Über die Jahrzehnte wurde das Seeschifffahrtsrecht immer umfangreicher und damit auch zum Teil unübersichtlicher und somit schwieriger anwendbar. Die Umstrukturierung soll nun mehr Rechtssicherheit gewährleisten und Bürokratie abbauen. Nationale Regelungen, internationale Verordnungen und EU-Recht sollen besser integriert werden. Damit dies möglichst nah an den praktischen Bedürfnissen geschieht, setzt das Ministerium auf die konstruktive Mitarbeit aus der Praxis: bei einem Informationsaustausch unter Beteiligung von Vertretern aus der kommerziellen und der Freizeitschifffahrt, Reedereien und weiteren Interessengruppen wurde das Vorhaben vorgestellt.
Ein erster Schritt der Modernisierung beinhaltet die Zusammenführung des See-Aufgabengesetzes und des Schiffssicherheitsgesetzes zu einem einheitlichen Seeschifffahrtsgesetz. Weitere Schritte umfassen die Überarbeitung des Flaggenrechts, die Vereinfachung der Schiffsausrüstungsverordnung und der See-Umweltverhaltensverordnung.
Die Vorschläge und Änderungsbedarfe der Interessensgruppen sollen bis Anfang September eingereicht werden, bevor weitere Abstimmungstermine erfolgen.

Redakteurin Reise