Aktionsplan OstseeschutzDrei Gebiete ab sofort unter strengem Schutz

Aktionsplan Ostseeschutz: Drei Gebiete ab sofort unter strengem SchutzFoto: Martin Harms
​Jetzt ist es offiziell: Ab dieser Woche gibt es an der schleswig-holsteinischen Ostsee drei neue Meeresschutzgebiete. Für Segler und Motorbootfahrer treten damit neue Vorgaben in Kraft – allerdings fallen sie weniger streng aus als zunächst erwartet. Wo die Gebiete liegen, was künftig erlaubt ist und was nicht.

Nach massiven Protesten, unter anderem von Wassersportlern, ist die Idee eines Nationalpark Ostsee zwar vom Tisch. Stattdessen wurde jedoch der Aktionsplan Ostseeschutz auf den Weg gebracht, der weitreichende Maßnahmen zum Schutz des stark belasteten Binnenmeeres enthält. Im Zuge dieses Plans werden ab dieser Woche drei Gebiete unter strengen Schutz gestellt. Das erste Areal in der südlichen Hohwachter Bucht gilt ab dem 24. März 2026. Die beiden weiteren Schutzgebiete westlich von Fehmarn sowie zwischen der Geltinger Bucht und der Schleimündung treten im Verlauf dieser Woche in Kraft. Damit stehen nun insgesamt 7,56 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostseefläche unter strengem Schutz. Für Wassersportler heißt das: Es gelten neue Regeln – allerdings deutlich weniger streng als zunächst vorgesehen.

Die drei neuen Schutzgebiete

Das erste neue Naturschutzgebiet erstreckt sich über Wasserflächen in der südlichen Hohwachter Bucht im Kreis Plön, das zweite Gebiet liegt im Bereich der äußeren Flensburger Förde und erstreckt sich von der Geltinger Birk bis zur südlich davon gelegenen Schleimündung. Das dritte schließlich bezieht eine große Wasserfläche westlich von Fehmarn ein. Es repräsentiert das größte zusammenhängende Flachwassergebiet der westlichen Ostsee. In allen drei Gebieten sollen unter anderem Riffe, Seegraswiesen und Großalgen, aber auch Schweinswale geschützt werden. Zudem dienen sie als Rast- und Überwinterungsgebiet für See- und Küstenvögel

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Die Auswahl der Gebiete erfolgte laut Umweltministerium auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen zur Artenvielfalt, zu Lebensräumen, Entwicklungsmöglichkeiten und bestehenden Belastungen. Entscheidend waren vor allem das Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume sowie deren Bedrohung. Die Gebiete grenzen zum Teil an bereits bestehende Naturschutzgebiete und sollen so eine Vernetzungsfunktion für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten fördern.

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Was ist in den Schutzgebieten erlaubt und was nicht?

In den neuen Schutzgebieten dürfen Pflanzen, Tiere und Lebensräume nicht mehr zerstört, entnommen oder gestört werden. Das Ankern in Seegraswiesen ist ebenfalls verboten. Weiterhin erlaubt bleiben jedoch Schwimmen, Baden, Tauchen und der “Fischfang zu Fuß vom Ufer oder im Wasser watend mit der Handangeln”, das Angeln von Bord aus ist also tabu. Auch staatliche Aufgaben wie Gefahrenabwehr, militärische Nutzung, Katastrophenschutz, Schifffahrt, Küstenschutz und Monitoring bleiben möglich. Hafenzufahrten sollen stets erreichbar bleiben.

​Für den motorisierten Wassersport gilt ganzjährig eine noch nicht näher definierte Geschwindigkeitsbeschränkung zur Lärmreduzierung unter Wasser. Auch weitere Einschränkungen sind geplant, aber derzeit noch nicht in Kraft: Laut Aktionsplan soll in Rastvogelschwerpunkten zwischen November und März das Segeln, Kiten, Surfen und Foilen nur noch in speziell ausgewiesenen Zonen möglich sein, um Zug- und Rastvögeln die nötigen Ruhezonen zu sichern. Für diese zeitlich befristeten Einschränkungen wie auch die Höchstgeschwindigkeit für Sportboote muss das schleswig-holsteinische Umweltministerium jedoch erst eine Befahrensverordnung beim Bundesverkehrsministerium beantragen. Ein Arbeitskreis aus Behörden und Landesverbänden, darunter auch Wassersportverbände, wirkt bei der Entwicklung des Antragsentwurfs mit. Wann diese Regelungen in Kraft treten, ist derzeit noch offen.

