Lasse Johannsen
· 04.06.2025
Die Pläne liegen noch bis zum 27. Juni im Umweltministerium des Landes zur öffentlichen Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden, die bei der Genehmigungsentscheidung eingehend geprüft und berücksichtigt werden müssen.
Dieses Beteiligungsverfahren folgt aus dem Landesnaturschutzgesetz und soll sicherstellen, dass die Interessen der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Personen im Rahmen einer Genehmigung berücksichtigt werden. So werden bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten neben den Naturschutzverbänden auch etwaige Grundstücksbesitzer angehört.
Im Fall der geplanten Naturschutzgebiete auf den Ostseeflächen erwartet das Ministerium Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie „der Träger öffentlicher Belange“ mithin von Gemeinden, Behörden und öffentlichen Planungsträgern.
Mit “Öffentlichkeit” sind aber auch Privatpersonen oder Interessenvertretungen gemeint. Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es dazu:
„Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 27. Mai 2025 bis zum 27. Juni 2025 im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Innerhalb der Auslegungsfrist von der Dauer eines Monats sowie bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann jedermann bei der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben.”
Die Stellungnahme kann als Word- oder Libre Office-Dokument an folgende Email-Adresse gesandt werden: Beteiligung-Ostsee-NSG@mekun.landsh.de