RechtTrunkenheit an Rad oder Pinne

Pascal Schürmann

 · 24.06.2026

Recht: Trunkenheit an Rad oder PinneFoto: AdobeStock/abr68
Achtung, Polizei! Atemalkoholkontrollen werden nicht nur auf der Straße, sondern auch auf dem Wasser durchgeführt
Die hohen Temperaturen locken vermehrt Bootsfahrer aufs Wasser. Allerdings verleitet die Hitze manchen offenbar dazu, das ein oder andere kühle Bier zu viel zu trinken. Darauf lassen gleich mehrere Polizeimeldungen aus den zurückliegenden Tagen schließen. Doch welche Bußgelder oder gar schärfere Strafen drohen eigentlich alkoholisierten Freizeitskippern? Eine Übersicht.

Themen in diesem Artikel

Auf dem Schweriner Innensee wurde am vergangenen Sonntag ein 42-jähriger Bootsführer, der deutlich zu schnell unterwegs war, von der Polizei angehalten. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,3 Promille. Einen Tag zuvor hatten Beamte bei einem 65-jährigen Motorbootskipper auf dem Malchower See sogar einen Wert von 2,0 Promille festgestellt. Auch er war zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen.

Damit nicht genug wurde auf dem Neumühler See bei Schwerin ein pöbelnder Stand-Up-Paddler mit 2,5 Promille von der Polizei aufgegriffen.

Alkoholkontrollen in ganz Deutschland

Ähnliche Fälle vom Wochenende gibt es auch aus anderen Regionen zu vermelden. Auf dem Chiemsee etwa wurden gegen zwei Schiffsführer, die mit mehreren Freunden auf zwei Mietbooten unterwegs waren, Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Beide Männer standen unter Alkoholeinfluss: Der eine hatte 0,56 Promille, der andere 0,8 Promille.

Last but not least erwischte die Polizei am zurückliegenden Freitag eine Jetski-Fahrerin auf dem „Altmain“ bei Sommerach. Der Atemalkoholtest bei der 41-Jährigen ergab einen Wert von knapp 1,2 Promille. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Bundesweite Promillegrenzen

Grundsätzlich gilt in Deutschland für Hobbykapitäne beim Thema Alkohol ein Grenzwert von 0,5 Promille. Und zwar sowohl auf den Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen als auch auf allen anderen Binnen- oder Küstengewässern.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass man sich als Bootsführer bereits ab 0,3 Promille strafbar macht, falls es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kommt. Man also etwa Schlangenlinie fährt, Seezeichen missachtet oder gegen Tempolimits verstößt.

Und: Ab 1,1 Promille liegt laut Bundespolizei in jedem Fall eine Straftat vor, unabhängig davon, ob der Skipper alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufweist oder nicht.

Eine 0,0-Promillegrenze gibt es auch. Sie betrifft aber nicht die Freizeitschifffahrt, sondern gilt für Schiffsführer von Fahrgastschiffen oder Schiffen mit gefährlicher Ladung.

Promillegrenzen auch für Paddler, Kanuten oder SUPler

Was viele nicht wissen: An die genannten Grenzen sind auch Führer von sogenannten Kleinfahrzeugen gebunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese einen Motor oder Segel haben oder nicht. Zu diesen Kleinfahrzeugen zählen neben Kanus und Kajaks auch einfache Paddelboote, wie etwa das typische Beiboot. Und sogar SUPs fallen unter die Regelung.

Bei Verstößen drohen Bußgelder und Führerscheinentzug

Verstöße gegen die Promillegrenzen können teils empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer Binnen mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 350 bis 2.500 Euro. Auf See sind es 750 bis 2.500 Euro.

Ab 1,1 Promille können noch höhere Geld- oder gar Freiheitsstrafen verhängt werden. Auch läuft man Gefahr, dass der Bootsführerschein – und auch der Autoführerschein - eingezogen und eine MPU angeordnet wird.


​Umfrage

Wie halten Sie es mit Alkohol an Rad oder Pinne?
Für mich gilt beim Bootsfahren immer die Null-Promille-Grenze, wenn ich der verantwortliche Schiffsführer bin.
Mal ehrlich, gegen ein, zwei Bier ist doch nichts einzuwenden.
Mir sind die Regelungen egal, das Risiko, erwischt zu werden, ist so gering, das nehme ich in Kauf.

Umfrage läuft bis 01.07.2026

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Pascal Schürmann

Pascal Schürmann

Textchef YACHT

Pascal Schürmann hat 2001 bei der YACHT in Hamburg als Textchef angeheuert. Den Umgang mit Pinne und Schot lernte er als Jugendlicher in der Wanderjolle auf dem Sneeker Meer sowie auf dem Dickschiff auf dem IJsselmeer. Während und nach dem Studium folgten Törns auf der Ostsee und im Mittelmeer. Als gelernter Wirtschaftsjournalist kümmert er sich zudem um Bootsfinanzierungs- und Yachtversicherungsberichte, hegt aber auch ein Faible für Blauwasserthemen.

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