Christian Tiedt
· 30.05.2024
Für alle Arten gilt zwar gleichermaßen, dass es sich um Verkehrsteilnehmer handelt. Ob es sich jedoch um Kleinfahrzeugen im Kleinfahrzeuge im rechtlichen Sinn oder andere kleinere Objekten handelt, ist nicht ohne weiteres auf ersten Blick erkennbar.
Aus diesem Grund hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) als zuständige Bundesbehörde nun eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, die für alle Binnenwasserstraßen des Bundes gilt und nahezu jedes schwimmende Fortbewegungsmittel in seine rechtliche Kategorie einordnet.
Diese “Kleinfahrzeugtabelle GDWS” wurde im vergangenen Jahr erstmals veröffentlicht und wurde nun jedoch umfassend erweitert und aktualisiert, so dass sich ein weitgehend vollständiges Bild ergibt.
Enthalten sind 41 verschiedene Kategorien, darunter altbekannte und weitverbreitete wie Surfbretter oder Segelboote, aber auch Trendsportgeräte wie Wing Foils oder Jetboards, und echte Exoten: Hot Tugs zum Beispiel, also schwimmende Badewannen (Hot Tubs) mit Antrieb.
Die Tabelle gibt zu jeder Kategorie (neben einer farbenfrohen Abbildung) an, ob es sich um ein Kleinfahrzeug handelt und ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Dazu kommen Informationen zu eventuell zusätzlich gültigen Verordnungen (wie etwa die Wasserskiverordnung) und ob das fragliche Gerät mit einer anderen Kategorie gleichzusetzen ist.

Ressortleiter Reise