VersicherungenSchomacker erweitert Absicherung für Chartercrews

Pascal Schürmann

 · 28.06.2025

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Versicherungen: Schomacker erweitert Absicherung für ChartercrewsFoto: BOOTE-Archiv
Unbeschwert den Urlaub an Bord genießen. Bootscharterer sollten vorher ihren Versicherungsschutz prüfen
Die Hamburger Yachtversicherung Schomacker, Fachmakler für Wassersportversicherungen, hat den Deckungsumfang seiner Reiseversicherungen für Charterer deutlich erweitert. Ab sofort profitieren Kunden außerdem von gesenkten Prämien bei allen neuen Verträgen.

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erlaubt es nun, zusätzliche Personen außerhalb der Familie hinzuzufügen, wie etwa Geschäftspartner oder Kanzleikollegen. Auch Tiere wie Hunde oder Pferde von Mitreisenden sind jetzt versichert. Sollte zum Beispiel der Familienhund schwer erkranken und die Mitreisenden können deshalb die Reise nicht antreten, kann dies jetzt abgesichert werden.

Zusätzlich kann die bisher obligatorische Selbstbeteiligung gegen eine geringe Mehrprämie abgewählt werden. Auch die versicherten Rücktrittsgründe wurden erweitert. Medizinisch komplexe Fälle wie gelockerte implantierte Gelenke, inklusive Hüftprothesen, sind jetzt ebenso abgedeckt wie unvorhersehbare juristische Entwicklungen. Die Versicherung greift beispielsweise bei einer plötzlichen gerichtlichen Ladung im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens. Selbst eine kurzfristig angesetzte Adoption eines minderjährigen Kindes oder geplante Organspenden gelten nun als triftige und versicherte Rücktrittsgründe.

Die neu versicherten Risiken klingen teils fern der Lebensrealität, sie sind es aber laut Schomacker keineswegs

Der Abbruch der Reise ist generell versichert. Damit werden nicht nur Rücktrittsgründe vor Reiseantritt, sondern auch unvorhersehbare Ereignisse während des Törns zuverlässig abgesichert. „Mit diesen Ergänzungen orientieren wir uns an den Lebensrealitäten unserer Chartercrews“, so Katja Pilski-Sender, Charterexpertin der Hamburger Yacht- Versicherung. „Auch wenn einige der versicherten Ereignisse unwahrscheinlich klingen, kamen Fragen nach der Absicherung der neuen Risiken immer wieder.“

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Was jeder über Boots- und Skipperversicherungen wissen sollten:

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Insolvenzabsicherung des Vercharterers. Diese kann nun auch unabhängig von der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden – ideal für alle, die das Rücktrittsrisiko beispielsweise über eine Kreditkarte abgesichert haben, sich aber vor finanziellen Verlusten durch eine mögliche Insolvenz des Charterunternehmens schützen möchten.

Rechtsschutz, wenn die Charteryacht Mängel aufweist oder Sicherheitsausrüstung fehlt

Neu im Angebot ist eine Premium-Version der Rechtsschutzversicherung, die über den bisherigen Umfang hinausgeht. Sie umfasst zusätzlich Vertrags- und Sachenrechtsschutz, insbesondere bei Streitigkeiten rund um den Chartervertrag. Versicherte genießen Rechtsschutz, wenn etwa die gemietete Yacht nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, essenzielle Ausrüstungsgegenstände wie Rettungswesten fehlen oder der Vercharterer sich weigert, bestehende Mängel zu beheben oder Ersatz zu leisten.

Was Chartersegler wissen sollten:

Der Fachmakler hat auch die Skipperhaftpflichtversicherung verbessert und bietet Charterkunden ab sofort einen ganzjährigen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Kosten. Anstelle der bisherigen zeitlichen Begrenzung auf sechs Wochen im Jahr gilt die Police nun für 365 Tage. Neben der zeitlichen Ausweitung wurde auch der Leistungsumfang deutlich erweitert. So sind Abschlepp- und Bergekosten bis zu 25.000 Euro versichert, wenn die Kaskoversicherung des Vercharterers nicht greift. Und kommt es infolge eines durch die Crew verursachten Schadens zu einer verspäteten Rückgabe der Yacht, übernimmt die Versicherung Hotel- und Reisekosten bis zu 1.000 Euro.

Charterausfallkosten: versicherte Schadenshöhe ausgeweitet, Selbstbeteiligung gestrichen

Ein weiterer Vorteil ist die Erhöhung der Versicherungssumme bei geltend gemachten Charterausfallkosten auf 35.000 Euro. Gleichzeitig entfällt die bisher übliche Selbstbeteiligung von drei Tagen vollständig. Die sei ein Alleinstellungsmerkmal im Markt, betont die Hamburger Yachtversicherung.

Auch bei Sachschäden mitversicherter Personen untereinander profitieren Versicherte: Die Selbstbeteiligung von 150 Euro wird gestrichen. Im Fall eines Schadens an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit reduziert sich die Selbstbeteiligung von 2.500 Euro auf 1.300 Euro.

Die Hamburger Yachtversicherung Schomacker bietet seit mehr als 50 Jahren Versicherungslösungen im Bereich Wassersport und Privat an. Seit diesem Jahr gehört der Fachmakler der HBC-Gruppe an.

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