Am “Cossi” in der nähe von Leipzig gelten also weiterhin strenge Regeln: Wer mit Motor fahren will, braucht eine spezielle Einzelzulassung. Mit der sogenannten Feststellung der Fertigstellung wollte die Landesdirektion diese Praxis beenden und den nördlichen Teil des Sees für alle Motorboote allgemein freigeben. Solange der Widerspruch des “Ökolöwen” geprüft wird, bleibt die geplante Öffnung des Sees fürs erste blockiert. Bootsführer müssen daher weiterhin die bürokratische Einzelfallprüfung durchlaufen.
Der Umweltverein begründet seinen Widerstand mit der hohen Belastung für den Cospudener See. Laut einem Bericht des Umweltnetzwerks Bund-Leipzig sind bereits 135 Motorboote auf dem Wasser. Eine allgemeine Freigabe für die Sportschifffahrt könne dabei noch mehr Boote aufs Wasser bringen. Das überfordert laut den Kritikern nicht nur die Ökologie des Sees sondern könnte auch zu Konflikten mit Seglern und Schwimmern führen.
Aus Sicht der Landesdirektion Sachsen ist der See ein öffentliches Gut, das für jedermann zugänglich sein sollte. Es gehe darum, die bisherige Vergabe von Sonderrechten zu beenden und den See für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen. Der Naturschutz sei durch das bestehende Schutzgebiet im Süden bereits ausreichend gewahrt.
Die Landesdirektion Sachsen sieht derzeit keine rechtliche Grundlage, um Verbrennungsmotoren im restlichen Bereich des Sees pauschal auszuschließen. Ein Ende der bisherigen Einzelfallprüfungen solle stattdessen für die nötige Rechtssicherheit sorgen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand verringern.
Die Situation am Cospudener See bleibt vorerst unverändert. Da die Prüfung des Widerspruchs noch Zeit brauchen wird, ist mit einer schnellen Öffnung für alle Motorboote nicht zu rechnen. Wer keine Sondergenehmigung besitzt, darf sein Boot also weiterhin nicht zu Wasser lassen. Das laufende Verfahren wird sich nun zeigen, wie sich der Naturschutz und der freie Zugang zum See rechtlich vereinbaren lassen. Bis dahin gelten am “Cossi” die alten Regeln.

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