Im August 2024 hat die Verwaltung des Maddalena-Nationalparks das Übernachten vor Anker in allen Buchten verboten und strenge Strafen eingeführt. Ein schwerer Schlag für das beliebte Ankergebiet an der Nordostspitze Sardiniens. Der Nationalpark der Maddalenas umfasst nahezu alle größeren und kleineren Inseln in diesem Gebiet: La Maddalena, Caprera, Santo Stefano, Spargi, Budelli, Razzoli, St. Maria und weitere.
Mit der Verordnung Nr. 1 vom 6.8.2024 über "Allgemeine Bestimmungen zur Sicherung und zum Schutz der Lebensräume und des Meeresbodens [...] im Nationalpark” hatte die Parkverwaltung das Ankern über Nacht unter Strafe gestellt. Ab 596 Euro aufwärts sollten Crews zahlen, wenn sie während der Sperrzeit zwischen 21 und 8 Uhr morgens vor Anker angetroffen wurden. Begründet wurde das nächtliche Ankerverbot mit dem Schutz des Seegrases Posidonia. Seit Jahren ist bekannt, dass Anker Seegraswiesen stark schädigen. Deshalb ist es auch schon seit langem EU-weit verboten, über diesen zu ankern. Ob das Seegras tagsüber weniger gefährdet ist als nachts, ist allerdings fraglich. Sinnvoller wäre es vermutlich, die Zahl der Nationalpark-Bojen zu erhöhen.
In den Wochen nach der Verkündung der Parkverordnung schlugen Charterunternehmen Alarm. Die Auswirkungen des Verbots hätten sich bereits im Buchungsaufkommen bemerkbar gemacht. „Als direkte Folge dieser Regelung entscheiden sich viele Kunden für alternative Segelziele, die mehr Flexibilität und Übernachtungen vor Anker ermöglichen. Wir beobachten bereits einen spürbaren Rückgang der Buchungen für die Saison 2025 für Schiffe, die in dieser Region fahren. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird dies unweigerlich zu erheblichen Einnahmeverlusten für alle beteiligten Unternehmen führen.“ schrieb die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V. (VDC) in einem Statement nach der Verkündung des Verbots. Gemeinsam mit der VDC und dem Verband der Freizeitbootfahrer Nordostsardiniens hatte Boomerang Yachting eine Initiative gestartet und gegen das Verbot geklagt. Am 18.06.2025 wurde nun zugunsten der Kläger entschieden. Zumindest vorerst. Die einstweilige Verfügung setzt die Verordnung bis zur Hauptverhandlung am 28.01.2026 aus. Bis dahin ist das Ankern über Nacht in allen Bereichen des Parks und in den gemäß den Ankervorschriften zulässigen Zonen wieder möglich, sowohl mit als auch ohne Verwendung von Mooringbojen.
Die Initiatoren der Klage hätten „volles Verständnis für die Bedeutung von Umweltschutzmaßnahmen.“ Doch hätten die Beschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Attraktivität von La Maddalena für den Segeltourismus - ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Gebiet. Außerdem stellt man in Frage, ob ein selektives Nachtankerverbot tatsächlich dem Umweltschutz zugute kommt.
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Das Verwaltungsgericht stimmte den Klägern zu, dass die Regelungen nicht im Sinne des Umweltschutzes wirkten. Stattdessen würden sie die Schifffahrtsunternehmen in La Maddalena begünstigen und andere benachteiligen, die von dem nächtlichen Ankerverbot betroffen wären. Ursprünglich hatte Artikel 1 der Verordnung das Ankern von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr im gesamten Archipel untersagt. Doch ein weiterer Artikel schränkte dieses Verbot ein: Für Sportboote, die im Besitz von Personen mit Wohnsitz in La Maddalena oder von Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren dort ansässig sind, galt das Verbot nicht.
Laut VDC möchten die Charterunternehmen mit der regionalen Verwaltung in den Dialog treten, um mögliche Lösungen oder Abhilfemaßnahmen zu erörtern, die ein Gleichgewicht zwischen dem Umweltschutz und den wirtschaftlichen Erfordernissen der lokalen Charterbranche herstellen.