Der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) hat sich erfolgreich für die Belange der Motorbootsportler auf der Donau eingesetzt. Nach einem Hinweis des Bayerischen Motoryachtverbands (BMYV) intervenierte der DMYV beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) gegen weitreichende Liegeverbote, die den motorisierten Freizeitsport auf der Donau erheblich einschränkten. Hintergrund war die zum 1. September 2024 in Kraft getretene Überführung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung in die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Durch diese Verordnungsänderung wurde der Paragraf 7.02 Nr. 1 Buchstabe 1 der BinSchStrO auf die Donau ausgeweitet, der regelt, unter welchen Umständen ein Stillliegeverbot für Wasserfahrzeuge gilt. In der Folge galt auf bestimmten ausgewiesenen Wasserskistrecken der Donau ein generelles Liegeverbot.
Die Auswirkungen der Verordnungsänderung waren für den Motorbootsport auf der Donau gravierend. Auf insgesamt rund 72 Kilometern – verteilt auf mehrere Streckenabschnitte – war das Anhalten von Sportbooten untersagt. Dies machte den motorisierten Freizeitsport auf diesen Strecken teilweise fast unmöglich. Der DMYV stellte in seinem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr infrage, ob diese weitreichenden Liegeverbote auf der Donau überhaupt beabsichtigt waren. Gleichzeitig forderte der Verband eine rasche verordnungsrechtliche Korrektur sowie eine angepasste Handhabung durch die Wasserschutzpolizei, um den Motorbootsport auf der Donau nicht unnötig einzuschränken.
Das Bundesministerium für Verkehr hat auf den Hinweis des DMYV positiv reagiert und umgehend Maßnahmen eingeleitet. Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau-MDK sowie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wurden beauftragt, mit der Wasserschutzpolizei eine praxisnahe Auslegung der Vorschriften abzustimmen. Künftig sollen Liegeverstöße auf den betroffenen Streckenabschnitten nur noch dann geahndet werden, wenn sie tatsächlich zu einer Gefährdung oder Behinderung der Schifffahrt führen. Diese pragmatische Lösung ermöglicht es Motorbootsportlern, die Donau wieder in vollem Umfang zu nutzen, solange sie den Schiffsverkehr nicht beeinträchtigen.
Neben der kurzfristigen Lösung hat das BMV auch langfristige Maßnahmen angekündigt. Die Erfahrungen der laufenden Saison sollen evaluiert werden, um gegebenenfalls eine spezifische Ausnahmevorschrift im Regionalkapitel der Donau zu schaffen – analog zu den bereits bestehenden Regelungen für Main und Main-Donau-Kanal. Damit könnten künftig Ausnahmen vom generellen Liegeverbot ausdrücklich zugelassen werden. Diese Ankündigung gibt den Motorbootsportlern auf der Donau eine positive Perspektive für die kommenden Jahre und zeigt, dass ihre Interessen bei der Gestaltung der Binnenschifffahrtsregeln berücksichtigt werden.

Chefredakteur BOOTE