KroatienEinfuhr zum Schnäppchenpreis

Jürgen Strassburger

 · 05.02.2013

Kroatien: Einfuhr zum SchnäppchenpreisFoto: Christian Tiedt
Kroatien:Langsam kommt Licht ins Mehrwertsteuerchaos.

EU-Beitritt Kroatiens: Aufatmen für Eigner neuerer Boote – Altbesitzer sollten neues Gesetz abwarten.

Urlaubsziel Kroatien – auch auf eigenem Kiel.
Foto: Bodo Müller

Seit Monaten sorgt der EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli dieses Jahres für Sorgenfalten bei Bootseignern aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Boote dauerhaft in Kroatien stationiert sind, und die bisher keine Mehrwertsteuer für ihr Boot bezahlt haben. Sie alle wissen: Mit dem Beitritt Kroatiens werden die Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) fällig, mit denen die Boote dauerhaft in den "freien Warenverkehr der Gemeinschaft" eingeführt werden.

  Kroatien:Langsam kommt Licht ins Mehrwertsteuerchaos.Foto: Christian Tiedt
Kroatien:Langsam kommt Licht ins Mehrwertsteuerchaos.

Bis Dezember letzten Jahres war völlig unklar, in welcher Form und nach welchen Regeln Kroatien dieses Einfuhrverfahren durchführen würde. Doch Anfang Dezember verabschiedete das kroatische Parlament ein neues Mehrwertsteuergesetz und Anfang Januar ein neues Zollgesetz. Damit wurde der Nebel ein wenig gelichtet. Dennoch bleiben einige Fragen offen.

Boot jünger als acht Jahre? Jetzt zuschlagen!

Zum heutigen Datum (Ende Januar 2013) lässt sich Folgendes festhalten: Die Eigner von bisher nicht EU-versteuerten Booten können ihr Boot seit dem 1. Januar bis einschließlich 31. Mai 2013 für 5 % Einfuhrumsatzsteuer und 1,7 % Zoll (jeweils vom Zeitwert des Bootes) endgültig nach Kroatien einführen (für Schlauchboote bis 100 kg Gewicht werden 2,7 % Zoll fällig). Mit diesem Einfuhrvorgang nach Kroatien sind zum Tag des Beitritts (1. Juli) zugleich alle Bedingungen einer EU-Versteuerung erfüllt: Das Boot gilt dann als "Gemeinschaftsware".

Diese "Einfuhr zum Schnäppchenpreis" ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die Boote mit der Einfuhr zugleich ins kroatische Schiffsregister eingetragen werden und erhalten die kroatische Flagge sowie ein kroatisches Kennzeichen. Dieses wird jedoch nur ausgegeben, wenn die Löschungsbescheinigung aus dem bisherigen "Register" vorgelegt wird. Hier könnte es für Bootseigner Probleme geben, deren Boote fremdfinanziert sind und die deshalb im Schiffsregister eingetragen sind. In diesem Fall liegen nämlich die Schiffspapiere als Eigentumssicherung bei den finanzierenden Banken. Eine Löschung des Registereintrags ist also nur mit deren Zustimmung möglich (wie eine Lösung aussehen könnte, beschreiben wir in der nächsten BOOTE-Ausgabe).

Mittlerweile ist geklärt, dass die zum Zweck der Einfuhr umgeflaggten Boote ab dem 1. Juli wieder zu ihrer ursprünglichen Flagge bzw. ihrem ursprünglichen Register (Bootsdokument) zurückkehren können. Noch nicht geklärt ist, welche Formalitäten und Gebühren damit in Kroatien verbunden sind. Von der kroatischen Handelskammer war während der "boot" in Düsseldorf zu hören, dass Kroatien möglicherweise auf eine Löschungsbescheinigung verzichten könnte, zumal Internationaler Bootsschein (IBS) und Kleinfahrzeugausweis (WSA-Kennzeichen) ohnehin keine "offiziellen Register" sind.

Dennoch: Die Einfuhr zum Schnäppchenpreis ist für alle Bootseigner ohne Mehrwertsteuernachweis, deren Boot am Beitrittstag (1. Juli 2013) nicht älter ist als acht Jahre, ein Angebot, das sie nicht ablehnen sollten.

Warum? Weil ab 1. Juli die reguläre Einfuhrumsatzsteuer 25 % betragen wird.

Boot älter als acht Jahre? Abwarten!

Aber warum empfehlen wir die Billig-Einfuhr zurzeit nur Eignern, deren Boote am 1. Juli nicht älter sind als acht Jahre? Weil die Möglichkeit besteht, dass Kroatien noch vor dem Beitrittsdatum ein Gesetz verabschiedet, das Booten, die am 1. Juli älter sind als acht Jahre, vollständige Steuerfreiheit gewährt. Dies entspräche Artikel 410 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU und entspräche auch dem Verfahren, das alle Beitrittsländer jüngeren Datums, beispielsweise auch Slowenien, angewendet haben.

Die Signale für die Anwendung der "Acht-Jahre-Regelung" sind durchaus positiv. So weist die kroatische Handelskammer Ende Januar in einem Schreiben an den ADAC auf den Entwurf des Finanzministeriums zu einem neuen Mehrwertsteuergesetz hin, in dem in Artikel 138 explizit ausgeführt wird, dass Boote, die zum Zeitpunkt des Beitritts älter sind als acht Jahre, von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit bleiben. Die Handelskammer geht davon aus, dass das entsprechende Gesetz bis Ende März verabschiedet werden könnte.

