WSA Stralsund
· 25.04.2011
Deutschlands erster kommerzieller Offshore-Windpark „Baltic 1“ geht am 2. Mai in Betrieb. Für die Schifffahrt wurde eine Sicherheitszone eingerichtet.
Nach Angaben des Betreibers EnBW hat auch die Bundeskanzlerin ihre Teilnahme an der offiziellen Inbetriebnahme am 2. Mai in Zingst angekündigt. Der Offshore-Windpark „Baltic 1“ liegt 16 Kilometer nördlich der Halbinsel Darß/Zingst auf einem Areal von rund sieben Quadratkilometern. Die 21 Windanlagen haben eine Gesamtleistung von rund 50 Megawatt und erzeugen jährlich 185 Gigawattstunden Strom für rund 50.000 Haushalte. Seit September 2010 sind 21 Windkraftanlagen und die Umspannstation des Offshore-Windparks errichtet und eingehenden Tests unterzogen worden. Seit Anfang April läuft bereits der Probebetrieb.
Zur Kennzeichnung der einzelnen Anlagen und zur Einrichtung einer Sicherheitszone für die Schifffahrt hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund zwei entsprechende Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) herausgegeben:
Kennzeichnung:
Innerhalb des o.g. Bereiches (westlich des Plantagenetgrundes) wurde der Offshore Windpark Baltic I in Betrieb genommen. Um den Windpark herum besteht eine Sicherheitszone von 500 m in der besondere Befahrensvoraussetzungen gelten.
Hierzu wurde gemäß VO KVR von der WSD Nord eine Allgemeinverfügung erlassen.
Innerhalb des Windparks befinden sich 21 Windenergieanlagen (WEA) und eine Umspannstationsplattform (USP), die mit den Objektbezeichnungen B0 (für die USP) und B1 bis B21 (entsprechend der Nummer der WEA) bezeichnet sind. Die WEA sind in einer Rohrkonstruktion mit einem Durchmesser in der Wasserlinie von 4,20 m ausgeführt. Die Nabenhöhe über Mittelwasser beträgt 67,00 m. Die Blattspitzen des Rotors erreichen eine maximale Höhe von 112,00 m.
Die USP hat eine Ausdehnung von 30,00 x 23,00 m und steht ebenfalls auf einem Rohrfuß und erreicht eine maximale Höhe von 35,00 m bis zur Oberkante der geschlossenen Aufbauten.
Alle Objekte sind zur besseren Erkennbarkeit am Tage bis in eine Höhe von 17,00 m über Mittelwasser mit einem gelben Anstrich versehen. Drei bis vier Tafeln zeigen aus allen Annäherungsrichtungen jeweils die Objektkennzeichnung B0 bis B21 in einer Zeichengröße von 0,60 m. Diese Zeichen sind nachts hinterleuchtet. Zusätzlich wird die Objektbezeichnung am Tage in 1,00 m hohen schwarzen Lettern auf gelben Untergrund oberhalb der Wartungsplattform gezeigt.
Nachts sind alle Objekte mit einer Nahbereichsbeleuchtung gekennzeichnet, mit der jedoch lediglich die Kontur der Anlage bei unmittelbarer Annäherung hervorgehoben wird. Aus größerer Entfernung wirken gelbe Feuer als Schifffahrtskennzeichnung mit einer Nenntragweite von 5 Seemeilen (5-sm-Feuer), die jeweils in der Peripherie des Windparks nach außen wirken.
Diese 5-sm-Feuer werden an den Objekten der Eckpositionen des Windparks (Signifikant Peripherical Structure – SPS) mit der Kennung
Ubr Y (3) 16 s= 6,5 + (1,5) + 2,5 + (1,5) + 2,5+ (1,5) s betrieben.
An den restlichen Anlagen der Außenkontur werden die 5-sm-Feuer mit der Kennung Blz Y 4s = 1 + (3) s betrieben.
Alle 5-sm-Feuer sind in einer Höhe von 16 m über Mittelwasser angebracht.
Auf dem Dach der Gondeln werden auf allen WEA (Objekte B1 bis B21) in einer Höhe von 72,00 m rundum sichtbare rote Luftfahrtfeuer betrieben
Kennung Blz R (2) 4s = 1 + (0,5) + 1 + (1,5) s
Auf jeder WEA sind zwei dieser Feuer so angeordnet, dass mindestens jeweils ein Feuer unabhängig von der Stellung der Rotorblätter sichtbar ist. Die Nenntragweite der Luftfahrtkennzeichnungen beträgt dadurch 5 bis 6 sm. Die gelben 5-sm Feuer und die roten Luftfahrtfeuer aller Objekte sind miteinander synchronisiert, so dass der Windpark nachts als zusammengehörende Struktur wahrgenommen werden kann.
Für die Eckpositionen des Windparks werden von einem Sender auf der Umspannplattform virtuell folgende Positionen als OFFSHORE PLATFORM mit der nachfolgenden Textkennung gekennzeichnet
Die im Zuge der Sicherung der Baustelle zur Errichtung des Offshore-Windparkes Baltic 1 ausgelegten und mit der BfS (T)009/2010 veröffentlichten Kardinal- und Sondergebietstonnen werden in der 18. Kalenderwoche ersatzlos eingezogen.
Sicherheitszone:
Gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni1977 (VO-KVR, BGBl. I , S. 813), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28.06.2006, (BGBl. I, S. 1417) erstreckt sich eine Sicherheitszone von 500 m Abstand rund um den Windpark EnBW Baltic 1, deren Grenze wie nachfolgend beschrieben wird:
500 m Radien um die nachfolgend benannten Eckpunkte des Windparks:
und den Verbindungsgeraden zwischen diesen Außenradien gekennzeichnet durch folgende Punkte:
Mit Inbetriebnahme des Windparks wird gemäß § 7 Abs. 3 wird hinsichtlich des Befahrens der Sicherheitszone „Windpark EnBW Baltic 1“, abweichend von § 7 Abs. 2, folgende Verfügung erlassen:
Das Befahren der Sicherheitszone ist für Fahrzeuge unter 24 Meter nicht gestattet:
Nicht gestattet ist weiterhin das Anlegen oder Festmachen an den WEA und der Umspannplattform sowie das Ankern. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge und Geräte, die der Reparatur und Ausrüstung des Vorhabens dienen oder zur Erfüllung und Kontrolle der Einhaltung der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen eingesetzt werden.