Die Ostsee-Sturmflut vom 20. auf den 21. Oktober 2023 hinterließ zerstörte Hafenanlagen, beschädigte Boote und aufwendig zu bergende Wracks. Drei Jahre später stellt sich die Frage, welche Lehren Versicherer und Eigner daraus gezogen haben.
Nach Einschätzung des Yachtversicherungsvermittlers Pantaenius hat die Katastrophe keine grundlegende Änderung der angebotenen Deckungen ausgelöst. Weiterentwickelt habe sich vor allem die organisatorische Vorbereitung. Zeichnet sich Extremwetter ab, stimmt sich das Unternehmen nach eigenen Angaben frühzeitig mit spezialisierten Partnern über Bergungskapazitäten, Technik und mögliche Einsätze ab.
Bereits unmittelbar nach der Sturmflut hatten mehrere große Versicherungsvermittler zugesagt, die versicherten Schäden bedingungsgemäß zu regulieren. Entscheidend war dabei, welchen Vertrag die betroffenen Eigner abgeschlossen hatten.
Eine Bootshaftpflicht schützt grundsätzlich vor berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Schäden am eigenen Boot bezahlt sie nicht. Dafür ist eine geeignete Kaskoversicherung erforderlich. Diese Unterscheidung zwischen Bootshaftpflicht und Bootskasko wird besonders wichtig, wenn sich ein Nachbarboot losreißt. Dessen Eigner haftet in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Hat er sein Boot ordnungsgemäß gesichert, kann ein Schadenersatzanspruch fehlen.
Auch Kaskoverträge unterscheiden sich. Eine reine Totalverlustversicherung übernimmt grundsätzlich keine reparierbaren Teilschäden. Ob Sturmflut, Hochwasser und Folgeschäden versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen.
Gerade bei älteren Motorbooten sagt der Marktwert wenig über das mögliche Kostenrisiko aus. Ein vollgelaufenes Boot muss unter Umständen mit Spezialgerät gehoben, abtransportiert und entsorgt werden. Diese Arbeiten können mehr kosten, als das Boot noch wert ist.
Eigner sollten deshalb prüfen, ob Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung ausdrücklich eingeschlossen sind. Ebenso wichtig ist, ob diese Leistungen zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung stehen oder auf sie angerechnet werden. Höchstgrenzen können den Schutz einschränken.
Auch eine behördliche Anordnung garantiert keine Kostenübernahme. Nach der Sturmflut hatte die Stadt Kiel die Bergung beschädigter und gesunkener Schiffe angeordnet. Ob eine reine Haftpflichtversicherung in einer solchen Situation eintritt, hängt von den versicherten Ansprüchen und den konkreten Voraussetzungen ab.
Ein niedriger Bootswert macht Reparaturen nicht automatisch günstig. Die Instandsetzung eines Motors, der Austausch beschädigter Elektrik oder Arbeiten am Rumpf können schnell einen wirtschaftlichen Totalverlust bedeuten.
Entscheidend ist deshalb das Verhältnis zwischen Bootswert, Prämie und dem finanziellen Risiko, das der Eigner selbst tragen kann. Zu prüfen sind außerdem Altersabzüge bei Reparaturen, Selbstbeteiligungen und die Verbindlichkeit einer vereinbarten festen Taxe. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist dafür aussagekräftiger als der Blick auf den Beitrag allein.
Pantaenius erkennt bei den Eignern zwar ein gewachsenes Verantwortungsbewusstsein, sieht aber weiterhin Defizite. „Viele Boote werden am Wochenende genutzt und dann unzureichend vorbereitet und gesichert verlassen“, sagt Dirk Ammann.
Geeignete Festmacher, ausreichend Fender und gesicherte Verdecke gehören zur Vorbereitung. Bei hohen Wasserständen müssen die Leinen genügend Bewegung nach oben ermöglichen, ohne ihre Haltefunktion zu verlieren. Wer nicht kurzfristig zum Boot kommen kann, sollte eine verlässliche Vertretung organisieren. Auf eine umfassende Kontrolle jedes Bootes durch den Hafenmeister sollten sich Eigner nicht verlassen.
Bei angekündigtem Extremwetter muss frühzeitig geprüft werden, ob der Liegeplatz geeignet bleibt oder das Boot noch rechtzeitig verholt beziehungsweise an Land genommen werden kann.
Haben Sie Ihren Versicherungsschutz seit der Ostsee-Sturmflut 2023 verändert, und welche Vertragsdetails waren dafür ausschlaggebend?

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