BootsversicherungLexikon - Glossar: Die wichtigsten Begriffe von A bis Z

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 · 26.10.2015

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Bootsversicherung: Lexikon - Glossar: Die wichtigsten Begriffe von A bis ZFoto: pixabay / blickpixel

Die Versicherungswirtschaft verwendet in ihrer Werbung, ihren Policen und im Kleingedruckten AGBs viele Begriffe, die für „Otto-Normalverbraucher“ oftmals ein Buch mit sieben Siegeln sind.

Abzug neu für alt

Wird in der Kasko-Versicherung auf den „Abzug neu für alt“ verzichtet, bedeutet dies, dass die Kosten für Neuteile bei der Reparatur von Teilschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme vom Versicherer übernommen werden, ohne dafür Altersabzüge zu berechnen.

Allgefahrendeckung

Bietet Schutz gegen alle Gefahren, die im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Also Vorsicht: Die Qualität der Allgefahrendeckung steht und fällt mit den Ausschlüssen! Der Vorteil des Versicherungsnehmers: Im Schadensfall muss nicht der Versicherte, sondern der Versicherer beweisen, ob ein Ausschluss greift.

Auslagerung

Maritimes Inventar, Zubehör und Ausrüstung ist in der normalen Hausratversicherung meistens nicht versichert. Deshalb darauf achten, dass in der Bootskasko beispielsweise Navigationsgeräte und/oder der Außenborder auch dann versichert sind, wenn sie zur Lagerung mit nach Hause genommen wurden.

Bergungs-/Wrackbeseitigungskosten

Immense Forderungen kommen auf Eigner zu, deren Boote stranden oder sinken und auf Veranlassung von Behörden oder Dritten geborgen werden müssen. Die Police sollte daher unbedingt sämtliche Bergungskosten, besser noch die Wrackbeseitigungskosten, enthalten. Diese sollten insbesondere nicht nur das Abwracken des Bootes, sondern auch die nötigenfalls erforderliche Beseitigung von Umweltschäden beinhalten.

Bootswert

Auch Zeitwert genannt. Entspricht der Summe, die aufgebracht werden muss, um ein entsprechendes Fahrzeug wieder zu erwerben.

Einzelgefahrendeckung

Von der Versicherung gedeckt sind nur die in der Police genannten Gefahren. Im Fall der Fälle muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der eingetretene Schaden unter die versicherten Gefahren fällt.

Fahrtgebiet/Fahrtgebietsüberschreitung

Definiert das Revier, in dem Versicherungsschutz besteht. Kurzzeitige Überschreitungen – wichtig zum Beispiel für den Urlaubstörn – sollten abgedeckt sein.

Feste Taxe

siehe Versicherungssumme

Folgeschäden

Schäden, die erst infolge des eigentlichen Schadensereignisses eintreten. Sie sollten stets in vollem Umfang von der Versicherung gedeckt sein.

Forderungsausfall

Kann ein fremder Schadensverursacher nicht ausfindig gemacht werden oder aber hat dieser weder Haftpflicht noch Privatvermögen, bleibt man auf seinem Schaden sitzen. Dann ist es gut, in der eigenen Haftpflicht auch eine Forderungsausfalldeckungvereinbart zu haben. Die springt dann anstelle des Schadensgegners ein. Allerdings ist auf diese Weise nur der Zeitwert versichert.

Gefährdungs-/Verschuldenshaftung

Die eigene Bootshaftpflicht muss nicht für jeden Schaden aufkommen. Reißt sich etwa trotz ordnungsgemäß ausgebrachten Festmachens das eigene Boot während eines für die Region untypisch schweren Unwetters von seinem Boxenplatz los und richtet Schaden an benachbarten Booten an, liegt keinerlei persönliches Verschulden vor. Die geschädigten anderen Eigner gehen leer aus – falls sie nicht kaskoversichert sind. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der Verschuldenshaftung. Im Gegensatz dazu steht die Gefährdungshaftung, mit der man es beispielsweise als Autobesitzer zu tun hat. Wird durch den eigenen Pkw ein Schaden angerichtet, ist der Halter automatisch immer in der Haftung, auch wenn er, wie etwa bei einem Motorbrand, keine Schuld an der Schadensursache trägt.

Gegnerische Haftpflicht

Wer einen Schaden infolge fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Dritten erleidet, bekommt sein Geld vom Unfallverursacher beziehungsweise von dessen Haftpflichtversicherung, so dieser eine hat. Die erstattet aber immer nur den Zeitwert. Die Differenz zur Festen Taxe kann man sich dann gegebenenfalls über die eigene Bootskasko wiederholen. Siehe dazu auch Forderungsausfall.

Geltungsbereich

siehe Fahrtgebiet

Obliegenheiten

Die Pflichten, die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, also etwa die pünktliche Bezahlung der Versicherungsprämie oder die unverzügliche Information der Versicherung über Schäden.

Persönliche Effekten

Persönliche Gegenstände, die nicht zur Ausrüstung oder zum Inventar des Bootes gehören, aber dennoch an Bord sind und folglich mitversichert werden sollen. Zum Beispiel der Computer, der für die Navigation eingesetzt wird, hochwertige Wetterbekleidung, Angel- und Tauchausrüstung, Sonnenbrillen.

Rabatte/Rabattretter

Preisnachlässe bei Abschluss einer Police. Einige Versicherer bieten Neukunden Nachlässe von 10 oder 20 Prozent an. Wenn ein Schaden dem Kunden hingegen nicht sofort eine Prämienerhöhung einbringt, spricht man vom Rabattretter.

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt

Bootspolicen gibt es fast nur noch mit einer Selbstbeteiligung ab etwa 250 Euro aufwärts. Im günstigsten Fall gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung aber nur für selbstverschuldete Fahrschäden. Für die Folgen eines Einbruchdiebstahls müsste man dann nicht mit aufkommen.

Totalverlust

Liegt vor, wenn ein Schiff unwiederbringlich verloren geht oder aber eine Beseitigung der Schäden die Versicherungssumme überschreiten würde (wirtschaftlicher Totalschaden).

Transporte

Der Bootstransport auf dem Landweg sollte von der Police gedeckt sein, ob mit dem Straßentrailer von daheim zum Hafen oder auch mit dem Lagerbock vom Steg zum Winterlager.

Versicherungssumme

Der Wert, zu dem ein Boot versichert wird. Die meisten Versicherer bieten Verträge heute mit einer sogenannten festen Taxe an. Im Vertrag wird dann der konkrete Wert vereinbart, der bei Totalverlust des Bootes ausgezahlt wird. Doch Vorsicht, einige Versicherer fühlen sich nur die ersten Jahre an die feste Taxe gebunden, danach muss die feste Taxe entweder neu angepasst werden, oder es gilt nach der Bindungsfrist nur noch der Zeitwert des Bootes als versichert. Steigen zwischenzeitlich die Preise für ein gleichwertiges neues Boot, muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche zahlen, wenn er die feste Taxe nicht angepasst hat.

Zeitwert

siehe Bootswert