschifffahrtsstraßen), "M" für Motorized Craft (Antriebsmaschine)und "S" für Sailing Craft (Segel).
Dass die Abkürzungen aus der englischen Sprache übernommen wurden, macht deshalb Sinn, weil der deutsche Sportbootführerschein unter die Resolution N° 40 der Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt für die Wirtschaftskommssion Europa der vereinten Nationen (UNECE) fällt, die bis heute von 22 UNECE Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde und die damit offiziell das "International Certificate for Operators of Pleasure Craft" als Befähigungsnachweis anerkennen.
Die Form der deutschen Sportbootführerscheine ist durch eine relativ kurze Lebensdauer gekennzeichnet. Immer wieder hat es neue Dokumente für den inhaltlich stets gleichen Sachverhalt gegeben. Wer dabei jeweils auf dem neuesten Stand bleiben wollte, hat für die notwendigen Umschreibungen schon eine Menge Geld ausgeben müssen.
So ist es auch diesmal wieder: Die Umschreibung von vor dem 31.12.2017 ausgestellten Sportbootführerscheinen in den neuen Kartenführerschein kostet 33,89 €.
Anträge auf Umschreibung gibt es im Download auf der Internetseite des Deutschen Motoryachtverbandes: www.dmyv.de/downloads/fuehrerschein/ und des Deutschen Seglerverbandes: https://www.dsv.org/ausbildung/antraege/
Erfreulich, dass Inhaber der Sportbootführerscheine See und Binnen nach Umschreibung in den Kartenführerschein nur noch ein Dokument am Mann haben müssen, das obendrein auch noch ins Kartenfach des Portemonnaies passt.
Weniger erfreulich ist, dass der neue Kartenführerschein keine Möglichkeit bietet, die in alten Sportbootführerscheinen bestätigten Sach- und/oder Fachkundenachweise für Seenotsignalmittel in das neue Format zu übernehmen. Dazu heißt es vom DMYV dass "der Sachkundenachweis (…) seit mehreren Jahren nicht mehr von den Verbänden geprüft und ausgestellt werden darf".
Immerhin aber wird für den in einem alten Sportbootführerschein bestätigten Fachkundenachweis (FKN) auf Antrag ein gesondertes Dokument ausgestellt. Und das ist zum "Schnäppchenpreis" von 19,26 € zu haben.