Bootsversicherung - Gegen alle Risiken

Gernot Apfelstedt

 · 11.04.2016

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Bootsversicherung - Gegen alle RisikenFoto: Pantaenius

Reform der Reform: Pantaenius stellt seine Yachtkasko-Bedingungen von Einzelgefahrendeckung auf Allgefahrendeckung um

„Ändere nie ein funktionierendes System“, lautet ein Spruch, geboren aus Lebenserfahrung. Und die Versicherungsbedingungen von Pantaenius, entwickelt von Harald Baum in den 1970er-Jahren, funktionierten nicht nur bis heute, sie setzten Standards in der Versicherungsbranche: Feste Taxe statt Zeitwertversicherung bei Totalverlust, keine Abzüge Neu für Alt bei Teilschäden – eingebettet in ein Bedingungswerk, in dem die versicherten Gefahren und Risiken einzeln aufgeführt sind. Einzelgefahrendeckung!

Die sogenannte Allgefahrendeckung – im Fachjargon der Assekuranz „All Risk“ genannt – schien Baum suspekt, weil von vornherein klar ist, dass eben keineswegs alle Gefahren gedeckt sind, was bei Lektüre der unterschiedlich umfangreichen Ausschlüsse in solchen All-Risk-Policen schnell klar wird. Gewissermaßen also eine „Mogelpackung“.

Schaden am Rumpf
Foto: Pantaenius

Pantaenius hielt an der Einzelgefahrendeckung fest, auch wenn die Mitbewerber fast ausnahmslos mit Allgefahrendeckung operieren. Die hat zumindest einen entscheidenden Vorteil: Muss bei der Einzelgefahrendeckung in einem Schadenfall der Versicherungsnehmer das versicherte Risiko nachweisen, ist es bei „All Risk“ umgekehrt. Hier muss der Versicherer belegen, dass das gemeldete Schadenereignis nicht unter den Versicherungsschutz fällt.

Dennoch gab es im Laufe der Jahrzehnte auch für Pantaenius zunehmend Gründe, ihr funktionierendes System zu modernisieren – sei es um ihre führende Position auf dem europäischen Markt der Yachtversicherungsanbieter zu behaupten, um auch international wettbewerbsfähig zu bleiben oder um noch kundenfreundlicher zu werden.

Doch wenn schon Reform, so der Anspruch der Bedingungsexperten von Pantaenius, dann soll sie wieder neue Standards setzen, so wie damals die von Harald Baum revolutionierten Yachtkaskobedingungen. Und wenn schon Wechsel zur Allgefahrendeckung, dann eine „mit wenigen klar definierten Ausschlüssen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Auf der Basis dieser Vorgaben stellte Harald Baums Sohn Martin, Managing Director bei Pantaenius Yachtversicherungen, auf der boot Düsseldorf eine Art „Rundum-sorglos-Paket“ vor, das sämtliche Yachtversicherungssparten – Kasko-, Haftpflicht-, Insassenunfall- sowie Rechtsschutzversicherung – in einem Bedingungswerk übersichtlich und transparent zusammenfasst und am Ende ein Glossar mit allen relevanten Begriffsdefinitionen enthält.

Neben dem bewährten Versicherungsschutz birgt das Paket eine Reihe neuer, geldwerter Vorteile, wie beispielsweise Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis zu einer Gesamthöhe von 10 000 Euro oder Deckung von Übernachtungs- und Reisekosten bis zu einer Höhe von 5000 Euro. Und die Rechtsschutzversicherung deckt fortan alle Gewährleistungsstreitigkeiten aus Kaufverträgen mit ab. Info: www.pantaenius.de

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