BalearenPrivate Bootsvermietung verboten!

Ursula Meer

 · 05.08.2025

Balearen: Private Bootsvermietung verboten!Foto: iStock/ Juergen Sack
Übernachten in traumhafter Kulisse mag für Touristen reizvoll sein, mit der Vermietung einige Euros dazuzuverdienen für die Eigner. Auf den Balearen aber ist und bleibt das verboten.
In Spanien gibt es jetzt eine neue Regelung: Privatbootbesitzer dürfen ihre Boote bis zu drei Monate im Jahr vermieten. Einige Bootseigner auf Mallorca, Ibiza oder den umliegenden Inseln hatten vielleicht schon den Traum, mit der Vermietung ihrer Kojen etwas Geld dazu zu verdienen. Doch Behörden und lokale Geschäftsleute auf den Inseln sind besorgt. Sie warnen vor einer Überlastung der ohnehin schon belasteten touristischen Infrastruktur. Daher hat die Regionalregierung entschieden, dieser Art von „Airbnb auf dem Wasser“ Einhalt zu gebieten. Ein entsprechendes Dekret soll voraussichtlich am 15. August in Kraft treten.

​"Airbnb auf dem Wasser": Mallorca bremst Madrid aus

Ebenfalls am 15. August tritt in ganz Spanien ein neues Dekret des Verkehrsministeriums in Kraft, das die Bedingungen für die "gemischte Nutzung" von Sportbooten regelt. Vorab hat die Regierung bereits am 22. Juli Übergangsbestimmungen im Staatsanzeiger veröffentlicht, die die private Vermietung zu Übernachtungszwecken sofort erlauben.

Diese Maßnahme, die als "Airbnb auf dem Wasser" bekannt ist, hat auf Mallorca für Aufruhr gesorgt. Die Regierung in Madrid unter Ministerpräsident Pedro Sánchez ignorierte die Einwände der Regionalregierungen. Nach massiven Protesten von Politikern, Bootsverleihern und Umweltschützern auf den Balearen versprach Sánchez eine Ausnahme für die Inselgruppe, jedoch erst ab der nächsten Saison. Für die balearische Ministerpräsidentin Marga Prohens kommt dies zu spät. Sie hebt die bereits bestehende Überlastung der Küsten und den Mangel an Liegeplätzen hervor. Mit über 7.000 Anträgen auf Hafenplätze sei eine doppelte Nutzung der knappen Ressourcen nicht machbar.

​Beschränkung auf gewerbliche Schiffe und strengere Kontrollen

​Die neue Verordnung der Regierung der Balearen beschränkt die Vermietung nun auf gewerbliche Schiffe. Zudem soll die gewerbliche Nutzung von Booten künftig nur noch in ausdrücklich dafür genehmigten Bereichen stattfinden dürfen.

Wer auf Mallorca ein Boot kauft, muss sich bei der Anmeldung für eine bestimmte Nutzungsart entscheiden. Für die private Nutzung erfolgt die Einschreibung in die Liste 7a; die Yacht darf dann ausschließlich für eigene Fahrten genutzt und nicht vorübergehend für den kommerziellen Betrieb umgewidmet werden, wie es das Landesrecht vorsieht. Für die kommerzielle Nutzung gibt es die Liste 6a. Bei Booten dieser Liste muss bei jeder Ausfahrt ein Chartervertrag vorliegen. Die Guardia Civil kontrolliert dies konsequent, mindestens einmal jährlich.

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Ports IB, die öffentliche Verwaltungsgesellschaft der autonomen Häfen auf den Balearen, hat ebenfalls bereits konkrete Schritte eingeleitet. Die Gesellschaft selbst ist zuständig für rund 50 öffentliche Liegeplätze und verwaltet einen Teil der Balearen-Häfen selbst. Die Mehrheit aber liegt in privater Hand: Konzessionäre betreiben Marinas, Hafenplätze sind knapp, teuer und heiß begehrt. Entsprechend häufig wird geankert - auch dort, wo es nicht erlaubt ist. Ports IB hat nun einen Beschluss verabschiedet, der die kommerzielle Nutzung von Liegeplätzen für Privatpersonen untersagt. Darüber hinaus wurden die Hafenbetreiber aufgefordert, innerhalb von zehn Tagen einen detaillierten Bericht über die Nutzung ihrer Anlagen vorzulegen.

Hohe Hürden für private Vermieter in ganz Spanien

Auch in den übrigen Landesteilen ist die private Vermietung von Booten zu touristischen Zwecken mit hohen Hürden behaftet. Zunächst müssen Bootseigner Auflagen erfüllen, mit denen hohe Investitionskosten verbunden sind. Dazu gehören der verpflichtende Boots-TÜV "Itb", Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie eine umfangreiche Liste an Rettungsutensilien wie genormte Schwimmwesten, Schallsignale oder Leuchtraketen. Eigner müssen zudem gültige Zertifikate sowie ein positives Gutachten einer zertifizierten Prüfstelle vorlegen. Nach Erfüllung dieser Auflagen dürfen die Boote aus der 7a-Liste nur drei Monate im Jahr kommerziell vermietet werden. Dieser Zeitraum muss zusammenhängend sein, Eigner dürfen das Boot in währenddessen nicht privat nutzen.

Die Vermietung selbst darf nicht direkt durch den Eigentümer erfolgen, sondern muss über eine Charterfirma abgewickelt werden. Dafür wird eine Provision fällig. Zudem müssen die Einnahmen versteuert werden. Ohne ein Charterunternehmen im Hintergrund muss der Kunde selbst einen professionellen Skipper und eine Besatzung engagieren. Der Eigner selbst darf keine Dienstleistungen an Bord erbringen, es sei denn, er besitzt einen Befähigungsnachweis. Zur eindeutigen Kennzeichnung müssen die Boote während der kommerziellen Nutzung die Buchstaben "CT" an beiden Bugseiten sichtbar tragen.

Kein weiterer Bootsboom auf den Balearen

Die hohen Kosten und verschärften Auflagen könnten dazu beitragen, dass das neue Vermietungsmodell nicht zum großen Kassenschlager in Spanien wird. Dennoch sah man auf den Balearen darin das gefährliche Potenzial für eine Überlastung des Meeres, insbesondere nach dem Charter-Boom seit der Corona-Pandemie. Die Bedenken richteten sich vor allem darauf, dass Bootseigentümer aus anderen Teilen Spaniens ihre Boote vermieten könnten, ohne über einen festen Liegeplatz auf den Inseln zu verfügen – mit einem entsprechenden Anziehungseffekt für Nachahmer. Die Regionalregierung versteht ihre Entscheidung für ein Verbot hingegen als Modell für eine nachhaltige Verwaltung der Küstengebiete und Verhinderung von staatlichen Entscheidungen, die nach Ansicht der Inselregierung nicht der Realität vor Ort entsprechen.


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