Einsteiger-SpezialDie richtige Versicherung für Gespannfahrer

Boote Redaktion

 · 29.05.2022

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Einsteiger-Spezial: Die richtige Versicherung für GespannfahrerFoto: Morten Strauch
Gerade in brenzligen Situationen entspannt das Wissen, gut versichert zu sein.

Welche  Versicherungen Gespannfahrer benötigen, worauf speziell bei der Kfz-Vollkasko zu achten ist und wie man unliebsame Überraschungen vermeidet

Gespannfahrer tragen ein erhöhtes Risiko. Wie groß das ist und wie speziell die Regularien, wissen jedoch nur die wenigsten. Selbst versierte Versicherungskaufleute müssen bei der Frage, welche Police wofür aufkommt, mitunter passen.

Bei einem Unfall kann nicht nur das Zugfahrzeug in Mitleidenschaft gezogen werden, sondern auch Boot und Trailer. Dar­über hinaus kommt es bisweilen zu Schäden, wenn sich der Hänger gar nicht am Auto befindet oder gerade erst angekuppelt wird. So vielfältig wie die Szenarien, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten, sich dagegen abzusichern.

Weil Sportbootanhänger in Deutschland grundsätzlich keiner Versicherungspflicht unterliegen, nehmen viele Eigner das Thema auf die leichte Schulter und verlassen sich darauf, dass der Schutz aus der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs greift. Das ist in gewisser Weise nachvollziehbar und auch zutreffend, allerdings nicht immer richtig. Denn die Haftpflicht fürs Auto springt nur dann ein, wenn der Hänger auch tatsächlich angekuppelt ist. Wurde er dagegen abgestellt und gerät selbstständig ins Rollen, ob mit Boot oder ohne, sind entstehende Schäden nicht von der Kfz-Haftpflicht gedeckt.

Spezielle Trailerversicherung

Für diesen Fall empfiehlt es sich, eine separate Trailer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese wird von vielen Versicherern angeboten. Oftmals ist sie auch schon in einer Bootshaftpflicht eingeschlossen, die jeder Eigner sowieso haben sollte, auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist. Da lohnt es sich, beim Bootsversicherer speziell nachzufragen.

Mit der Kfz-Haftpflicht und der Trailer- Haftpflicht ist man also generell gut gegen Ansprüche Dritter abgesichert.

Aufgepasst bei der Kasko

Etwas anders verhält es sich mit der Kasko. Hier drohen unangenehme Folgen, wenn man beim Vertragsabschluss nicht ganz genau aufpasst. Zunächst sollten Boot und Trailer entsprechend ihres Wertes kaskoversichert sein. Dann kommt der Versicherer auch für selbst verursachte Schäden auf, die am Boot oder Trailer auf der Straße oder im abgekuppelten Zustand entstehen – zum Beispiel, wenn sich der Hänger auf einer Rampe selbstständig macht und das Boot dabei irgendwo entlangschrammt.

Das gilt so jedoch nicht unbedingt für die Kfz-Vollkasko. In manchen Verträgen heißt es in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) immer noch:

„Versichert sind Unfälle des Fahrzeuges. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten ... Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.“

Vereinfacht gesagt: Solange es einen Verursacher gibt, es sich also um einen Unfall handelt, springt die Vollkasko ein. Beispiel: Auf einer Autobahnbaustelle wird ein Schild umgeweht, der Gespannfahrer muss plötzlich ausweichen, der Trailer schaukelt sich so stark auf, dass er quer ins Auto einschlägt. Für den Schaden am Trailer und Boot zahlt die Boots-Kasko, für den Schaden am Auto die Kfz-Vollkasko, wenn diese eine Schlingerdeckung beinhaltet.

Gerät das Gespann jedoch nicht wegen eines äußeren Einflusses ins Schlingern, sondern etwa wegen falscher Beladung und es passiert dasselbe, sind Schäden am Zugfahrzeug oftmals nicht über die Kfz-Vollkasko versichert. Ebenfalls keine Absicherung besteht, wenn bei einer Vollbremsung das Boot vom Trailer ins Auto hineinrutscht.

Viel wahrscheinlicher als solche Schäden sind jedoch Dellen oder Macken, die man sich beim Rangieren mit dem Trailer oder beim An- und Abkuppeln am eigenen Fahrzeug zuzieht. Etwa, wenn beim Rückwärtsfahren die Lenkung so stark eingeschlagen wird, dass sich der Trailer hinter dem Auto querstellt und die Deichsel eine Delle in die hintere Stoßstange drückt.

