Charteranbieter in spanischen Gewässern müssen sich seit August auf verschärfte Vorschriften sowie höheren administrativen Aufwand einstellen. Die neuen Regelungen betreffen alle Betreiber von Charterbooten, unabhängig davon, ob sie unter spanischer oder ausländischer Flagge fahren. Parallel dazu wurde ein Änderungsentwurf des Balearischen Dekrets 21/2017 veröffentlicht, der die Anforderungen für Charterbetriebe in dieser Region noch weiter verschärfen wird.
Die Regionalregierung der Balearen hat dem “Airbnb auf dem Wasser” einen Riegel vorgeschoben:Balearen: Private Bootsvermietung verboten!
Die Maßnahmen zielen auf eine bessere Kontrolle der Charteraktivitäten in Spanien ab und bringen umfangreiche neue Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich.
Die neuen Vorschriften legen besonderen Wert auf die eindeutige Identifikation des Charterbetreibers. Dabei muss klar dokumentiert werden, ob der Eigentümer selbst oder eine Verwaltungsgesellschaft die Charteraktivität durchführt. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört ein Betriebsvertrag, der die Verantwortlichkeiten eindeutig regelt. Falls der Betreiber keine Adresse in Spanien hat, muss eine Kontaktperson benannt werden, die als Ansprechpartner für die Behörden fungiert. Zudem ist eine Registrierung in der entsprechenden Betreiberkategorie verpflichtend. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass bei Fragen oder Problemen stets ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht und die behördliche Aufsicht erleichtert wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Regelungen liegt auf der lückenlosen Dokumentation des Charterschiffs. Die kommerzielle Nutzung muss eindeutig in den Schiffspapieren nachgewiesen werden, und alle Flaggenvorschriften müssen eingehalten sein. Betreiber müssen zudem Nachweise über eine Haftpflichtversicherung, eine spezielle Passagier-Versicherung sowie die Zahlung der Chartergebühr vorlegen können. Eine besondere Neuerung ist die Pflicht, an Bord eine internationale Signalflagge (Maritime Code Flag) zu führen, die das Schiff als Charterboot kennzeichnet. Diese umfassenden Dokumentationspflichten sollen die Sicherheit der Passagiere gewährleisten und gleichzeitig eine klare Unterscheidung zwischen privat und kommerziell genutzten Booten ermöglichen.
Die neuen Vorschriften regeln auch detailliert die Anforderungen an den Ort der Charteraktivität. Dieser muss durch die zuständigen Hafenbehörden, Bojenbetreiber oder das Küstenamt genehmigt sein. Besonders wichtig: Jeder Ortswechsel während der Charteraktivität muss der zuständigen Behörde vorher gemeldet werden. Diese Regelung stellt eine erhebliche Verschärfung dar, da sie die Flexibilität von Charterbetrieben einschränkt und einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet. Gleichzeitig ermöglicht sie den Behörden eine bessere Kontrolle über die Bewegungen von Charterbooten in spanischen Gewässern und kann zur Vermeidung von Überlastungen beliebter Ankerplätze beitragen.
Eine der weitreichendsten Neuerungen betrifft die Dokumentation aller Personen an Bord. Charterbetreiber müssen künftig ein Bordbuch führen, in dem detaillierte Angaben zu allen ein- und aussteigenden Personen festgehalten werden. Dazu gehören Name, Reisepassnummer, Nationalität und Adresse jedes Passagiers und Crewmitglieds. Diese Maßnahme dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der besseren Kontrolle der tatsächlichen Nutzung von Charterbooten. Die Dokumentationspflicht gilt für die gesamte Dauer der Charteraktivität und muss lückenlos erfolgen.
Die spanischen Behörden machen deutlich, dass sie bei der Durchsetzung der neuen Vorschriften konsequent vorgehen werden. Jede unvollständige, fehlerhafte oder falsche Angabe kann zur sofortigen Untersagung der Chartertätigkeit führen. Darüber hinaus können Verstöße ein Sanktionsverfahren nach sich ziehen, was empfindliche Strafen für die Betreiber bedeuten kann. Die strengen Konsequenzen unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der die spanischen Behörden die Regulierung des Chartermarktes vorantreiben. Für Charterbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Dokumentations- und Meldeprozesse rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen überprüfen und anpassen sollten.