Im vergangenen Jahr ereigneten sich 77 Schiffsunfälle in Westbrandenburg. Davon betrafen 65 Unfälle die Sportschifffahrt und zwölf die Berufsschifffahrt. Die Zahl sank damit gegenüber 2024 mit 89 Unfällen.
Allerdings kamen in der zurückliegenden Saison drei Menschen ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Im Jahr zuvor hatte es sechs Verletzte gegeben.
Hauptunfallursache sind Manövrierfehler. “Viele Freizeitskipper kennen ihr Boot nicht ausreichend, haben zu wenig Erfahrung oder bereiten ihre Fahrt nicht genug vor”, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei.
Die Wasserschutzpolizei kündigte zudem an, 2026 verstärkt Fahrzeugführer zu kontrollieren, die augenscheinlich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, betont die Gefahren: “Wer nicht fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.”
Auf dem Wasser gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr. Ab 0,5 Promille ist das Führen eines Wasserfahrzeugs verboten. Bei Ausfallerscheinungen wie unsicherer Fahrweise kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Die Grenzwerte betreffen alle Bootsführer, aber auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf aggressivem und zu schnellem Fahren. Raser gefährden laut Schmidt die Sicherheit auf dem Wasser. Besonders der Sog- und Wellenschlag erzeuge gefährliche Situationen für Schwimmer und kleinere Wasserfahrzeuge. Die Polizei will mit vermehrten Geschwindigkeitskontrollen diese Gefährdungen ahnden und verhindern.
Außenbordmotoren gehören zu den bevorzugten Zielen von Dieben. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt mehrere Schutzmaßnahmen. GPS-Tracker, die im Boot und am Motor versteckt angebracht werden, senden im Diebstahlfall ein Standortsignal an den Eigentümer. Diese Methode habe sich bereits mehrfach bewährt.
Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleine Motoren sollten nach jeder Fahrt abmontiert und sicher gelagert werden.
Die Wasserschutzpolizei bietet zudem eine Gravierung der Motoren an. Dies erleichtert beim Wiederauffinden die Zuordnung oder schreckt Diebe bereits im Vorfeld ab. Die nächsten Gravierungstermine finden am Samstag, 18. April 2026, auf dem Gelände der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel in der Magdeburger Straße 52 statt. Und am Sonntag, 19. April 2026, können Bootseigner das Angebot auf dem Gelände der Wasserschutzpolizei in Potsdam, An der Pirschheide 11, nutzen.
Beide Termine laufen von 9 bis 15 Uhr. Eine Anmeldung ist bis Donnerstag, 16. April, möglich. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 9688-424 oder per E-Mail an infowsp.pdwest@polizei.brandenburg.de melden. Zum Termin müssen neben dem Motor ein Eigentumsnachweis wie Kaufvertrag, Kleinfahrzeugkennzeichennachweis oder Bootsschein sowie der Personalausweis mitgebracht werden.
Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West ist an zwei Standorten in Potsdam und Brandenburg an der Havel stationiert. Die Beamten sind zuständig für die Sicherheit auf den Wasserstraßen in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie in den Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam - und damit für 270 Kilometer Bundeswasserstraßen und 23 Kilometer schiffbare Landesgewässer.

Textchef YACHT