Minister Goldschmidt versicherte in einem Interview mit der Boote, dass die Landesregierung die im Aktionsplan festgelegten Regelungen genau so beim Bundesverkehrsministerium beantragen werde. "Wir werden das Verfahren sehr eng begleiten und gegenüber dem Bund deutlich machen, dass keinesfalls über unseren Antrag hinaus zusätzliche Restriktionen entstehen dürfen", so der Minister. Dieser Hinweis bezieht sich auf Erfahrungen mit der Nordsee-Befahrensverordnung, die vor zwei Jahren vom Bundesverkehrsministerium mit aus Sicht vieler Betroffener überraschend scharfen Einschränkungen erlassen wurde.

Vom Nationalpark zum Aktionsplan: Die Vorgeschichte

Die neuen Schutzgebiete sind das Ergebnis eines langen und kontroversen Prozesses. Ursprünglich hatte Umweltminister Goldschmidt die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee angestrebt, der deutlich größere Flächen umfasst hätte, grob entsprechend den bestehenden Vogelschutz- und FFH-Gebieten. Nach massivem Widerstand verschiedener Interessengruppen, darunter Fischerei, Wassersportler und Landwirtschaft, folgte ein Konsultationsprozess mit intensiven Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft und Interessenverbänden.

Im März 2024 einigte sich die schwarz-grüne Landesregierung schließlich auf den "Aktionsplan Ostseeschutz 2030" als politischen Kompromiss. Die Nationalpark-Pläne verschwanden in der Schublade. Goldschmidt selbst bezeichnete den Aktionsplan als politischen Kompromiss: "Dafür muss man sich in der Demokratie nicht schämen. Wir haben den größten Plan zum Schutz der Ostsee in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht."

Das erklärte Ziel des 16-Punkte-Plans: Bis 2030 sollen 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz gestellt werden. Mit den drei neuen Gebieten, die 7,56 Prozent ausmachen, und der geplanten Verschärfung des Schutzstatus in drei bestehenden Natura-2000-Gebieten bei der Sagasbank südlich von Fehmarn, beim Stoller Grund östlich der Eckernförder Bucht und in der Geltinger Bucht, die zusammen 4,6 Prozent der Ostseefläche ausmachen, soll dieses Ziel erreicht werden. Diese bestehenden Gebiete sollen laut Aktionsplan auch als "Trittbrett" dienen, damit Tier- und Pflanzenarten die neuen Meeresschutzgebiete miteinander vernetzen können.

Reaktion der Wassersportler

Die Debatte um den ursprünglichen Nationalpark war laut Goldschmidt "emotional". Der Minister betonte jedoch, dass die Wassersportler nicht per se ablehnend waren. Er habe viele sehr unterstützende Nachrichten erhalten, gerade auch aus von Wassersportlern. "Aber das ist jetzt Schnee von gestern", so Goldschmidt in einem Interview mit der BOOTE. "Nach dem Beschluss des Aktionsplans Ostseeschutz im Kabinett hat sich die Tonlage der Diskussion verändert. Niemand streitet heute mehr die Notwendigkeit ab, Beiträge zum Schutz der Ostsee liefern zu müssen."

Tatsächlich sind die Einschränkungen für den Wassersport im nun beschlossenen Aktionsplan deutlich geringer ausgefallen, als viele Wassersportler zunächst befürchten mussten. Die im März 2024 vorgestellten Pläne enthalten weitreichende Beschränkungen vor allem für die Fischerei und die Reduzierung der Nährstoffeinträge, während der Wassersport noch vergleichsweise moderat davonkommt.

