Handy am SteuerMotorbootraser zu Haftstrafe verurteilt

Pascal Schürmann

 · 12.08.2026

Handy am Steuer: Motorbootraser zu Haftstrafe verurteiltFoto: KI-generiert
Wer sich am Steuer vom Handy ablenken lässt, handelt unter Umständen grob fahrlässig (Symbolbild)
Ein 26-jähriger Motorbootfahrer ist nach einem tödlichen Unfall auf dem Bodensee zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden, davon acht Monate auf Bewährung. Im Oktober 2025 hatte er ein Segelboot gerammt, wobei eine 57-jährige Deutsche ums Leben kam. Vor Gericht gestand der Mann, dass ihn sein Handy abgelenkt hatte.

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Das Landesgericht Feldkirch hat gestern einen Motorbootfahrer aus Vorarlberg wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Acht Monate davon sind zur Bewährung ausgesetzt, vier Monate Haft muss der Mann verbüßen. Zusätzlich muss er 5.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Das berichten übereinstimmend mehrere österreichische und süddeutsche Medien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete zwar bereits auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab aber noch keine Erklärung dazu ab.

Am 11. Oktober 2025 war es drei Kilometer vor Fußach im Bezirk Bregenz zu einer folgenschweren Kollision gekommen. Der damals 25-Jährige war mit drei Freunden auf einem Motorboot von Hard nach Konstanz unterwegs. Das Boot prallte unterwegs mit hoher Geschwindigkeit gegen das Segelboot eines deutschen Ehepaars aus dem Landkreis Günzburg. Die 57-jährige Seglerin erlitt dabei schwere Verletzungen, fiel ins Wasser und starb trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch an der Unfallstelle. Ihr Ehemann rettete sich durch einen Sprung ins Wasser und erlitt mehrere Prellungen sowie einen schweren Schock. Wir hatten seinerzeit über die Tragödie auf yacht.de berichtet.

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Vom Mordvorwurf zur fahrlässigen Tötung

Die ursprüngliche Anklage lautete auf Mord mit bedingtem Vorsatz. Nach österreichischem Recht kann jemand wegen Mordes verurteilt werden, auch wenn er den Tod eines Menschen nicht unbedingt wollte, ihn aber in Kauf genommen hat. Bedingter Vorsatz bedeutet, dass jemand weiß, dass sein Verhalten tödlich enden kann, und sich innerlich sagt: "Wird schon gutgehen – und wenn nicht, ist es eben so."

Bereits zu Beginn der Verhandlung vor dem Schwurgericht machte Staatsanwalt Simon Mathis allerdings klar, dass er keinen Vorsatz erkennen könne. "Ich bin nicht der Überzeugung, dass es ein Mord war", erklärte er laut dem Österreichischen Rundfunk. Die elf Geschworenen folgten dieser Einschätzung. Sie befanden den Angeklagten stattdessen der grob fahrlässigen Tötung für schuldig. Bei fahrlässiger Tötung denkt der Täter nicht ernsthaft daran, dass jemand sterben könnte, sondern ist unvorsichtig oder leichtsinnig.

Geständnis nach falscher Aussage

Der Prozess nahm eine entscheidende Wendung, als der 26-Jährige seine Aussage zu den Vorgängen rund um den Unfall deutlich änderte. In einem ersten Prozess im April hatte er noch erklärt, den See ständig im Blick gehabt und das Segelboot trotzdem nicht gesehen zu haben. Diese Aussage hatte ihm letztlich die Mordanklage eingebrockt. Die damals zuständige Richterin argumentierte, wenn er auf den See geblickt habe, müsse er das Segelboot gesehen haben – folglich wäre die Kollision vorsätzlich gewesen.

Vor dem Schwurgericht räumte der Angeklagte nun ein, abgelenkt gewesen zu sein: Er habe mit dem Handy Fotos gemacht und verschickt, versucht einen Liegeplatz für sein Boot in Konstanz zu buchen, sich mit seinen drei Freunden unterhalten und ihnen zugeprostet. Während der Kollision habe er sich umgedreht und den Seeraum nicht im Blick gehabt. Dass er beim ersten Prozess nicht die Wahrheit gesagt hatte, begründete er damit, dass er seinem einstigen Verteidiger vertraut habe, der ihm zu den ursprünglichen Aussagen geraten hatte.

Gutachten belegt hohe Geschwindigkeit

Ein Sachverständiger konnte die ursprünglichen Erzählungen von Angeklagtem und Zeugen nicht nachvollziehen. Seiner Ansicht nach muss das Motorboot mit rund 60 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sein. Das sei anhand der Beschädigungen erkennbar. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bodensee beträgt 40 Stundenkilometer.

"Wenn man nach vorne geschaut hätte, hätte man dieses Segelboot zwangsläufig sehen müssen", so der Staatsanwalt. Der Opferanwalt betonte, der Angeklagte habe den See für mindestens vier Minuten nicht im Blick gehabt. Hätte der 26-Jährige nur einmal rausgeschaut, hätte er gesehen, dass er auf Kollisionskurs sei.

Dramatische Aussage des Witwers

Der überlebenden Witwers wiederholte in seiner Zeugenaussage, dass er niemanden am Steuer des Motorbootes gesehen habe, als dieses auf das Segelboot zugefahren sei. Er und seine Frau hätten geschrien und gewunken, doch das Motorboot sei weiter direkt auf sie zugefahren. Die Seepolizei erklärte kurz nach dem Unfall, das Segelboot wäre bei den vorherrschenden Verhältnissen rechtzeitig zu erkennen gewesen. Die Wetter- und Windverhältnisse waren an jenem Tag hervorragend, die Sicht klar, die See glatt. Das Segelboot hatte eine Segelfläche von 24 Quadratmetern gesetzt.

Das nur 600 Kilogramm leichte Segelboot wurde bei der Kollision durch das viel schwerere Motorboot komplett zerstört.

Mildernde Umstände berücksichtigt

Der Richter wertete den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten als mildernd, ebenso das reumütige Geständnis, das er nun zumindest vor dem Schwurgericht abgelegt habe. Auch dass er psychologische Betreuung infolge der Tat benötigt habe, wurde berücksichtigt. Eine Strafe von zwölf Monaten sei angemessen, vier Monaten davon müsse der 26-Jährige auf jeden Fall verbüßen - ob im Gefängnis oder im Hausarrest ist noch offen.

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Pascal Schürmann

Pascal Schürmann

Textchef YACHT

Pascal Schürmann hat 2001 bei der YACHT in Hamburg als Textchef angeheuert. Den Umgang mit Pinne und Schot lernte er als Jugendlicher in der Wanderjolle auf dem Sneeker Meer sowie auf dem Dickschiff auf dem IJsselmeer. Während und nach dem Studium folgten Törns auf der Ostsee und im Mittelmeer. Als gelernter Wirtschaftsjournalist kümmert er sich zudem um Bootsfinanzierungs- und Yachtversicherungsberichte, hegt aber auch ein Faible für Blauwasserthemen.

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