Unbekannt
· 16.09.2014
Raus aus der Schublade: Der neu gegründete Jet-Wassersport-Verband fordert eine Sportboot-Zulassung für Wassersportfahrzeuge mit Jetantrieb.
Jetski-Fahrer unterliegen in Deutschland vielen Regulierungen. Häufig als laute, stinkende Umweltverschmutzer beschimpft, besitzen Wassermotorrad-Fahrer nicht die gleichen Rechte wie Führer von Sportbooten. Sie unterliegen der "Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern", die viele Einschränkungen mit sich bringt. So ist laut Binnenschifffahrtsstraßenordnung beispielsweise das Fahren außerhalb der durch das Tafelzeichen E.22 Anlage 7 gekennzeichneten Gewässer verboten. Es sei denn, man möchte die nächstgelegene freigegebene Wasserfläche erreichen oder eine Wanderfahrt unternehmen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen ist das Fahren im Fahrwasser grundsätzlich verboten. Häufig gibt es regionale Sonderregelungen, und so ist der Jetski-Fahrer am Ende selbst dafür verantwortlich, sich über die Regeln für das jeweilige Gewässer zu informieren. Der im Juli gegründete Jet-Wassersport-Verband e.V. fordert nun eine Gesetzesänderung für Wassersportfahrzeuge mit Jetantrieb, um Klarheit zu schaffen. BOOTE sprach mit dem Vorsitzenden Christian Knigge.
BOOTE: Welche Ziele hat sich der Jet-Wassersport-Verband gesetzt?
Christian Knigge: Eines unserer Ziele ist es, die bauartbedingte Zulassung von einem Wassermotorrad in ein Sportboot zu ändern. Mit der Zulassung als Sportboot ändert sich alles. Das Befahren von Hafengebieten und von Fahrwassern wird damit möglich. Wir werden uns an das Bundesverkehrsministerium mit dem Ziel wenden, die veraltete Grundlage der See- und Binnenschifffahrtsverordnung bezüglich der Festlegungen für den Betrieb von Wassermotorrädern erneut zu prüfen und zu modifizieren.
BOOTE: Warum ist Ihrer Meinung nach die derzeitige See- und Binnenschifffahrtsordnung veraltet?
Christian Knigge: Die Vorschriften und Beschränkungen wurden von den "Stehern" (Jetskis, auf denen man steht) übernommen, die tatsächlich zu übersehen sind. Doch sind die heutigen Wassermotorräder als "Sitzer" mit einer Länge von etwa 3,30 m und einer Breite von etwa 1,30 m nicht mehr zu übersehen. Inzwischen erfüllen wir die Anforderungen an ein Kleinsportboot locker. Hier ist die Industrie gefordert, neue bauartbedingte Zulassungen zu beantragen.
BOOTE: Welche Jetskis sollen eine Zulassung als Sportboot bekommen, und besteht eine Kennzeichnungspflicht?
Christian Knigge: Wir fordern, dass sich das Gesetz für alle "Sitzer"-Jetskis mit Viertaktmotor ändert. "Steher" sind davon nicht betroffen, aber davon gibt es ohnehin nicht mehr so viele. Die Kennzeichnungspflicht besteht schon jetzt wie bei Sportbooten, wir haben nur nicht die gleichen Rechte.
BOOTE: Ist die Sorge der Leute um Geräuschbelästigung, Umwelt und Sicherheit denn nicht auch durchaus begründet?
Christian Knigge: Es geht uns nicht da-rum, Rennen zu fahren, sondern es handelt sich um ein Wassersportfahrzeug, das sich hoher Beliebtheit erfreut – es soll etwa 4000 Jetski-Fahrer in Deutschland geben. In einigen Gegenden wurden Lärmbegrenzungen eingeführt, die einen maximalen Schalldruckpegel von 75 dB(A) erlauben, da liegen wir weit darunter. Außerdem ist es umweltfreundlicher, wenn Jetski-Fahrer auf Seeschifffahrtsstraßen auch das Fahrwasser durchqueren dürfen, anstatt riesige Umwege fahren zu müssen, um zur nächstgelegenen freigegebenen Wasserfläche zu gelangen. Man wird viel zu schnell in Schubladen gesteckt – auch nicht jeder Motorradfahrer gehört zu den Hell's Angels.
BOOTE: Wie viele Mitglieder hat der Verband zurzeit, und wie wird man Mitglied?
Christian Knigge: Nach nicht einmal drei Wochen haben wir schon 100 Anfragen auf Mitgliedschaft. Über eine Facebook-Gruppe namens "Jet-Wassersport-Verband e.V." oder per Mail an christianknig ge@icloud.com kann eine Anmeldung erfolgen. Auch regionale Vereine haben die Möglichkeit, diesem Verband anzugehören. Eine Homepage wird aktuell erstellt.
Das Gespräch führte Franziska Könnecke.