Angeklagt ist ein 26-jährigen Österreicher, der mit seinem Motorboot ein Segelboot auf dem Bodensee gerammt hatte. Wie mehrere österreichische Medien übereinstimmend berichten, lautet die Anklage auf bedingt vorsätzlichen Mord. Der Angeklagte habe den Tod des Opfers nicht zwingend gewünscht, aber billigend in Kauf genommen. Ihm drohen nun bis zu 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft.
Der 26-Jährige hatte sich bereits am 21. April vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten müssen. Wir hatten darüber berichtet. Damals lautete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das drohende Strafmaß lag zwischen drei Monaten und drei Jahren Haft.
Während des Prozesses beharrte der Angeklagte jedoch darauf, das Segelboot erst nach dem Zusammenstoß gesehen zu haben, obwohl er den See die ganze Zeit im Blick gehabt haben will. Ein Sachverständiger widersprach dieser Darstellung vehement. Das Segelboot müsse sichtbar gewesen sein, erklärte er. Die Richterin äußerte daraufhin den Verdacht, dass es sich nicht mehr um fahrlässige Tötung, sondern um bedingten Vorsatz zum Mord handeln könnte. Damit sei ein Schwurgericht zuständig. Sie verkündete ein Unzuständigkeitsurteil.
Die folgenschwere Kollision hatte sich am 11. Oktober 2025 drei Kilometer vor Fußach im Bezirk Bregenz und damit auf dem österreichischen Teil des Bodensees ereignet. Der 26-Jährige Angeklagte war mit drei weiteren Personen auf seinem Motorboot unterwegs. Laut Gutachten prallte das Boot mit hoher Geschwindigkeit gegen das Segelboot eines deutschen Ehepaares aus dem Landkreis Günzburg.
Die 57-jährige Seglerin wurde schwer verletzt und fiel ins Wasser. Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe- und Reanimationsmaßnahmen verstarb sie noch an der Unfallstelle. Ihr Ehemann rettete sich kurz vor der Kollision mit einem Sprung ins Wasser. Er erlitt mehrere Prellungen sowie einen schweren Schock. Das Segelboot wurde bei der Kollision vollständig zerstört.
Die Wetter- und Windverhältnisse waren zum Unfallzeitpunkt hervorragend. Das Segelboot hatte eine Segelfläche von 24 Quadratmetern gesetzt.
Vor Gericht gingen die Aussagen des Angeklagten und die Einschätzungen der Staatsanwaltschaft sowie des Sachverständigen weit auseinander. Der Staatsanwalt und der Gutachter gaben an, das Motorboot sei mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bodensee beträgt 40 Stundenkilometer. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, den Seeraum nicht ausreichend im Blick gehabt zu haben. Der überlebende Segler berichtete, er und seine Frau hätten geschrien und gewunken, doch das Motorboot sei weiter direkt auf sie zugefahren. Auf dem Motorboot sei niemand zu sehen gewesen. Die Seepolizei erklärte kurz nach dem Unfall, das Segelboot wäre bei den vorherrschenden Verhältnissen rechtzeitig zu erkennen gewesen.
Der 26-Jährige räumte vor Gericht ein, den Unfall verursacht zu haben, bestritt aber, zu schnell gefahren zu sein. Er gab an, mit 30 bis 35 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein. Der Angeklagte erklärte, er habe das Segelboot nicht gesehen, obwohl er nach vorne geblickt habe. Er habe sein Motorboot in Gleitfahrt gebracht und dann Kurs auf Konstanz genommen.
Das Segelboot habe er nicht einmal während des Aufpralls gesehen. Auf die Frage, wie er das Segelboot übersehen konnte, antwortete er, er habe keine Erklärung dafür. Auch die drei Mitfahrenden bestätigten die Schilderungen des Angeklagten. Einer der Zeugen saß neben dem Angeklagten und gab an, sie hätten miteinander gesprochen und Blickkontakt gehabt, aber auch immer den Seeraum beobachtet. Ihm sei es ebenfalls ein Rätsel, wie sie das Boot übersehen konnten.
Die Richterin begründete ihr Unzuständigkeitsurteil mit den Aussagen des Angeklagten. Sie erklärte, dass er in einem Zeitraum von sechs Minuten den See beobachtet und ohne Reaktion direkt auf ein Segelboot mit aufgetakelter Segelfläche zugefahren sein wolle. Da daher ihrer Ansicht nach von bedingtem Vorsatz auszugehen sei, müsse der Fall vor ein Geschworenengericht; es bestehe ein Anfangsverdacht wegen bedingt vorsätzlichem Mord.
Nach österreichischem Recht ist der Tatbestand eines bedingt vorsätzlichen Mordes erfüllt, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen nicht unbedingt beabsichtigt, ihn aber als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt.
Die nun erhobene Mordanklage ist noch nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden. Unterbleibt das, wird es wohl noch einige Monate dauern, bis er zur Verhandlung vor dem Geschworenengericht kommt.

Textchef YACHT