Partyboote und Floßfahrten sind längst zu einem festen Bestandteil des Berliner Freizeitangebots geworden. Mittlerweile klagen Anwohner immer öfter über den massiven Lärm, rücksichtsloses Verhalten und unkontrollierte Musikbeschallung, bis weit über die Ufer hinaus. Ausgestattet mit professionellen Lautsprechern, DJ-Pulten und Bars, fahren die feierwütigen Gruppen regelmäßig über Spree, Landwehrkanal und Müggelsee.
In Berlin ist in den letzten Jahren ein breites Angebot an Partybooten und -flößen entstanden, das inzwischen weit über einzelne Anbieter hinausgeht. Verschiedene Vermietungen stellen eine große Auswahl bereit, von kleinen Partyschiffen über größere Eventboote bis hin zu offenen Flößen, die vor allem im Sommer stark nachgefragt sind.
Zu den meistbefahrenen Strecken zählen sowohl City-Routen auf der Spree als auch Touren auf Müggelsee, Dahme und Havel. Das Angebot umfasst damit sehr unterschiedliche Wasserabschnitte – von dicht frequentierten Bereichen in der Innenstadt bis hin zu weitläufigen Natur- und Erholungsgebieten.
Laut einer aktuellen Stellungnahme des Berliner Senats hat die Zahl der Beschwerden über Lärmbelästigungen in den Sommermonaten 2024 und 2025 deutlich zugenommen. Insbesondere der Bezirk Treptow-Köpenick steht im Zentrum der aktuellen Diskussion über die Partyboote auf der Spree.
Dort kam es zu 37 regiestierten Anzeigen wegen Lärmbelästigung in den letzten zwei Jahren, soviel wie in keinem anderen Stadtviertel in Berlin. Als Reaktion auf die wiederkehrenden Störungen durch Partyboote hat das Bezirksamt schon in 28 Fällen Bußgelder zwischen 350 und 4.500 Euro verhängt.
Neben Bußgeldverfahren setzt das Bezirksamt in Treptow-Köpenick auch auf Kooperation und wirbt mit der Kampagne „Du bist nicht alleine auf dem Wasser“ für mehr Rücksichtnahme und ein größeres Problembewusstsein bei Betreibenden und Gästen der Partyboote. So soll das Miteinander auf den Gewässern verbessert und die Zahl der Konflikte langfristig verringert werden.
Ein ganz anderes Bild zeigt sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Nach Angaben des dortigen Amts konnte man die Beschwerden im letzten Sommer an zwei Händen abzählen. Deswegen sei “ein repressiver Ansatz im Rahmen bußgeldrechtlicher Sanktionierung keine zielführende Handlungsoption“.
Aus der Stellungnahme des Senats geht hervor, dass die landesrechtlichen Vorgaben zur Musikbeschallung auf Booten nur wenig Handlungsspielraum für die Behören lassen. Größere Lautsprecheranlagen auf Partybooten ließen sich grundsätzlich nicht verbieten, da die bestehenden Vorschriften nur in bestimmten Einzelfällen griffen. Für die Bezirksämter bedeutet das, dass sie nur bei konkreten Störungsfällen aktiv werden können.
Dabei wird es für die Polizei schwieriger, klassische Kontrollen auf dem Wasser durchzuführen. Laut der Stellungnahme können die Einsatzboote der Wasserschutzpolizei über verschiedene Apps und Plattformen in Echtzeit geortet werden. Dadurch ließe sich frühzeitig erkennen, wo sich die Kontrollboote befinden, sodass Betroffene ihnen gezielt ausweichen könnten. Eine schnelle Lösung des Konflikts zwischen Betreibern, Feiernden und Anwohnern ist vorerst also nicht in Sicht.