Deshalb empfehlen wir Eignern von Booten, deren Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2005 lag, ruhig zu bleiben und sich nicht panisch in die"Schnäppcheneinfuhr" zu flüchten. Ihre Chancen, nach dem 1. Juli 2013 gar keine Einfuhrabgaben zu zahlen, stehen gut. Auch wenn das neue Mehrwertsteuergesetz Ende März noch nicht bekannt sein sollte, besteht keine Terminnot: Die tatsächliche Nachversteuerung muss nicht bis zum 31. Mai durchgeführt worden sein. Entscheidend ist, dass die entsprechenden Anträge zur Nachversteuerung und Umflaggung bis zum 31. Mai gestellt sein müssen!

Also bleibt im Zweifel genug Zeit, sich später noch für die "Schnäppcheneinfuhr" zu entscheiden.

Welche Boote gelten als versteuert?

Eigner, die einen Mehrwertsteuernachweis in Form der Ursprungsrechnung eines EU-Händlers oder die vom Zoll eines EU-Landes abgestempelte Einfuhrbescheinigung samt Quittung vorlegen können, sind erst einmal "aus dem Schneider". Doch Vorsicht: Der durch diese Dokumente belegte "Gemeinschaftscharakter" des Bootes geht verloren, wenn das Boot sich länger als drei Jahre außerhalb der Gemeinschaft befunden hat. Daraus folgt: EU-versteuerte Boote, die schon länger als drei Jahre in Kroatien stationiert sind, haben ihren Gemeinschaftscharakter verloren und müssten demnach erneut abgabenpflichtig in die Gemeinschaft eingeführt werden. Der Gemeinschaftscharakter bleibt erhalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Boot vor Ablauf der Dreijahresfrist in einem beliebigen EU-Land einklariert wurde. Damit wäre die Dreijahresfrist erneuert worden. Es ist zurzeit offen, wie Kroatien mit Booten umgehen wird, die diese Dreijahresfrist verstreichen lassen haben. Es ist nicht auszuschließen, dass Kroatien auf eine "doppelte" Versteuerung verzichtet und diese Eigner ungeschoren davonkommen lässt. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber reine Spekulation.

Ohne Wenn und Aber steuerpflichtig sind Eigner, die sich ihr Boot unversteuert nach Kroatien haben liefern lassen oder – bei Gebrauchtbooten – vom Voreigner keinen geeigneten Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer bekommen haben: Sie stehen vor der Entscheidung: Schnäppchenpreis oder 25 %.

Details zum Zoll

Boote mit europäischem Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungsdeklaration eines ermächtigten Spediteurs) bleiben während der "Schnäppchenphase" vom Zoll befreit. Allerdings nur dann, wenn diese Dokumente nicht älter sind als vier Monate. Die Dokumente werden nur im Zusammenhang mit einem Ausfuhrvorgang aus einem EU-Land ausgestellt. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich.

Ab 1. Juli gilt in Kroatien für alle Boote der Zolltarif der EU gemäß "Zollkodex". Danach werden Boote mit weniger als 12 m Länge mit 1,7 % verzollt. Boote ab 12 m Länge können zollfrei eingeführt werden.

Offene Fragen

Offen ist weiterhin, wie Kroatien mit Booten umgehen wird, die den Status der vorübergehenden Einfuhr verloren haben, indem sie den amtlich zulässigen Zeitraum für diesen Status von 18 bzw. 24 Monaten überschritten haben. Dazu kursiert eine Verlautbarung des kroatischen Hauptzollamtes, dass man mit diesen Booten nicht "sehr streng" umgehen und den Eignern die vergünstigte Einfuhr ermöglichen werde.

Was ist zu tun?

Um das recht aufwendige Verfahren der Registrierung und verbilligten Einfuhr etwas transparenter zu machen, hat das kroatische Seefahrtsministerium das Merkblatt "Mitteilung an Schiffseigner bezüglich der Eintragung von Wasserfahrzeugen in kroatische Schiffsregister" veröffentlicht und ins Internet gestellt: www.mppi.hr/default.aspx?id=668

Nach Punkt 9. dieser Mitteilung kann die Einfuhrverzollung im Namen des Eigners von hierzu befugten Spediteuren mit Sitz in Kroatien vorgenommen werden. Die Einschreibung der Wasserfahrzeuge kann im Auftrag des Eigners von in Kroatien ansässigen Anwaltsbüros, Beratern, Spediteuren, Charterfirmen und Marinas durchgeführt werden.

Viele Eigner werden aus zeitlichen oder anderen Gründen kaum in der Lage sein, die Versteuerung und Registrierung ohne professionelle Hilfe vor Ort durchzuführen. Dafür bieten sich derzeit vier Unternehmen an, die ein komplettes Service-Paket vorbereiten und auch mit aktuellen Informationen im Internet präsent sind:

Der kleine Wermutstropfen: Auch diese Dienstleister werden am Ende Geld kosten. Da deren Kosten sich aber an keiner "Gebührenordnung" orientieren müssen, sondern frei kalkuliert werden dürfen, raten wir allen betroffenen Bootseignern, die Angebote mehrerer Unternehmen zu vergleichen und sich erst dann für eines davon zu entscheiden.

Unter der E-Mail-Hotline nautika@hgk.hr werden individuelle Fragen von Bootseignern beantwortet (zurzeit nur englisch, italienisch oder kroatisch).