Kritik von Umweltverbänden

Ein Bündnis aus sieben Naturschutzorganisationen, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Verein Jordsand und der WWF Deutschland, begrüßt zwar die neuen Schutzgebiete, übt aber auch Kritik. In einer gemeinsamen Erklärung zum zweijährigen Bestehen des Aktionsplans bemängelt das Bündnis, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung fordere, 20 Prozent der Meeresfläche wieder in einen natürlichen Zustand zu versetzen. Dies sei nur mit konsequent nutzungs- und störungsfreien Wasserflächen zu erreichen.

Für die Umweltverbände fällt die Zwischenbilanz des Aktionsplans gemischt aus. Zwar gebe es Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft zur Reduktion von Nitrat- und Phosphat-Einträgen, Ostseebeiräte hätten zusätzliche Maßnahmen erarbeitet und es sei Personal eingestellt worden, erklärte das Bündnis. "Vieles aber bleibt unverbindlich, unklar, offen." Die Verbände fordern Verbindlichkeit, verpflichtende Vorgaben und regelmäßige Erfolgskontrollen.

Als Ziel gibt der Aktionsplan aus, die mittleren jährlichen Stickstoffeinträge aus dem schleswig-holsteinischen Binnenland um rund 2.000 Tonnen und die mittleren jährlichen Phosphoreinträge um etwa 65 Tonnen zu verringern. Doch eben die Düngeverordnung werde derzeit sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene massiv infrage gestellt, kritisierte das Bündnis.

Auch bei der Munitionsbergung sehen die Umweltschützer Nachholbedarf. Zwar gab es Pilotprojekte zur Bergung von Munitions-Altlasten. Nötig sei aber eine zügige und systematische Beseitigung der rostenden Bomben und chemischen Kampfmittel, bevor diese weitere Fische und Muscheln vergiften und Wassersportler und Badegäste gefährden würden, fordern die Umweltschützer.

Würde der Aktionsplan dagegen mit allen Schutzgebieten umgesetzt und im Binnenland wie angekündigt Gewässer und Feuchtgebiete konsequent und erfolgreich renaturiert, wären damit zugleich viele Forderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung erfüllt, erklärte das Bündnis. "Es geht hier nicht um Vorgaben und Richtlinien auf dem Papier, sondern darum, dass die Menschen in Schleswig-Holstein auch in zehn oder 50 Jahren noch Schweinswale, Robben und Watvögel beobachten und in einer klaren Ostsee baden wollen."

Widerstand aus der Fischerei

Der Landesfischereiverband hatte hingegen die Ausweisung der Schutzgebiete scharf kritisiert. In allen streng geschützten Zonen ist jegliche Fischerei mit Ausnahme des Strandangelns komplett verboten. Das treffe vor allem die zahlreicheren im Nebenerwerb tätigen Fischer hart, die an einen Radius weniger Seemeilen gebunden seien und nicht einfach weiter draußen auf Fang gehen könnten.

Als Ausgleich will das Land die Ostseefischer mit 400.000 Euro jährlich unterstützen. Im Gegenzug sollen sie ökologische Daten aufzeichnen, Müll beseitigen oder andere Umweltleistungen erbringen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte dies als "Pakt mit Perspektive" bezeichnet, um die Fischer zu besänftigen.

Weitere geplante Maßnahmen

Der Aktionsplan sieht neben den Nutzungsbeschränkungen auch aktive Schutzmaßnahmen vor. Geplant ist die ökologische Aufwertung der Areale durch Wiederherstellung von Riffen, Seegraswiesen und Muschelbänken. Außerdem soll Munition aus der Ostsee geborgen werden, und eine "Integrierte Station Ostsee" für Schutzgebietsmanagement und Umweltbildung soll eingerichtet werden.

Die Landesregierung möchte zudem lokale Akteure wie Kommunen, Touristiker, Wassersportler, Landnutzende, Unternehmen sowie deren Verbände und Kammern durch ein Partnerprogramm einbinden und damit ein umfassendes Bewusstsein für den Schutz und die Erhaltung der Ostsee fördern.

Als nächster Schritt soll der Fischereiausschluss in den drei bestehenden Natura-2000-Gebieten Sagasbank, Stoller Grund und Geltinger Bucht umgesetzt werden. Darauf aufbauend werden auch die Natura-2000-Managementpläne überarbeitet. Zudem werden in allen neuen Meeresschutzgebieten Besucherinformationstafeln aufgestellt.

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