Ende März führte das Kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur eine neue Verordnung ein, genannt „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise und die Bedingungen der Durchführung der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“.
Hinter diesem langen Namen steckt ein umfangreiches Regelwerk von 120 Seiten, das Sportskipper in Auszügen kennen sollten. Bisher ist die Verordnung nur auf Kroatisch verfügbar und einige Formulierungen bieten Spielraum für Interpretation.
Für Sportskipper in Kroatien ist besonders Artikel 49 “Fahrt entlang der Küste und organisierter Badestrände” relevant. Boote müssen ab sofort folgende Mindestabstände zur Küste einhalten:
Diese Mindestabstände gelten ebenfalls für die Umzäunung (Schwimmleine) eines geregelten Badebereichs. Zudem ist laut Artikel 50 die motorisierte Gleitfahrt (Motorboote, Scooter, Jetskis) in Kroatien erst in einem Abstand von mindestens 300 Metern zur Küste erlaubt.
Artikel 53 der neuen Verordnung legt fest, wo das Ankern erlaubt oder verboten ist. Gemäß Absatz 7 ist es nun untersagt, „Schiffe so am Ufer festzumachen, dass Teile oder Zubehörteile 50 Meter oder mehr vom Ufer entfernt sind“. Diese Formulierung ist nicht ganz eindeutig. Wahrscheinlich bedeutet sie, dass beim Ankern mit Landfesten das Boot (oder Teile davon) nicht weiter als 50 Meter vom Ufer entfernt liegen darf.
Bereits in Absatz 6 wird festgelegt, dass Festmacherleinen und Ankerketten die Fahrt anderer Wasserfahrzeuge nicht behindern dürfen. Diese Regelung macht Sinn, da es häufig vorkam, dass Yachtbesitzer in Kroatien ihre Leinen quer über Buchten spannten und so den Zugang für andere Boote behinderten.
Jedoch stoßen nicht alle neuen Regeln auf Zustimmung. In Absatz 9 „Das Ankern ist verboten“ wird unter Punkt 5 erläutert: „in einer Entfernung von weniger als 150 Metern vom Ufer eines Naturbadegebiets“. Der Begriff „Naturbadegebiet“ ist allerdings nicht klar definiert.
In Kroatien wird nicht nur an Stränden gebadet, sondern auch an Felsküsten, von denen man ins Wasser springen und auf verschiedenen Wegen (wie Leitern oder Treppen) wieder an Land gelangen kann. Viele beliebte Ankerplätze befinden sich in kleinen Buchten und Fjorden, wo das Einhalten eines Abstands von 150 Metern zum Ufer oft unmöglich ist.
Die Konsequenz könnte sein, dass hunderte dieser beliebten Ankerplätze nicht mehr besucht werden können. Wir werden zusätzlich Informationen einholen und weiter berichten. Die Verordnung im Original ist im Amtsblatt Narodne Novine NN 52/2025 einsehbar.