„Wir wollen Bürokratie dort abbauen, wo sie den Menschen keinen Mehrwert bringt”, so Bundesverkehrsminister Steffen Bilger über die Maßnahme, deren zugrundeliegende Verordnung, die heute in Kraft tritt, sieben weitere Vereinfachungen enthält, die Verwaltungsaufwand reduzieren und die maritime Wirtschaft dadurch entlasten soll.
Eine wesentliche Erleichterung betrifft die Besetzung von Schiffen unter deutscher Flagge. Künftig kann in bestimmten Fällen von der bisherigen Vorgabe abgewichen werden, dass Kapitäne und Offiziere ausschließlich Unionsbürger sein müssen. Damit können auch qualifizierte Seeleute aus Drittstaaten eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sie in der Europäischen Union ausgebildet wurden oder dass der Reeder zusätzliche Ausbildungs- oder Berufseinstiegsplätze auf seinen Schiffen schafft.
„Unsere maritime Wirtschaft braucht qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir unnötige Hürden abbauen und zugleich dafür sorgen, dass mehr Menschen in die Seeschifffahrt einsteigen können. Die neuen Regeln verbinden beides: Sie geben den Reedereien mehr Möglichkeiten bei der Besetzung ihrer Schiffe und schaffen gleichzeitig zusätzliche Chancen für Ausbildung und Berufseinstieg. So stärken wir den Standort Deutschland und sichern Fachkräfte für die Zukunft“, so der Minister.

Stellvertretender Chefredakteur YACHT
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