Thomas Bock
· 31.10.2005
Ein Führer durch den Behörden-Urwald.
Wer heute von Bord am UKW-Funkverkehr teilnehmen will, muss Hürden nehmen. Welche sind das? Um den behördlichen Anforderungen zu genügen: Funkzeugnis, Frequenzzuteilung und ein passendes Gerät. Die Geräteauswahl richtet sich in erster Linie nach dem Fahrtgebiet. Wer mit seinem Boot die Binnenwasserstraßen Europas befährt, benötigt eine UKW-Binnenfunkanlage, die über die automatische Sender-Identifikation, die so genannte ATIS, verfügt. Dieses System basiert auf einer Nummer, der ATIS-Kennung, die fest in die Funkanlage einprogrammiert werden muss. Aus dieser Kennung, ähnlich einer Telefonnummer, kann auf das Rufzeichen der sendenden Funkstelle geschlossen werden. Einige Anlagen dekodieren die ATIS-Kennung, sodass das Rufzeichen der Sendefunkstelle im Display angezeigt wird. Wer Binnen ohne die ATIS-Kennung funkt, riskiert empfindliche Strafen bis hin zur Beschlagnahmung der Funkanlage.
Ein weiteres typisches Merkmal von UKW-Binnenfunkgeräten: automatisch reduzierte Sendeleistung (1 W) in den Verkehrskreisen (Kanälen) Schiff-Schiff, Schiff-Hafen und Funkverkehr an Bord.
Eine ähnliche Kennungsnummer wie ATIS gibt es auch beim UKW-Seefunk. Hier heißt sie Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und muss ebenfalls fest in das Funkgerät einprogrammiert werden. UKW-Seefunkverkehr findet auf allen Seeschifffahrtsstraßen statt. Wer effektiv am Seefunkverkehr teilnehmen will, muss sich mit einer GMDSS-Seefunkanlage ausrüsten. Neben den bisher bekannten Funktionen von althergebrachten UKW-Geräten können nur solche Anlagen eine schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall garantieren. Daneben kann man Alarmierungen mit den Prioritäten wie Urgency (Dringlichkeit), Safety (Sicherheit) oder Routine (Privatgespräch) senden.
Wer jedoch „Buten und Binnen“ unterwegs ist, fährt mit einer so genannten Kombianlage am besten. Diese Geräte lassen sich je nach Fahrtgebiet zwischen UKW-Binnenfunk und -Seefunk (mit DSC) umschalten. Auch hier müssen die von der Bundesnetzagentur zugeteilten Kennungen einprogrammiert werden, und zwar für beide Fahrtgebiete. Sowohl die ATIS- als auch die MMSI-Nummer müssen eingespeichert werden. Auch wer mit einer Kombianlage nur Binnen fährt, benötigt die MMSI-Kennung. Das gilt genauso für den umgekehrten Fall für die ATIS-Nummer. Ist eine von beiden nicht einprogrammiert, drohen auch hier empfindliche Strafen.
ATIS- und MMSI-Nummern kommen zusammen mit der so genannten Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur (Nachfolger der Reg TP). Die Zuteilung ist zwingend für alle Seefunkgeräte vorgeschrieben.
Den kompletten Artikel mit detaillierten Informationen zum Erlangen einer Frequenzzuteilung, der Wahl des richtigen Modells, und vieles zur Bewältigung des Behörden-Urwalds mehr auf 11 (!) Seiten können Sie sich als hochwertiges PDF-Dokument kostenpflichtig herunterladen.