Adolfo Urso, seines Zeichens Minister für „Unternehmen und Made in Italy“ hat die Umsetzung des Rahmengesetzes für “Made in Italy” (Nr. 206/2023) zur Förderung des ökologischen Wandels im Bereich der Freizeitschifffahrt bekannt gegeben.
Wesentlicher Bestandteil ist eine Kaufförderung für Elektroantriebe. Sie gilt sowohl für Motoren (Innen- und Außenborder) als auch für Akkus. Für das laufende Jahr sind 3 Millionen Euro für die Maßnahme vorgesehen. Beantragt werden die Fördergelder beim zuständigen Ministerium, den Stand der konkreten Umsetzung findet man auf dessen Website.
Privatpersonen können maximal zwei Motoren fördern lassen, Werften und Betriebe dürfen auch höhere Stückzahlen bestellen. Die Förderung, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und bis zu einem Höchstbetrag von 50 % der förderfähigen Ausgaben gewährt wird, sieht einen Betrag vor, der im Falle einer „natürlichen Person“ bis zu 8.000 Euro und im Falle eines Unternehmens bis zu 50.000 Euro betragen kann.
Für Außenbord-Elektromotoren mit einer integrierten Batterie mit einer Leistung von mindestens 0,5 kW und bis zu 12 kW ist die Förderung auf 2.000 Euro begrenzt. Für Außenbordmotoren mit externer Batterie, Innenbordmotoren, Z- oder Pod-Antriebe liegt die Grenze bei 10.000 Euro.
Bleibt zu hoffen, dass sich auch andere europäische Staaten dieser wegweisenden Förderung anschließen und somit der Elektrifizierung auf dem Wasser weiteren Vorschub leisten.