Ein anderer häufig auftretender Fall: Das Gespann steht ganz leicht abschüssig, der Trailer wird abgekuppelt und rollt anschließend unbemerkt gegen das Auto. Oder aber der Fahrer verschätzt sich beim Ankuppeln und rammt sich die Trailerdeichsel ins Heck. Selbst augenscheinlich kleine Macken können dabei teuer werden, da in den Stoßstangen moderner Autos zahlreiche Sensoren integriert sind, die kaputtgehen können.

Alle diese Schäden sind in der normalen Kfz-Vollkasko oft nicht versichert; nur einige Assekuranzen schließen sie mit ein. Auch die Boots- oder Trailerkasko springt in solchen Fällen nicht ein.

So hat etwa einer der größten Online- Versicherer, die HUK24, seit dem 1. Juli 2022 manche dieser Risiken in den AKB mit eingeschlossen. Dort heißt es dann:

„Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Vor­­aussetzung: Sie sind Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.“

Wer diesen oder einen ähnlichen Passus noch nicht in den AKB seines Versicherers findet, sollte gezielt nachfragen, ob gegenseitige, selbst verursachte Schäden mitver­sichert sind. Es kann sein, dass dafür ein Extra-Baustein abgeschlossen werden muss.

Dafür gibt es die sogenannte BBB-Deckung (steht für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden). Diese kann im Rahmen einer Vollkasko gesondert vereinbart werden. Im gewerblichen Bereich ist sie bereits gang und gäbe, bei Privatpolicen aber noch längst nicht üblich. Das liegt auch daran, dass nur eine Handvoll Versicherer am Markt dieses Produkt überhaupt für den Privatversicherungsbereich an­bieten.

Ein Vorteil des BBB-Bausteins ist, dass alle Schäden abgedeckt sind, etwa jene wie der oben geschilderte, wenn das Boot bei einer Vollbremsung in das Zugfahrzeug rutscht oder aber die Ladung im Schiff verrutscht und dem Eigner dadurch ein Schaden entsteht.

Mit dem Abschluss eines BBB- Bausteins ist man umfassend geschützt.

Das gilt auch für den folgenden Fall: Auf einer flachen Slipbahn schwimmt das Boot nicht genügend auf. Um zu vermeiden, dass das Zugfahrzeug beim weiteren Zurücksetzen ins Rutschen kommt, kuppelt der Eigner den Trailer ab und fiert ihn mit einem zwischen der Deichsel und der Anhängerkupplung des Autos laufenden Seil – eine durchaus probate Technik. Was aber, wenn dabei etwas schief geht, der Wagen zum Beispiel hinter dem Hänger ins Wasser rutscht?

Ob in diesem Fall das Boot als angekuppelt gilt, also die Vollkasko für Schäden am Pkw einspringen würde, würde wie immer bei Versicherungsschäden einer Einzelfallbetrachtung unterliegen – mit ungewissem Ausgang. Nicht jedoch mit dem BBB-Zusatzbaustein: Für Schäden am Trailer oder Boot tritt in diesem Fall die jeweilige Kasko ein.

Ein weiterer Aspekt, der für den Zusatzbaustein spricht, ist die Vermeidung von Folgekosten in der Pkw-Versicherung. Denn größere Schäden am Zugfahrzeug, die über den Selbstbehalt hinausgehen, können eine Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse nach sich ziehen. Auch dagegen hilft der Einschluss von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden.

Es kann sich also durchaus lohnen, bei der Suche nach einem Versicherer speziell auf diesen Zusatz zu achten, zumal er schon ab 30 Euro pro Jahr zu bekommen ist. Unter Umständen ist es dazu nötig, die bisherigen Anbieter der Kfz-, Boots- und Trailerversicherung zu wechseln, da manche Assekuranzen den BBB-Zusatzbaustein nur im Gesamt­paket aller Policen anbieten. Das wiederum kann bei der Kfz-Kasko in der Folge zu höheren Prämien führen; die Differenz beträgt im Vergleich zu günstigen Online-Versicherern 20 bis 30 Prozent. Ob das gute Gefühl, bei einer Gespannfahrt umfassend abgesichert zu sein, einen solchen Aufschlag wert ist, muss am Ende jeder Eigner selbst entscheiden.

Mit diesen Versicherungen sind Sie auf der abgesicherten Seite:

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• Kfz-Vollkasko mit Einschluss von Schlinger- und Rangierschäden und/oder zusätzlichem BBB-Baustein

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