Lars Bolle
· 08.01.2026
Starke Schneefälle sind angekündigt. Für Boote im Freilager kann das zum Risiko werden. Hohe Schneelast auf Planen oder nachgebende Gestelle zählen zu den Auslösern für Winterschäden. Bootseigner sollten deshalb jetzt aktiv werden: Welche Schritte sinnvoll sind, welche Maßnahmen konkret helfen und warum Abwarten im Ernstfall auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Wetterdienste kündigen für die kommenden Tage teils kräftige Schneefälle an. Für Bootseigner, deren Boote den Winter über im Freilager stehen, also nicht in einer geschützten Halle, ist in einer solchen Situation besondere Obacht geboten. Schnee bedeutet Gewicht, und Gewicht bedeutet Belastung für Plane, eventuell den Aufbau und das Untergestell. Wer jetzt nicht handelt, riskiert womöglich Schäden am Boot und im Zweifel auch Probleme mit der Versicherung.
Schnee wirkt harmlos, ist es aber nicht. Während trockener Pulverschnee zunächst leicht erscheint, nimmt sein Gewicht mit Feuchtigkeit stark zu. Liegt er über mehrere Tage auf einer Plane, summiert sich die Last schnell auf mehrere hundert Kilogramm, abhängig von Fläche und Nässegrad.
Besonders kritisch sind durchhängende Planen. Sie wirken wie Mulden, in denen sich Schnee und Schmelzwasser sammeln kann. Das belastet nicht nur die Plane selbst, sondern auch Gestänge, Reling, und im Extremfall den Lagerbock.
Die wichtigste Maßnahme im Freilager ist eine straff gespannte, korrekt montierte Plane. Sie sollte so angebracht sein, dass keine waagerechten Flächen entstehen, sondern eine klare Schräge, über die Schnee abrutschen kann. Mehr zum Thema Winterplane erfahren Sie in unserem Spezialartikel.
Ein stabiles Stützgestell oder ein Planenrahmen ist dabei sehr empfehlenswert. Provisorische Lösungen ohne durchgängige Lastverteilung erhöhen das Risiko von punktuellen Überlastungen. Ebenso wichtig: Alle Kontaktstellen zwischen Plane und Boot, etwa an der Reling oder scharfen Kanten, sollten gepolstert sein, um Scheuerstellen zu vermeiden.
Ein Boot im Winterlager ist kein Objekt, das man „abstellt und vergisst“. Gerade bei angekündigten Schneefällen sollten Bootseigner ihr Boot regelmäßig kontrollieren. Das bedeutet konkret: Nach starkem Schneefall zum Lagerplatz fahren und die Plane vom Schnee befreien.
Je früher das geschieht, desto geringer ist das Gewicht. Nasser, festgefrorener Schnee lässt sich nicht nur schwerer entfernen, sondern belastet Plane und Gestell über Stunden oder Tage hinweg. Beim Abfegen gilt: vorsichtig arbeiten, weiche Besen verwenden und nicht schlagen oder drücken, um Materialschäden zu vermeiden.
Nicht nur Plane und Aufbau stehen unter Belastung. Zusätzliche Schneelast wirkt dauerhaft auf den Bock oder den Trailer. Bootseigner sollten daher prüfen, ob das Boot weiterhin stabil steht, alle Stützen korrekt ausgerichtet sind und der Untergrund, insbesondere bei Tau- und Frostwechseln, nicht nachgegeben hat.
Aktives Handeln nach Schneefall ist nicht nur eine Frage guter Pflege, sondern kann auch versicherungsrechtlich relevant sein. Dabei wird manchmal die so genannte Allgefahrendeckung falsch interpretiert. In Yachtversicherungen sind fast immer sogenannte Obliegenheiten geregelt, also Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers. Außerdem können Ausschlüsse definiert sein, etwa, dass Schäden durch “gewöhnliche und nicht plötzliche Witterungseinflüsse” nicht gedeckt sind.
Das bedeutet, das versicherte Boot sollte vor vorhersehbaren Schäden geschützt. Starker Schneefall gilt nicht als unvorhersehbares Ereignis, wenn er angekündigt ist. Kommt es zu Schäden, prüfen Versicherer, ob zumutbare Maßnahmen, etwa Schneeräumung oder Kontrolle der Plane, ergriffen wurden.
Hinzu kommt die Pflicht zur Schadenminderung: Erkennt ein Eigner eine Gefahr, etwa massive Schneelast auf der Plane, und handelt nicht, kann das im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen.
Ein einfacher, aber sinnvoller Schritt ist die Dokumentation. Ein Foto nach dem Abfegen der Plane oder eine kurze Notiz über Kontrollgänge kann im Zweifel helfen, nachzuweisen, dass man seinen Pflichten nachgekommen ist. Gerade bei längerem Winterlager ist das eine sinnvolle Absicherung.
Nicht erst hinsichtlich einer eventuellen Schneelast, auch grundsätzlich können Eigner darüber nachdenken, ob eine Plane nötig ist. Wenn Arbeiten an Deck vorgenommen werden sollen und die Plane dafür wie ein Dach wirkt, mag das sinnvoll sein. Aber auch als bloßer Schutz gegen Witterung?
Das Boot ist die ganze Saison über der Witterung ungeschützt ausgesetzt, warum also nicht im Winter? Der Verzicht auf eine Plane verringert zumindest den Winddruck. Klar, das Boot dreckt mehr ein, aber geputzt werden muss es im Frühjahr ohnehin.
Manchmal wird als Grund eine bessere Durchlüftung genannt, weil etwa die Vorschiffsluke und ein Teil des Niedergangsschotts geöffnet werden können. Fliegt dann jedoch die Plane bei Unwetter weg, kann der Schaden größer sein, als wenn das Boot planenlos und verrammelt abgestellt worden wäre.
Die Winterlagerplane ist also kein Selbstläufer, sondern eine Abwägung der Vor- und Nachteile, die jeder für sich selbst treffen muss.