Hand aufs Herz, haben Sie schon einmal Versicherungsbedingungen gelesen? Dabei steckt im Kleingedruckten meistens mehr als eine böse Überraschung. Wir zeigen, worauf es ankommt.
Versicherungsbedingungen gehören nicht unbedingt zur Lieblingslektüre rund ums Boot. Dabei gehen sowohl Eigner als auch Gelegenheitsskipper mitunter erhebliche Risiken ein, wenn sie das Kleingedruckte außer Acht lassen. Was aber genau vergleichen? Am besten die Kaskobedingungen, denn hier sind Bootspolicen bei weitem Standardprodukt. Anders, als zum Beispiel im KFZ-Bereich, sind die unterschiedliche immens. Ein Vergleich allein auf Basis der Summe unterm Strich entsprechend schwierig. Haftpflichtbedingungen hingegen sind an vielen Stellen durch gesetzliche Regelungen standardisiert. Dennoch gibt es auch hier, zum Beispiel bei der Skipperhaftpflichtversicherung, Unterschiede bei den Ausschlüssen.
Wie beginnt man die Durchsicht der Dokumente? Das sogenannte Produktinformationsblatt liefert einen ersten Anhaltspunkt. Um sich ein wirkliches Bild vom Versicherungsinhalt zu machen, führt jedoch leider kein Weg an den eigentlichen Bedingungen vorbei. Dirk Hilcken von Pantaenius erklärt, auf welche vier Punkte Sie besonders achten sollten:
In den Versicherungsbedingungen ist genau festgehalten, was alles unter den Schutz der Police fällt. Fehlen hier essentielle Bestandteile, wie zum Beispiel die Maschinenanlage, Ausrüstung oder Inventar, sollten Eigner genau überlegen, ob die Versicherung zu ihrem Bedarf passt: „Insbesondere Beiboote oder dauerhaft dem Boot zugehörige Trailer sollten unter den Versicherungsschutz fallen. Bei neuen Booten sollte zudem besonderes Augenmerk auf den Deckungsschutz für Motor- und Maschinenanlage gelegt werden“, erklärt Hilcken. Wer angelt oder etwa ambitionierte Tauchausflüge unternimmt, der sollte prüfen, ob die Bedingungen einen Einschluss entsprechender Ausrüstung erlaubt, denn die gehört in der Regel nicht automatisch zum Boot.
Ausschlüsse: Details beachten!
„Geht es um Ausschlüsse, dann sollten Yachteigner besonders genau hinschauen.“, so Hilcken. „Ein Beispiel: Verschleiß oder gewöhnliche Abnutzung sind grundsätzlich vom Kasko-Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber wie sieht es mit Folgeschäden aus?“ Dirk Hilcken erläutert: „Wenn wegen eines beschädigten Wantenspanners oder einer schlechten Pressung des Wants der Mast bricht, dann ist der Mastbruch ein Folgeschaden. Das Gleiche gilt für einen korrodierten Borddurchlass, der ein Motorboot auf Tiefe gehen lässt. Anders als bei Pantaenius sind solche Folgeschäden bei vielen Anbietern nicht gedeckt.“ Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Ausschlüsse vorliegen und für auf welche konkreten Schadenereignisse sie sich beziehen.
Vorsicht ist geboten, wenn Ausschlüsse praxisfern formuliert sind oder es sich um sogenannte Gummiparagraphen handelt, die viel Interpretationsspielraum zulassen: „Wenn in der Police das Ankern vor offener Küste ausgeschlossen ist oder von Ausschlüssen in Bezug auf anfängliche Seeuntüchtigkeit die Rede ist, kann man im Schadenfall kaum von einer reibungslosen Abwicklung ausgehen. Nur, wenn ich die Ausschlüsse wirklich verstehen kann und im Idealfall per Glossar genau definiert ist, was damit gemeint ist, kann ich beurteilen, ob die Bedingungen in Frage kommen oder nicht.“
Versicherungswert: Feste Taxe ist Trumpf
Beim Abschluss einer Kaskoversicherung ist es wichtig, in den Versicherungsbedingungen die unterschiedlichen Regelungen bei einem Teilschaden und bei einem Totalverlust des Schiffes zu verstehen. Teilschäden sollten so reguliert werden, dass Teilschäden ohne Zeitwertabzug bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert werden.
Im Zusammenhang mit Totalverlusten fällt häufig der Begriff „Feste Taxe“. Er suggeriert: Im Fall eines Totalverlustes wird der Neuwert des Schiffes ausgezahlt. Doch nur wenn die feste Taxe in den Bedingungen als echte Neuwertversicherung formuliert ist, bekommt der Eigner auch wirklich die Versicherungssumme erstattet, auf die er jahrelang Prämien gezahlt hat – ohne Zeitwertabzug.
Obliegenheiten: Pflichten des Versicherten
Wer einen Versicherungsvertrag unterschreibt, verpflichtet sich zu bestimmten Verhaltensmaßregeln im Schadenfall. Die zwei wichtigsten: unverzügliche Meldepflicht und schadenmindernde Maßnahmen. „Viele Versicherungsnehmer versäumen es, einen Schaden umgehend ihrer Versicherung zu melden“, berichtet Hilcken. Beispiel: „Ein Kunde meldet eine Grundberührung. Der Sachverständige stellt auch Beschädigungen aufgrund einer früheren Grundberührung fest, die der Eigner für zu geringfügig hielt, um sie zu melden. Nun muss auseinandergerechnet werden, welcher Schaden alt und welcher neu ist“.
Nicht immer ist klar zu erkennen, ob ein Schaden schlimm ist oder wie Folgeschäden vermieden werden können. Deshalb weist Pantaenius immer wieder darauf hin, sofort Kontakt zur Versicherung aufzunehmen, „im Notfall auch über unseren 24/7- Notruf, damit wir gegebenenfalls Maßnahmen einleiten können. Einfach nichts zu tun, ist jedoch die denkbar schlechteste Entscheidung“, so der Versicherungsexperte.
So trocken sie auch sein mögen: Lesen Sie die Bedingungen, und haken Sie im Zweifel nach! Mehr als eine halbe Stunde dauert das selten, und, so Dirk Hilcken: „Ein Schiff kaufen Sie schließlich auch nicht, ohne unter die Bodenbretter geguckt zu haben.“
Weitere Informationen unter: www.pantaenius.com/de-de/versicherungen/motorboot/