Diese Vertragsarten sollten Sie kennen

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 · 03.11.2021

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Diese Vertragsarten sollten Sie kennenFoto: BOOTE

Welche Versicherungen gibt es für Eigner, Charterer und Crews? Und wofür sind sie gut? Boote gibt Ihnen einen Überblick.

Auslandsreisekrankenversicherung

Richtet sich nicht speziell an Wassersportler, sondern an alle, die im Ausland Urlaub machen. Deckt Kosten, die im Rahmen einer Heilbehandlung während einer Auslandsreise entstehen und die nicht von der heimischen Krankenkasse übernommen werden. Privat Krankenversicherte benötigen sie meist nicht, da sich ihr Versicherungsschutz in der Regel auch auf das Ausland erstreckt. Vor Abschluss prüfen, ob nicht bereits Versicherungsschutz besteht, beispielsweise durch eine Kreditkarte.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Richtet sich nicht speziell an Wassersportler, sondern an alle, für die es existenzbedrohend wäre, wenn sie infolge eines Unfalls oder schwerer Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Für Altersrentner macht diese Versicherung üblicherweise keinen Sinn.

Bootshaftpflichtversicherung

Richtet sich speziell an Bootseigner. Kommt für Sach- und Personenschäden auf, die der Bootsführer oder die Crew mit dem versicherten Boot Dritten zufügt. Die Versicherungssumme sollte mindestens sechs Millionen Euro pauschal (für Sach- und Personenschäden) betragen. Unbedingt darauf achten, dass Schäden, die sich Crewmitglieder beim Motorbootfahren gegenseitig zufügen, in der Police nicht ausgeschlossen sind. Anders als in anderen europäischen Ländern (beispielsweise Italien, Kroatien, Schweiz, Niederlande [für schnelle Boote]) ist in Deutschland der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Bootskaskoversicherung

Richtet sich speziell an Bootseigner. Kommt für Schäden am eigenen Boot, dem Zubehör und den persönlichen Effekten auf. Bei den versicherten Schadensursachen hat sich die Allgefahrendeckung gegenüber der Einzelgefahrendeckung weitestgehend durchgesetzt. Siehe hierzu > Glossar

Charterversicherung

Richtet sich speziell an Wassersportler, hier Charterer. Hinter dem Begriff verbergen sich in der Regel verschiedene Versicherungsangebote, die entweder im Paket, einzeln oder in verschiedenen Kombinationen angeboten werden. Hierzu zählen: Auslands-Reisekrankenversicherung, Charterausfallkostenversicherung, Insassen-Unfallversicherung, Insolvenzversicherung, Kautionsversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, Skipper-Haftpflichtversicherung

Charterausfallkosten-/Charterfolgeschadenversicherung

Richtet sich speziell an Wassersportler, hier Charterer. Schützt die Chartercrew vor Forderungen des Flottenbetreibers, wenn das gecharterte Boot auf dem Törn beschädigt wird und dadurch einer nachfolgenden Crew nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Begriff „Charterausfallkostenversicherung“ ist etwas verwirrend, da es sich genau genommen um eine Versicherung handelt, die den Flottenbetreiber vor Einnahmeverlusten schützen soll, wenn ein Charterboot durch Verschulden der aktuellen Crew plötzlich ausfällt. Dennoch wird der Begriff „Ausfallversicherung“ häufig als Synonym für die Folgeschadenversicherung verwendet.

Charterkautionsversicherung

Richtet sich speziell an Wassersportler, hier Charterer. Schützt die Crew vor dem Verlust der Kaution, wenn das Charterboot während des Törns beschädigt wird.

Insassen-Unfallversicherung

Es gibt spezielle Angebote für Wassersportler, hier Eigner, Charterer und Mitfahrer (Crew). Ähnlich wie beim Auto schützt sie Eigner, Charterskipper oder Crewmitglieder vor den finanziellen Folgen, die sich aus Unfällen im Zusammenhang mit dem Gebrauch des eigenen oder eines gecharterten Bootes ergeben können. Auch der Weg zum Boot sowie Landgänge während eines Törns sollten im Deckungsumfang enthalten sein.

Insolvenzversicherung

Richtet sich speziell an Wassersportler, hier Charterer. Sichert die eingezahlte Chartergebühr vor der Insolvenz der Charteragentur und/oder des Flottenbetreibers. Die bloße Herausgabe eines Sicherungsscheines durch eine Agentur ist noch keine Gewähr dafür, dass die gezahlte Chartergebühr nicht in den Turbulenzen einer Insolvenz des Flottenbetreibers (im Ausland) versinkt. Dieses Risiko kann mit einer Insolvenzversicherung abgewendet werden.

Private Haftpflichtversicherung

Sie springt ein, wenn geschädigte Dritte berechtigte Ansprüche gegen den Versicherten geltend machen. Aber Achtung: richtet sich nicht an Wassersportler. Im Gegenteil: Schäden, die Dritten mit einem Boot zugefügt werden, sind durch diese Versicherung nur in wenigen Ausnahmefällen gedeckt. In solchen Schadensfällen greift nur die Bootshaftpflichtversicherung.

Private Unfallversicherung

Richtet sich nicht speziell an Wassersportler. Schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, die nicht von der Krankenkasse oder Krankenversicherung übernommen werden. Etwa der behindertengerechte Umbau des eigenen Hauses. Vor Vertragsschluss prüfen, ob Unfälle, die sich beim Wassersport ereignen, von der Police gedeckt sind.

Reise-/Charterrücktrittsversicherung

Deckt Kosten, die entstehen, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Es gibt spezielle Varianten für Wassersportler, insbesondere Charterer, die beispielsweise auch dann Deckung gewähren, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, weil der Skipper ausfällt und ein Ersatzmann nicht zur Verfügung steht. Bei Abschluss auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten.

Rechtsschutzversicherung

Richtet sich nicht speziell an Wassersportler. Bei einigen Versicherern umfasst der Verkehrsrechtsschutz für Landfahrzeuge auch Wassersportfahrzeuge. Einige Versicherer bieten spezielle Policen für Wassersportler an. Der Deckungsumfang ist unterschiedlich und sollte genau geprüft werden. Etwa, ob ein Vertragsrechtsschutz eingeschlossen ist. Wichtig zum Beispiel für künftige Eigner, die sich von einer Werft ein Boot bauen lassen wollen. Unbedingt darauf achten, dass die Police sofort greift, also keine mehrmonatigen Wartefristen beinhaltet, in denen noch kein Versicherungsschutz besteht.

Risikolebensversicherung

Richtet sich nicht speziell an Wassersportler. Private Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Versicherte zu Tode kommt. Sicherstellen, dass Unfalltod im Deckungsumfang enthalten ist.

Skipper-Haftpflichtversicherung

Richtet sich speziell an Wassersportler, hier Schiffsführer von gecharterten oder fremden Booten. Schützt den Skipper vor Ansprüchen Dritter, wenn aufgrund seines Fehlverhaltens Schiff oder Crewmitglieder zu Schaden kommen und die yachteigene Haftpflichtversicherung nicht eintritt. Schäden am gecharterten Boot sind bei den meisten Policen nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit versichert.