Jill Grigoleit
· 19.03.2024
Das Ergebnis des Konsultationsprozesses ist der „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“. Mit der Initiative werde nun „gebietsbezogener Meeresnaturschutz gefördert, indem in ausgewählten Schutzgebieten spezifische, auf die jeweilige Aktivität bezogene Schutzmaßnahmen ergriffen werden“, heißt es in dem Papier der Landesregierung.
Das Wichtigste zuerst: Der nun vorgestellte 16-Punkte Plan enthält zwar weitreichende Einschränkungen für die streng geschützten Gebiete. Doch betreffen diese vor allem die Fischerei und die Reduzierung der Nährstoffeinträge. In Punkto Wassersport sind es weniger Beschränkungen als von vielen Wassersportfreunden zunächst befürchtet. In den neuen Naturschutzgebieten wird das Befahren von bekannt gemachten Rastvogelschwerpunkten lediglich in den Monaten November bis März mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten außerhalb der für Wassersport vorgesehener Zonen ausgeschlossen. Segeln, Kiten und Surfen ist in dieser Zeit also nur in diesen Zonen möglich. Die neue Befahrensverordnung in diesen streng geschützten Gebieten beinhaltet ganzjährig eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den motorisierten Wassersport zur Lärmreduzierung unter Wasser. Abgesehen davon wird in diesen Gebieten kein Ankern in Seegraswiesen erlaubt sein. Ausgenommen von den Flächen werden landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen und auch Sportboothäfen, die weiterhin ganzjährig wasserseitig erreichbar sein sollen. Baden, Schwimmen, Tauchen und Strandnutzung bleibt wie im bisherigen Umfang erlaubt.
Insgesamt werden 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostseeküste unter strengen Schutz gestellt, um Rückzugs- und Ruheräume für die Tiere und Pflanzen zu schaffen (siehe Karte).
Damit handelt es sich um eine weitaus kleinere Fläche als ursprünglich bei der Planung des Nationalparks angedacht. Diese hätte grob den Grenzen der Vogelschutz- und FFH-Gebiete entsprochen (auf der Karte hellblau eingefärbt). Die drei neuen Meeres-Naturschutzgebiete westlich Fehmarn, Gelting bis Schlei und südlich der Hohwachter Bucht machen acht Prozent der Ostsee aus. Zudem erhalten drei Gebiete der bereits ausgewiesenen Natura2000-Gebiete einen strengeren Schutzstatus. Diese liegen bei der Sagasbank, beim Stoller Grund und in der Geltinger Bucht und machen weitere 4,5 Prozent der Ostseefläche aus.
Die größten Änderungen betreffen die Fischerei: In allen streng geschützten Gebieten erfolgt der Ausschluss jeglicher Fischerei einschließlich der Freizeitfischerei, ausgenommen vom Strandangeln. Die Industriefischerei wird komplett untersagt. Weitere Maßnahmen des Aktionsplans zielen auf die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Ostsee oder betreffen die Bergung von Munitionsaltlasten und Müll aus der Ostsee. Außerdem wird eine „Integrierte Station Ostsee“ für ein effektives Schutzgebietsmanagement und für Umweltbildungsarbeit vor Ort eingerichtet. Aktive Schutzmaßnahmen, wie die Schaffung von Riffstrukturen, das Anlegung von Seegraswiesen und Muschelbänken sowie die Wiederherstellung von Küstenlagunen sind ebenfalls Teil der Initiative. Die Landesregierung möchte weiterhin „lokale Akteure, wie Kommunen, Touristiker, Wassersportler, Landnutzende, Unternehmen sowie deren Verbände und Kammern durch ein Partnerprogramm einbinden und damit ein umfassendes Bewusstsein für den Schutz und die Erhaltung der Ostsee fördern“, heißt es in dem Aktionsplan.
Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist ein echter Meilenstein. Damit werden wir den Zustand der Ostsee signifikant verbessern
sagte Ministerpräsident Günther. "An Nord- und Ostsee gibt es vielfältige, existenzsichernde Nutzungsinteressen", so Günther. "Dazu gehören die Fischerei, Schifffahrt, der Küstenschutz, Tourismus, Sport und die Erholung. Einerseits wirken sie sich erheblich auf das Ökosystem Meer aus, andererseits sind sie zumindest teilweise von einem intakten Ökosystem abhängig. Das gilt es in Einklang zu bringen, und ich bin sicher, dass uns das mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 gelingen wird."
Was den Zeitrahmen der Umsetzung der Maßnahmen angeht, teilte das Umweltministerium auf Rückfrage mit, dass die Ausweisung der Naturschutzgebiete und somit das Inkrafttreten der neuen Befahrensverordnung noch rund ein bis zwei Jahre dauern kann.
Sämtliche Informationen rund um den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 sowie die 16 Punkte umfassenden Maßnahmen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/ostseeschutz